(lat.: citare, herbeirufen) Wenn Sie Ihre Dozenten davon überzeugen wollen, dass Sie sich Ihre wissenschaftlichen Behauptungen in Ihren ➞ Leistungsnachweisen nicht aus den Fingern gesogen haben, müssen Sie sie belegen. Belegen heißt in diesem Falle, dass Sie Angaben machen, die es Ihren Lesern (➞ Hausarbeit) oder Hörern (➞ Referat) nachträglich erlauben nachzuprüfen, ob Ihre Behauptungen, Meinungen und Zitate haltbar sind. Sie können nämlich Ihren Adressaten viel erzählen. Weshalb sollten sie Ihnen aber abnehmen, was Sie behaupten? Ihre Angaben müssen ihnen also den Zugang zu den „Ursprüngen“, zu den Quellen, eröffnen. Dementsprechend spricht man von „Quellenangabe“. (➞ Wissenschaftliches Arbeiten)

Die Nachprüfbarkeit aller Aussagen, die Sie machen, ist ein ganz entscheidendes formales Kriterium für die Wissenschaftlichkeit Ihrer Arbeit. Sie zu fordern, ist nicht bloß wissenschaftliche Konvention und sich entsprechend zu verhalten, nicht bloß „gutes Benehmen“ im Wissenschaftsbetrieb. Es hängt vielmehr eng zusammen mit der für die Wissenschaft wesentlichen Qualität des Bemühens um Erkenntnis.

In der Wissenschaft geht es eben nicht um die Suche nach nur Ihrer individuellen Wahrheit, sondern um die Suche nach dem, was allgemein Wahrheit ist. Und genau dafür, dass dies möglich wird, braucht man die Überprüfbarkeit der Aussagen, wenn sie als wissenschaftlich gelten sollen.

 

Quellenangabe meint also mehr als bloßes Zitieren. Was Sie in Ihrer Arbeit als Tatsachenbehauptungen von sich geben (und auch die Wiedergabe einer Literaturmeinung behauptet eine Tatsache, die Tatsache nämlich, dass der und der juristische Autor das und das – wörtlich oder sinngemäß – gesagt habe), müssen Sie belegen, d.h. angeben, woher Sie es haben. Mit den Quellenangaben und Zitaten sollte man es allerdings auch nicht übertreiben; man kann auch zuviel zitieren. Manche Studierende legen den wissenschaftlichen Grundsatz der Quellenangabe und des Zitierens so extensiv aus, dass sie meinen, nun müssten sie so ziemlich jeden Satz, den sie schreiben, auf irgendeine wissenschaftliche Quelle zurückführen und sei es der allergrößte Allgemeinplatz oder eine Erkenntnis, in der nicht mehr als gesunder Menschenverstand oder alltägliche juristische Erfahrung zum Ausdruck kommt.

Schließlich ist es auch zu einer verbreiteten Unsitte geworden, sich auf wissenschaftliche Quellen zu berufen, statt zu argumentieren. Indem man den BGH oder eine wissenschaftlich renommierte Kapazität zitiert, glaubt man, sich eine nähere Begründung ersparen zu können: Wenn der BGH oder der Star-Autor das gesagt haben, dann wird das schon so durchgehen! Die eigene Begründung oder Stellungnahme spart man sich aber nicht, indem man an ihre Stelle die Berufung auf eine veritable Quelle setzt.

Bei der Technik der Quellenangabe sollten Sie berücksichtigen, dass jede Quellenangabe so hinreichend genau sein muss, dass der Leser tatsächlich zur Quelle findet, falls er das wünschen sollte.

 

Ein paar Tipps:

 

Zitieren Sie, belegen Sie, führen Sie an und rufen Sie herbei, aber treiben Sie die Zitiertechnik nicht bis zur wissenschaftlichen „Zitatologie“!