ist das Hin- und Her-Wandern des „juristisch-denkenden“ Auges zwischen → Sachverhalt und → Gesetz auf den Grundlagen juristischer → Methoden. Rechtsanwendung ist die juristische Arbeit am vorgefundenen Gesetz und dient der Rechtsfindung. Rechtswissenschaft ist für Sie in Ihren → Klausuren überwiegend Rechtsanwendungswissenschaft. Vielleicht bewährt sich in der rechtsanwendenden Falllösung die eigentliche Wissenschaftlichkeit → Jurisprudenz. Dass der Gesetzgeber bewusst auf eine Normierung des Rechtsanwendungsvorgangs verzichtet hat, liegt daran, dass in diesen Verlauf zu viele verschiedenen Gesichtspunkte mit ganz unterschiedlichen Gewichtungen einfließen: Auslegungsmethoden, Gesetzesgenese, Verfassung, Methoden des Gutachtens und der Subsumtion, bewährte Rechtslehre und Rechtsprechung, Konsens der Rechtsgemeinschaft, Zeitgeist, Natur der Sache, logische Strukturen, unterschiedliches richterliches Vorverständnis und unterschiedliche Wertvorstellungen.

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