ist das Recht der privatrechtlichen Personenvereinigungen, die durch Rechtsgeschäft begründet werden und sich teilen in:
- Personengesellschaften, z.B. die GbR, die OHG und die KG
- Körperschaften, z.B. der Verein, die GmbH und die AG.
Aus Gründen der Rechtssicherheit besteht ein Numerus clausus dieser Gesellschaftsformen. Der wesentliche Unterschied wurde früher darin gesehen, dass die Personengesellschaften keine ➞ Rechtsfähigkeit haben sollen (seit BGHZ 146, 341 überholt), heute darin, dass die Gesellschaftsanteile der Personengesellschaften wegen der mehr persönlichen Verbindung nicht frei übertragbar sind, § 719 BGB.