(lat.: Irrtum in der Person) Bei dieser Figur irrt der Täter über die Identität des Opfers. Es handelt sich nicht um einen Irrtum über den Kausalverlauf. Der Verletzungserfolg tritt in diesen Fällen immer an der Person ein, an der er nach der Vorstellung des Täters auch eintreten sollte. ( Aberratio ictus Irrtumslehre im Strafrecht)