EntdeckeJura

Zitiertechnik

(lat.: citare, herbeirufen) Wenn Sie Ihre Dozenten davon überzeugen wollen, dass Sie sich Ihre wissenschaftlichen Behauptungen in Ihren ➞ Leistungsnachweisen nicht aus den Fingern gesogen haben, müssen Sie sie belegen. Belegen heißt in diesem Falle, dass Sie Angaben machen, die es Ihren Lesern (➞ Hausarbeit) oder Hörern (➞ Referat) nachträglich erlauben nachzuprüfen, ob Ihre Behauptungen, Meinungen und Zitate haltbar sind. Sie können nämlich Ihren Adressaten viel erzählen. Weshalb sollten sie Ihnen aber abnehmen, was Sie behaupten? Ihre Angaben müssen ihnen also den Zugang zu den „Ursprüngen“, zu den Quellen, eröffnen. Dementsprechend spricht man von „Quellenangabe“. (➞ Wissenschaftliches Arbeiten)

Die Nachprüfbarkeit aller Aussagen, die Sie machen, ist ein ganz entscheidendes formales Kriterium für die Wissenschaftlichkeit Ihrer Arbeit. Sie zu fordern, ist nicht bloß wissenschaftliche Konvention und sich entsprechend zu verhalten, nicht bloß „gutes Benehmen“ im Wissenschaftsbetrieb. Es hängt vielmehr eng zusammen mit der für die Wissenschaft wesentlichen Qualität des Bemühens um Erkenntnis.

In der Wissenschaft geht es eben nicht um die Suche nach nur Ihrer individuellen Wahrheit, sondern um die Suche nach dem, was allgemein Wahrheit ist. Und genau dafür, dass dies möglich wird, braucht man die Überprüfbarkeit der Aussagen, wenn sie als wissenschaftlich gelten sollen.

 

Quellenangabe meint also mehr als bloßes Zitieren. Was Sie in Ihrer Arbeit als Tatsachenbehauptungen von sich geben (und auch die Wiedergabe einer Literaturmeinung behauptet eine Tatsache, die Tatsache nämlich, dass der und der juristische Autor das und das – wörtlich oder sinngemäß – gesagt habe), müssen Sie belegen, d.h. angeben, woher Sie es haben. Mit den Quellenangaben und Zitaten sollte man es allerdings auch nicht übertreiben; man kann auch zuviel zitieren. Manche Studierende legen den wissenschaftlichen Grundsatz der Quellenangabe und des Zitierens so extensiv aus, dass sie meinen, nun müssten sie so ziemlich jeden Satz, den sie schreiben, auf irgendeine wissenschaftliche Quelle zurückführen und sei es der allergrößte Allgemeinplatz oder eine Erkenntnis, in der nicht mehr als gesunder Menschenverstand oder alltägliche juristische Erfahrung zum Ausdruck kommt.

Schließlich ist es auch zu einer verbreiteten Unsitte geworden, sich auf wissenschaftliche Quellen zu berufen, statt zu argumentieren. Indem man den BGH oder eine wissenschaftlich renommierte Kapazität zitiert, glaubt man, sich eine nähere Begründung ersparen zu können: Wenn der BGH oder der Star-Autor das gesagt haben, dann wird das schon so durchgehen! Die eigene Begründung oder Stellungnahme spart man sich aber nicht, indem man an ihre Stelle die Berufung auf eine veritable Quelle setzt.

Bei der Technik der Quellenangabe sollten Sie berücksichtigen, dass jede Quellenangabe so hinreichend genau sein muss, dass der Leser tatsächlich zur Quelle findet, falls er das wünschen sollte.

 

Ein paar Tipps:

  • Ein mündliches Referat sollte möglichst frei von übersprudelnden Quellenangaben und Zitatenprozessionen sein. Auch lange Rechtsprechungsangaben zermürben den Hörer. Die verwendeten Rechtsprechungsurteile, Zitate und Literaturquellen sollten vielmehr einem gesonderten Blatt des Konzeptes anvertraut werden.
  • In Hausarbeiten sind Fußnoten Anmerkungen, die am Fuße einer Seite stehen. Dazu gehört grundsätzlich alles, was den Gedankenfluss Ihrer Arbeit unterbricht oder wegführt, gleichzeitig aber für eine Überprüfung des von Ihnen Geschriebenen notwendig ist. Eine Quellenangabe des BGH oder des Palandt sind typische Fälle für Fußnoten. Maßstab für Ihre Fußnoten ist immer, dass Ihr Text auch ohne Fußnote verständlich und überzeugend ist. Für die Kennzeichnung der Stelle, an der die Fußnote eingeführt werden soll, nimmt man eine Zahl, hochgestellt oder in Klammern gesetzt. Unter der Zahl findet dann Ihr Dozent die Fußnote am unteren Ende derselben Seite. Das hat den Vorteil, dass ein kurzer Blick nach unten genügt, um zu entscheiden, ob man das Lesen zugunsten des aufkeimenden Interesses unterbricht. Das „Sammeln“ der Fußnoten am Ende Ihrer Arbeit bewirkt, dass Ihr Dozent sie nur knurrend zur Kenntnis nehmen wird, da es ganz einfach störend und leserunfreundlich ist. Also keine „Endfußnotenlösung“! Fußnoten können seitenweise, kapitelweise oder durchlaufend nummeriert werden.
  • Ihre Fußnote ist im Regelfall keine lange Anmerkung und kein Exkurs, sondern ein Zitat. Ein Zitat ist eine Literatur- oder Rechtsprechungsangabe. Für diese „Angabe“ gibt es vier Möglichkeiten.
  • · Sie übernehmen original, also wörtlich. Dabei wird die bibliographische Angabe gemacht und die Zahl der Seite angegeben, auf der das Zitat wiederzufinden ist.
  • · Sie übernehmen sinngemäß aus Rechtsprechung oder Literatur, das heißt, Sie geben den Text in eigenen Worten wieder. In der Fußnote schreiben Sie in diesem Fall vor die bibliographische Angabe „Vgl.“ oder „S.“ (siehe)
  • · Sie stellen etwas dar, das sich ähnlich in einem anderen Werk oder einer Entscheidung findet, ohne dass Sie es daraus entlehnt haben. Sie zitieren dann: „Vgl. auch …“ oder „S. auch …“. Hilfreich ist auch: „Ähnlich auch …“ oder „Zum gleichen Ergebnis auch …“.
  • · Sie schreiben etwas, wozu ein anderer Literat oder eine andere Entscheidung eine andere Meinung vertritt, worauf Sie hinweisen wollen. Sie zitieren dann: „A.A. …“ (andere Auffassung) oder „Vgl. aber …“ oder „Diese Auffassung wird nicht geteilt von …“.
  • Die gekonnte Zitierweise ist Ausweis Ihrer wissenschaftlichen Genauigkeit und geht deshalb mit dem logischen Stil, der klaren Form und der sorgfältigen Argumentation in Ihrer Arbeit Hand in Hand.
  • Die Rechtsprechung wird immer vor der Literatur zitiert.
  • Ihre ➞ Hausarbeit genügt der wissenschaftlichen Form, wenn Ihr Professor erkennt, dass Sie die einschlägige Literatur und Rechtsprechung ausgewertet haben, was Sie durch Ihre Zitate belegen.
  • Blindzitate, also Fundstellen, die aus einem anderen Text übernommen werden, sind gefährlich, weil eben viele Literaten „blind“ zitieren und deshalb zahlreiche Zitate falsch sind. Überprüfen Sie diese Zitate an Hand des Originals!
  • Der konkrete Verfasser ist, wenn er in der Fußnote zitiert wird, kursiv zu setzen.
  • Die Fundstelle ist so genau anzugeben, dass der Dozent sofort in der Lage ist, den Beleg zu finden, quasi blind darauf zulaufen muss.
  • Am Ende eines Zitats steht immer ein Punkt.

 

Zitieren Sie, belegen Sie, führen Sie an und rufen Sie herbei, aber treiben Sie die Zitiertechnik nicht bis zur wissenschaftlichen „Zitatologie“!

Verified by MonsterInsights