ist ein auf Eigentumsübertragung (Veräußerung und Erwerb) gerichtetes mehraktiges ➞ Rechtsgeschäft, bestehend aus einer Einigung als Willensmoment und einem die Übereignung nach außen hin dokumentierenden Vollzugsmoment: bei beweglichen Sachen ist es die Übergabe, bei unbeweglichen Sachen die Eintragung ins Grundbuch.

Die Voraussetzungen für die Eigentumsübertragung sind unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um ➞ bewegliche oder ➞ unbewegliche Sachen handelt: