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Schlüsselqualifikationen für Juristen

Jeder ahnt, was mit diesem Begriff gemeint sein könnte, niemand hat etwas dagegen, aber keiner weiß Genaues. Gute Fachkenntnisse sind zwar notwendig, aber keinesfalls hinreichend. Gute Juristen müssen mehr können als nur Jura.

 

Schlüsselqualifikationen – besser Schlüsselkompetenzen, da es ja nicht um objektiv messbare, sondern individuell-subjektive Fertigkeiten geht – lassen sich nicht aus Büchern lernen, lediglich beschreiben. Sie müssen trainiert werden! Ich kann Ihnen nur rhetorisch den Einstieg erleichtern und einen Überblick verschaffen, mehr aber auch nicht. Ihr Erwerb hängt nahezu ausschließlich von Ihrer eigenen Reflexion und Ihrem ehrgeizigen Wunsch nach Vervollkommnung ab. Nutzen Sie alles, was Sie darin weiterbringt. Denken Sie von Anfang an darüber nach, was Sie schon können, was eher weniger gut und worin Sie Nachholbedarf für sich erkennen. Man nennt das ein „Stärken-Schwächen-Profil“ er-stellen.

 

Schlüsselkompetenzen – in der Wirtschaft auch „Soft-Skills“ oder „Key-Skills“ genannt – dienen als „Schlüssel“ für Ihren späteren Beruf (bei jedem Assessmentcenter oder Einstellungsgespräch getestet), oder – was für Sie momentan wichtiger ist – Sie nutzen Ihnen zu einem Großteil auch für Ihr Jurastudium.

Also: „Hard-Skills“, das sind Ihre fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse, „Soft-Skills“, das sind Ihre überfachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse. Diese „weichen“ Schlüsselkompetenzen lassen sich grob in drei Kategorien enteilen.

  • Selbstkompetenzen

Ihre Fähigkeiten im Umgang mit sich selbst

  • Sozialkompetenzen

Ihre Fähigkeiten im Umgang mit anderen

  • Fach- und Methodenkompetenzen

Ihre Fähigkeiten im Umgang mit der Bewältigung Ihres juristischen Studiums

 

Der moderne Gesetzgeber hat selbst einige dieser Schlüsselqualifikationen festgelegt:

  • 5 a Abs. 3 Deutsches Richtergesetz lautet: Die Inhalte des Studiums berücksichtigen die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit. Während der vorlesungsfreien Zeit finden praktische Studienzeiten von insgesamt mindestens drei Monaten Dauer statt. Das Landesrecht kann bestimmen, dass die praktische Studienzeit bei einer Stelle und zusammenhängend stattfindet.

 

Aber was ist damit gemeint? – Und wo sollen die „erforderlichen Schlüsselqualifikationen“ von wem, wann vermittelt werden? Zu welcher Vorlesung und bei welcher Gelegenheit baut welcher Professor in welchem Fach solche Fähigkeiten ein und auf, von denen er gar nicht so genau weiß, was damit gemeint ist?  Leider typisch: Wenn es ernst wird, schweigt sowohl der Gesetzgeber als auch der Professor. Am Ende des Studiums erkennt man dann irgendwann ganz von selbst: Auf die Mischung kommt es an. Hier nun einige grundlegende Ingredienzen, anhand derer Sie sich ja mal messen können:

  • Gekonnte Sprache und Argumentationskunst, Sprachfähigkeit:

Es ist aber nicht nur Sprachkompetenz im Alltag, mehr eine spezifische Bildungssprachkompetenz. Die besten Fachkenntnisse sind keinen Pfifferling wert, wenn man sie nicht überzeugend anbringen kann. Präzision der Sprache und Brillanz in der Argumentation kann man lernen, muss man lernen, sie sind Qualitätsmerkmale für Juristen. Die Sprache ist die Waffe des Juristen.

  • Textsicherheit:

Das schriftliche Verfassen von Texten, also Sicherheit in Orthographie und Grammatik, ist in jeder juristischen Berufsrolle erforderlich.

  • Rhetorik:

Sie ist kein (!) Schnickschnack, sondern die Fähigkeit, mit Argument und Gegenargument Meinungen zu bewegen und Einverständnisse herzustellen.

  • Informationsmanagement:

Um von den Rechtsprechungs-, Zeitschriften- und Literaturlawinen nicht erschlagen zu werden.

  • Sachlichkeit und Fairness:

Beide begründen Vertrauen in die Kompetenz von Juristen.

  • Die Fähigkeit, Wesentliches von Unwesentlichem zu unterscheiden:

Nicht alle Tatsachen sind wichtig, nicht alle Gesetzesvarianten von Bedeutung. Nur so kann sich der Jurist sowohl in der realen Welt wie auch in der Gesetzeswelt orientieren.

  • Die Reduktion von Komplexität auf einfache Elemente:

Wer die Komplexitätstreiber liebt, sollte Wissenschaftler, aber kein praktizierender Jurist werden.

  • Kommunikative Kompetenz:

Wie Freundlichkeit, Redekunst, Empathie, Einfachheit, Klarheit, Zuhören können, Abwägen, Echtheit, Mut zur Korrektur, um andere zu überzeugen von seinen Standpunkten, letztlich auch manchmal sich selbst.

  • Analyse- und Strukturfähigkeit:

Um Sachverhalte, die das Leben schreibt, und Gesetze, die der Gesetzgeber schreibt, zerlegen zu können. Der gute Jurist ist ein „Zerlegungskünstler“.

Was treibt mich an?

  • Selbstdisziplin:

Sekundärtugend, über die nichts geht.

  • Konzentrationsfähigkeit:

Arbeiten im Hier und Jetzt.

  • Belastbarkeit:

In Klausuren und im täglichen Überlebenskampf gegen die Trägheit am Ball bleiben.

  • Selbstbewusstsein:

Bauch raus, Schultern hängen lassen, ruhig atmen – hier komme Ich!

  • Entspannungsfähigkeit:

Lassen Sie Pausen sprechen.

  • Lernkompetenz:

Möglichst viel Wissen für den Ernstfall speichern können.

  • Lernorganisation:

Tages-, Wochen-, Semesterpläne erstellen und … einhalten

  • Selbstständigkeit:

Nichts geht mehr auf Anweisung, alles nur noch eigenverantwortlich.

  • Planung:

Wie stell ich mir mein Studium vor von A bis Z?

  • Zeitmanagement:

Zeitfresser eliminieren.

  • Präsentationstechnik:

Gutachtologe werden.

  • Informationsfähigkeit:

Wie komm ich zu den Wissensquellen?

  • Entscheidungsfähigkeit:

Entscheiden heißt scheiden. Was weg ist, ist weg!

  • Kreativität:

Jeder Fall ist eben anders.

  • Zielsetzung:

Wo will ich mit welcher Note hin?

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