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Irrtum im Strafrecht bei einem deskriptiven Tatbestandsmerkmal

Irrt der Täter bei der Unterordnung unter ein deskriptives Tatbestandsmerkmal (Subsumtionsirrtum), so ist dieser Irrtum unbeachtlich, da die richtige Subsumtion nicht Aufgabe des Täters ist. ( Irrtumslehre im Strafrecht)

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