ist jede Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen eines anderen durch einen Menschen, gegen die Notwehr möglich ist.

Stichwort Angst ist das Gefühl, das einen jungen Studenten davon abhält, das Beste aus seinen Fähigkeiten und seinem Wissen im Moment der Klausur herauszuholen, das aus einer normalen Persönlichkeit ein bibberndes Panikbündel werden lassen kann. Den Umgang mit dieser Angst zu lernen, bedeutet, den Benotungsnackenschlägen zuvorzukommen, die Angst zu reduzieren und das Katastrophenpotenzial einer juristischen Klausur nicht voll auszuschöpfen. Angst entsteht beim Studenten vorwiegend aus vier Hauptgründen:

Lassen Sie sich von Ihrer Angst sagen, was von Anfang an zu tun ist, um die Angst in Schach zu halten: Reden Sie mit weltmeisterlichen Alleskönnern, Panikmachern, setzen Sie sich in die Hörsäle, lesen Sie, lernen Sie, üben Sie. Wenn man die Ängste angeht, wächst man an ihnen und wird zum Therapeuten in eigener Sache. Wenn man der Klausurensituation nicht ins Auge blickt, führt dies schnell zu einem Teufelskreis. Versucht man gar, der angenommenen Blamage aus dem Weg zu gehen und stellt sich der Klausur erst gar nicht, so kommt man keinen Schritt weiter. ( Scheitern im Erstsemester) Das Problem verschwindet nicht durch Ignoranz, vielmehr kommt zu der Angst noch das Eingeständnis hinzu, dass man es an Mut und Angriffslust hat fehlen lassen. 

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