bestimmt den Zeitpunkt, in dem alle → Tatbestandsmerkmale eines Straftatbestandes verwirklicht sind. Sie markiert die Grenze, bis zu der strafbefreiender → Rücktritt vom Versuch möglich ist. (→ Beendigung)
bestimmt den Zeitpunkt, in dem alle → Tatbestandsmerkmale eines Straftatbestandes verwirklicht sind. Sie markiert die Grenze, bis zu der strafbefreiender → Rücktritt vom Versuch möglich ist. (→ Beendigung)