Nach der Änderung des Deutschen Richtergesetzes aus dem Jahre 2002 hat dieser Ausbildungsabschnitt im ➞ Jurastudium das Ziel, den Studenten möglichst früh die Möglichkeit zu geben, sich auf einem juristischen Gebiet zu spezialisieren: Eine Kombination zwischen „Generalist“ und „Spezialist“. Es ist sicher von Vorteil, wenn der Student sich frühzeitig über seine juristischen Neigungen im Klaren ist und gezielt für bestimmte Tätigkeiten qualifiziert. Hierzu bildet das Schwerpunktstudium die erste, aber keinesfalls die letzte Gelegenheit. Es erfolgt ab dem fünften Semester und wird mit dem universitären Teil der Ersten Juristischen Prüfung (1. Examen) abgeschlossen. Mit 30 % fließt es in die Gesamtnote ein und ist von Uni zu Uni unterschiedlich mit ➞ Klausuren, ➞ Hausarbeiten, Seminaren und/oder ➞ Referaten ausgeformt. Der inhaltliche Gestaltungsraum unterliegt ebenfalls der Autonomie der Fakultäten, die über unterschiedliche Profile verfügen. Diese Profile bilden sich aus den Forschungsinteressen der Professoren.