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Bewegliche Sache

ist jeder körperliche Gegenstand, der fortbewegt (transportiert) werden kann, also alles außer Grund und Boden. Mit Grund und Boden verbundene, zwecks Wegnahme abgetrennte Teile (Bäume, Sträucher, Früchte usw.) werden bewegliche Sachen, weil – anders als im Zivilrecht – beweglich alles ist, was zum Zwecke der Wegnahme beweglich gemacht wird. ( Diebstahl)

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