Welche Juraprofessoren erwartet der Student an den Kathedern? – Und welche erwarten ihn tatsächlich? Was Sie von Ihren zukünftigen Dozenten erwarten und was Sie erwartet im Jurastudium, dazwischen liegen Welten. Dem erstsemestrigen Jurastudenten droht ein akademischer Schock: Er versteht wenig und versteht vor allem auch nicht, warum er so wenig versteht! Die Schock- und Stoßwellen der Vorlesungen erschüttern ihn durch und durch. Er kommt mit bestimmten Erwartungen in die Hochschule: Er hofft auf gute Lehre, optimale Klausurenvorbereitung, rechtsdidaktische Konzepte, studierbare Curricula, bestmögliche Betreuung und Beratung, Mitsprache und eine gute Studienatmosphäre. Diese Erwartungen bleiben im Wesentlichen sämtlich unerfüllt. Die theoretische Rechtsdidaktik und die tatsächliche Rechtslehre wohnen in der Juristerei leider auf verschiedenen Sternen. Dem rechtsdidaktisch exzellent lehrenden Professor werden Sie deshalb selten begegnen. Weit mehr denen, die meinen, die Didaktik ignorieren zu dürfen. Weil für sie keine andere Lehrkultur vorstellbar ist als die ihre! Das Ende ihrer unvollkommenen Rechtsdidaktik ist das Ende ihrer Rechtslehre. Viele Hochschullehrer haben schlicht als „Lehrer“ ihren Beruf verfehlt. Ich glaube, der Schlüssel vieler Probleme des juristischen Studiums liegt an den Defiziten der in und für sie handelnden lehrenden Personen. Vielen fehlt die Rechtsdidaktik.

 

Sie werden sehr bald eine beliebte Kommunikationsform in juristischen Hörsälen kennen lernen, den Konjunktiv II, auch „Irrealis professoralis“ genannt: „Wäre meine Hörerschaft kleiner, würden die Studenten mehr lernen“. – „Stünde mir mehr Zeit zur Verfügung, würde ich mehr an Stoff vermitteln können.“ – „Wären die Studenten studierfähiger, würden sie bessere Noten bekommen.“ – „Gäbe es mehr Geld, wäre alles besser.“ – „Gäbe es den Repetitor nicht, hätte ich auch im dritten Semester noch Zuhörer.“ – Leider stimmten diese Wenn-dann-Gleichungen noch nie. Meist liegt es an dem einzelnen Dozenten selbst! Um das zu belegen, muss man nicht große Studien bemühen. Es reicht, einzelne Professoren miteinander zu vergleichen, deren Studenten unter ähnlichen Bedingungen gelernt haben und einen Blick zu den Fachhochschulen und Repetitoren zu werfen. Man sollte auch von den Studenten ablassen und nicht immer unterstellen, dass diese jedes Jahr schlechter würden. Auch das stimmt nicht.

 

Der Anspruch vieler Universitäts-Professoren ist es wieder und wieder, alles Recht abstrakt sehen zu wollen, entfernt von der Alltagsrealität. Aber so etwas wie abstraktes Recht gibt es eigentlich gar nicht. Recht ist immer konkret: am konkreten Fall entstanden, am konkreten Fall evaluiert im Gesetzgebungsverfahren, am konkreten Fall in Gericht und Kanzlei gelebt und praktisch angewendet. Und genau so sollte es auch gelehrt werden! Gerade als „vorlesender“ Professor bräuchte man ein Gefühl für einprägsame, spannende Fälle und lebendige Sprache. Man müsste auf den Hochschulen mehr Bereitschaft zeigen, die Professorenschaft aufzuteilen. Es wird immer medienattraktive Professoren geben, die entsprechende Fähigkeiten haben, Leute zu fesseln und Inhalte spannend zu vermitteln. Aber bei Leibe nicht alle. Mut wäre gefragt, anzuerkennen, dass es große mediale juristische Lehrer, große juristische Forscher und juristisch gute Mentoren und Tutoren gibt. Doch fast alle Professoren meinen, Alleskönner zu sein. Ein großer Irrtum!

 

Über die Funktion in der Rechtsdidaktik sollten wir ein paar wenige Worte wechseln, anderenfalls Sie die Qualität Ihrer Professoren nicht recht beurteilen können.

 

Die Funktion der juristischen Didaktik ist, man höre und staune, eine dienende. Sie dient der Optimierung der Vermittlung ihrer Gegenstände „Recht“ und „Gesetz“ und ihrer Inhalte an Jurastudenten. Leider ist Rechtsdidaktik ein Begriff, der in juristischen Fakultäten häufig als rosa Soße über alles juristische Lehren (und zu wenig über das juristische Lernen) gegossen wird, um alles weihevoller und würdevoller zu machen. Didaktik ist schlicht und einfach die Lehre vom guten Lehren und Lernen Also ist Rechtsdidaktik die gute Lehre vom Lehren und Lernen von „Jura“. Sie müsste die Berufswissenschaft aller Juradozenten sein.

Man könnte die wertvollen Erkenntnisse der allgemeinen Hochschuldidaktik in der juristischen Didaktik insoweit umsetzen, als dass das Recht mit seinen Besonderheiten nicht didaktische Besonderheiten bei der Vermittlung notwendig machte. Die Besonderheiten sind aber nun massiv: Der Dozent als Lehrender wie der Student als Lernender müssen speziell für Jura gesetzesorientiert, fallorientiert, problembewusstseinsorientiert, beispielorientiert, argumentationsorientiert, arbeitsmethodisch orientiert ihr Gegenüber, das Recht und seine Gesetze, erreichen. Anderenfalls bleibt „Rechtsdidaktik“ eine „Lehr-“ wenn nicht sogar eine „Leerformel“.

 

Erarbeiten Sie sich möglichst bald ein eigenes Profil von guten Dozenten, damit Sie als jurastudentischer Gläubiger erkennen können, ob die Ursachen für das Nichtverstehen des gelehrten Stoffes mehr bei Ihnen oder doch eher bei Ihrem Ihnen gute Lehre schuldenden Professor zu suchen sind. Denn die Rechte der Studenten sind die Pflichten der Dozenten.

 

Was zeichnet nun einen guten Jura-Professor aus? – Was haben rechtsdidaktisch exzellente Lehrende eigentlich, was die anderen nicht haben? – Und was machen sie, was die Anderen nicht machen? 

Wenn Jurastudent auf Juradozent trifft. Hier ein „Kleiner Professorencheck“ zum bildhaften N achsinnen über gute und schlechte Dozenten. Immer vor dem Hintergrund Ihrer Fragen: „Macht mein Professor das so?“ – „Ist er so?“ – „Lehrt er so?“ Bewerten Sie ihn, wie er es in Ihrer juristischen Klausur tut: Nur 18 positive Antworten, das ist die Hälfte, ergeben für ihn ein „ausreichend“, 36 ein „sehr gut“!

 

 

ü    Gute Dozenten richten ihre Studenten auf, wenn diese erfahren, wie kompliziert die neue Jura-Welt ist, wie wenig sie mit Schulwissen durchkommen, es für sie vielmehr häufig heißt: Kenn ich nicht, weiß ich nicht, versteh‘ ich nicht; einerseits-andererseits, sowohl-als auch; jeder Fall ist anders.

ü   Sie spornen sie an, wenn sie die elementare, aber bisher nicht wahrgenommene Tatsache erfahren, dass die anderen ebenfalls ihr Können und ihre Fähigkeiten haben, dass sie ebenfalls in neue Räume vorstoßen und nicht bereit sind, sich im Wettbewerb von ihm übertrumpfen zu lassen.

ü   Sie bestärken sie, nicht mehr alles nur zu kritisieren, sondern manches auch anzuerkennen; zu würdigen wissen, wie eine wirkliche juristische Leistung aussieht und nicht nur eine vorgegaukelte; anzuerkennen, dass ein Dozent ihn fördern und ihm nicht schaden will, und er mit ihm besser lernt als ohne ihn; anzuerkennen, dass Strebsamkeit nichts mit Strebertum gemein hat.

ü   Sie machen ihnen klar, dass ihre neue jurastudentische Lebensphase durch eine ganz neue Wertmitte, eine alles beherrschende Dominante bestimmt wird: das disziplinierte, organisierte, routinisierte, planmäßige Lernen und damit eine sekundärtugendresistente Einstellung.

ü   Sie trösten sie, wenn sie mal scheitern, sie finden sich öfter in ihre Situation ein! Gerade das braucht ein guter Dozent! Sich ständig, wieder und immer wieder mit den Augen seiner Studenten sehen. Der dozentische Schmetterling darf eben nie vergessen, dass auch er einmal eine studentische Raupe war.

ü   Sie bereiten ihnen immer öfter das Vergnügen, das der Körper dem Geist verschafft, wenn er etwas begreift und Erfolg „erfährt“.

ü   Sie offenbaren ihnen die Weisheit, dass das „wahre Glück“ des Studenten weniger in der juristischen Erkenntnis als mehr im juristischen Erkennen selbst liegt!

ü   Sie koppeln Neues an Altes und Abstraktes an Konkretes.

ü  Sie stellen Kompliziertes einfach dar und denken nicht, Jura könne man nicht einfach lehren.

ü   Sie wissen, dass jede Theorie den Fall braucht und jeder Fall die Theorie.

ü   Sie sind nicht ignorant genug, um zu wissen, dass die Juristerei auch ein Handwerk ist.

 ü   Sie bereiten den Studenten immer öfter das Vergnügen, das der Geist dem Körper verschafft, wenn er etwas begreift.

 ü   Sie reflektieren bewusst, kritisch und ständig über die Optimierung der Zugänge zu den juristischen Bildungsinhalten.

ü   Sie offenbaren nicht nur, was sie tun und was sie nicht tun, sondern auch, warum sie es tun oder nicht tun und wie sie es bestmöglich tun.

ü    Sie sind mit ihrem juristischen Fach emotional, passioniert und begeistert verbunden.

ü    Sie verfügen über ein weites Repertoire an Lehr- und Lernmethoden, die sie ständig variieren.

ü   Sie wissen, dass, wer gut lehren will, etwas vom Lernen verstehen muss, dass Didaktik die Lehre vom Lehren „und“ Lernen ist.

ü    Sie sind versiert in Planung, Durchführung, Nachbereitung und Analyse einer juristischen Lehreinheit.

ü    Sie beherrschen die Inszenierung einer Lehrstunde durch eine strukturierte Abfolge auch in der Weise, dass immer erst die Grundlagen für die späteren komplexen Vorgänge gelegt werden.

ü    Sie wissen, wie und ob ihre Studenten das auch lernen können, was sie lehren.

ü    Es sind „ihre“ Studenten und nicht „die“ Studenten.

ü    Sie entwickeln eine persönliche, „emotionale“ Beziehung zu ihren Gegenüber.

ü    Sie betrachten ihre Lehre nicht nur als etwas Nützliches, sondern auch als etwas Sinnvolles, sowohl für sich als auch für die Adressaten ihrer Lehrkunst.

ü    Sie sind sich darüber im Klaren, dass die juristische Didaktik die Lernenden im Zustand der Unmündigkeit antrifft. Ihre Didaktik verändert diesen Zustand aber nicht beliebig, sondern zielorientiert an der Mündigkeit.

ü    Sie konstruieren ihre Lehre als den Prozess der juristischen Emanzipation, d.h. der Befreiung jedes Einzelnen zu sich selbst als juristisch Lernendem.

ü    Sie bilden aus und bilden, sie verbinden immer juristische Theorie mit juristischer Praxis und Persönlichkeitsförderung.

ü    Sie demonstrieren nicht nur juristisches Wissen, sondern zeigen auch die Methoden der Anwendung des Wissens für die Klausuren.

ü    Sie offenbaren die juristischen Systeme hinter dem Wissen. Sie sehen das Kleine im Großen der Juristerei und das Große im Kleinen.

ü    Sie wissen, dass der Satz: „Entweder man hat’s oder man hat’s nicht“ nur für soziale und persönliche Merkmale des Dozenten zutrifft, nicht aber für seine Kompetenz gilt, juristische Lehrveranstaltungen optimal zu planen, zu eröffnen, durchzuführen und zu schließen.

ü    Sie kennen die „Pathologie“ des Lehrens und ihre didaktischen Therapiemöglichkeiten sind ihnen immer präsent: Träges Wissen wird vergessen, lebhaftes Wissen bleibt haften.

ü    Sie vermitteln ihre Inhalte mehr studenten-orientiert als stoff-orientiert. Sie zeigen ihren Lernenden, dass auch sie die Verantwortung für den Lehrerfolg tragen. Deshalb enthält ihre Lehreinheit immer Hinweise für Aktivitäten, die die Studenten selbst durchführen müssen.

ü    Sie beherrschen die alten wie die neuen Medien und setzen sie lernförderlich, nicht lernschädlich ein.

ü    Sie wissen, dass die Aktivitäten der Studenten wesentlich wichtiger sind für den Lernerfolg als ihre eigenen Aktivitäten.

ü    Ihre Lehre ist nur anfangs dozentenzentriert, wird aber mehr und mehr studentenzentriert.

ü    Sie zeigen Verständnis für die allmähliche juristische Entfaltung ihrer Studenten im Verlauf des Studiums und ermöglichen so ein adäquates Lehren und Lernen.

ü    Sie geben häufig Rückmeldungen an die Studenten über deren Lernfortschritte und erbitten Rückmeldungen über ihre eigene Lehre.

ü    Sie verfügen über interpersonelle Fähigkeiten wie Offenheit, Freundlichkeit, Zugänglichkeit, Ermutigung und … Verfügbarkeit. Sie haben Zeit für ihre Studenten.

ü    Sie erstellen faire Leistungskontrollen und benoten fair und lehrreich.

ü    Und: Sie sind nicht ignorant genug, um anzuerkennen, dass die Juristerei auch ein Rechtshandwerk ist.

 

Mit zwei Sätzen:

Die guten Dozenten beherrschen die „Kunst des juristischen Lehrens“, treffen ins juristische Schwarze, auch wenn sie nicht zielen, zeigen von Anfang an Respekt vor der Würde ihrer Studenten und blasen die züngelnden juristischen Flammen nicht aus, damit ihr eigenes Licht ein wenig heller leuchtet. Die schlechten Dozenten machen das alles nicht, verfügen aber meistens über eine sprachlich hochkomplexe Verschleierungskompetenz für ihre didaktischen Defizite.

 

Gerade die juristischen Dozenten unterliegen leider häufig einer dreifachen Illusion:

 

Deshalb müssen Sie als Student selbst vorbeugen, indem Sie …

 

Natürlich gibt es auch exzellente Dozenten, diese Mischung aus tiefem und breitem juristischen Wissen und strahlender Lehrkunst: Pädagogisch-didaktische Naturtalente, Persönlichkeiten mit natürlich-naiver und nicht qua Amt „geliehener“ Autorität, die immer eine Aura des Sonnenscheins ausstrahlen, mit Pointen und Witzen aufwarten können, ihr „fundiertes“ Wissen „fundierend“, blendend und locker an die Lernenden bringen, ständig Licht in die Finsternis der Gesetze senden, die lehren nach dem alten Didaktikersatz: „Bedenke ‚Was’ Du lehrst! Mehr bedenke das ‚Wie’!“. Die, die eben „faszinierende“ Dozenten sind, bei denen es im Paragraphendschungel lichter und nicht dämmriger wird. Jeder kann von ihnen nur lernen. Solche „Lichtgestalten“ wären Ihnen zu wünschen.

 

Und welche Professorennaturelle warten nun konkret auf Sie in den Hörsälen Ihrer Hochschulen? Wem werden Sie dort häufig begegnen? – Hier eine kleine Auswahl zum Schmunzeln:

 

Für ihn ist jede Lehrstunde ein Auftritt vor gefangenem Publikum. „Ich selbst sitze im Hörsaal und höre zu, was ich am Katheder vorlese. Ich bin entzückt von meinem Können!“ Er spricht fremdwortgesättigt, der Lehrsaal ist seine Show-Bühne. Er schart meist eine Anzahl hübscher Studentinnen um sich.

 

Er schreibt sich die Finger blutig im Drang nach wissenschaftlicher Reputation. Die Studenten stören dabei! Er zählt seine Veröffentlichungen, nicht seine Lehrerfolge.

 

Er ist einfach nur arrogant, eingebildet, unnahbar und aalglatt. Er hinterlässt eine Schneise der Kälte. Studentenspruch für solche Professoren: „Leichen pflastern seinen Weg“.

 

Er war früher mal Richter, Rechtsanwalt oder Staatsanwalt. Da hat man das in der Praxis immer ganz anders gemacht als nach dem Lehrbuch. Es hat funktioniert, aber kaum einer wusste, warum! Er ist leider unbrauchbar, da nun einmal auch theoretisches Wissen auf dem Lehrplan steht und nicht nur „Praxis! Praxis! Praxis!“.

 

 

 

Er hat geistig immer den Doktorhut auf und versteigt sich immer höher im Theorienbaum. Er klettert von Ast zu Ästchen, so hoch – kein Lernender kann ihn mehr sehen. Und alles ist untermalt mit den Endlosschleifen aus Wenn und Aber und Einerseits und Andererseits. Er ist derjenige, der seine Studenten bedingungslos überfordert.

 

Er ist kein juristischer Löwe, dafür aber ein rechtsdidaktischer Fuchs! Bekränzen sollte man ihn mit dem didaktischen Lorbeerkranz, er bringt seinen Studenten etwas bei! Seine Lehrweisheiten sind von überrumpelnder Plausibilität und meist viel simpler als die sonst übliche Hörsaalwirklichkeit. Und vor allem klausurenkompatibel.

 

Er zieht sich mehr ins Verborgene zurück und schätzt mehr das Private. Er ist kaum zu sehen, er entfaltet keine Präsenz, er betrachtet die Studenten als Statthalter seiner einstigen, aber verblichenen vitalen Bedürfnisse.

 

Er macht sich stark für Studenten. In allen Gremien der Lehrstätte ist er vertreten. Er vertritt die Interessen der Lernenden und Lehrenden ausgewogen. Manchmal ist es für ihn anziehend, sich auf die Seite der Schwachen zu schlagen: Das sind die Studenten.

 

Eine Abart des „Beau“, der allerdings immer noch auf Jagd geht nach Abenteuern und Liebschaften und sich nicht mit seiner Eitelkeit begnügt.

 

Er ist inzwischen weit weg von Lehre und Forschung, mehr auf der Suche nach Genuss, Konsum und Reisen. Er sieht gelassen der Pensionierung entgegen und am Mittag dem Ende der Lehrstunden.

 

Er erlebt nur das als real, was in seinem Inneren existiert. Die Erscheinungen in der studentischen Außenwelt besitzen für ihn keine Realität und werden ausschließlich daraufhin erfahren, ob sie für ihn selbst von Nutzen sind. Er ist unfähig, sich in die Studenten einzudenken, er gebraucht seine Gegenüber nur als Echo für sich. Die einzige Realität, die es für ihn gibt, ist er selbst als Dozent. Er interessiert sich ausschließlich für sich selbst, nicht für „die“ Studenten. Der eitle „Beau“ achtet wenigstens noch darauf, wie er bei seinen Gegenüber ankommt, dem narzisstischen ist auch das egal.

 

Er vergisst häufig die Unterlagen und ist immer gerade im falschen Raum. Oft muss er gegen sich selbst korrigierend eingreifen.

 

Er hat für die Hochschule eigentlich gar keine Zeit. Sie und die Studenten sind ihm im Grunde lästig.

 

Er tut so, als sei er noch Schüler oder Student, hat aber meistens nicht mitbekommen, dass die junge Mode einem Wandel unterliegt. Er hat Mitleid mit den „Studis“ und fühlt sich ein.