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Ursächlichkeit

Ursächlich für einen Erfolg ist im Strafrecht jede Bedingung, die nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass der konkret eingetretene Erfolg entfiele (➞ Äquivalenztheorie). Im BGB gilt hingegen die Adäquanztheorie. (➞ Kausalität im BGB Kausalität im StGB)

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