Irrt der Täter bei der Unterordnung unter ein ➞ deskriptives Tatbestandsmerkmal (Subsumtionsirrtum), so ist dieser Irrtum unbeachtlich, da die richtige ➞ Subsumtion nicht Aufgabe des Täters ist. (➞ Irrtumslehre im Strafrecht)
Irrt der Täter bei der Unterordnung unter ein ➞ deskriptives Tatbestandsmerkmal (Subsumtionsirrtum), so ist dieser Irrtum unbeachtlich, da die richtige ➞ Subsumtion nicht Aufgabe des Täters ist. (➞ Irrtumslehre im Strafrecht)