ist ein zwischen zwei Vertragspartnern geschlossener Vertrag, der eine Willensübereinstimmung über die Herbeiführung eines bestimmten Rechtserfolges enthält. (➞ Vertrag ➞ Rechtsgeschäft)
ist ein zwischen zwei Vertragspartnern geschlossener Vertrag, der eine Willensübereinstimmung über die Herbeiführung eines bestimmten Rechtserfolges enthält. (➞ Vertrag ➞ Rechtsgeschäft)