Vernehmung einer Willenserklärung durch den Adressaten oder durch eine geeignete Person, die zur Entgegennahme von Willenserklärungen als ermächtigt angesehen werden kann. (➞ Willenserklärung ➞ Zugang einer Willenserklärung)
Vernehmung einer Willenserklärung durch den Adressaten oder durch eine geeignete Person, die zur Entgegennahme von Willenserklärungen als ermächtigt angesehen werden kann. (➞ Willenserklärung ➞ Zugang einer Willenserklärung)