sind Stoff des zweiten Semesters in der Vorlesung „Allgemeiner Teil des Schuldrechts“. (➞ Rechtsgebiete im Grundstudium)  Hier geht es um Rechtsbrüche bei Verträgen, weil Verträge einzuhalten sind (➞ pacta sunt servanda). Verletzt eine Partei eine Vertragspflicht, spricht man von ➞ Leistungsstörung. Dann kann die andere Partei meist Schadenersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Als Leistungsstörungen kommen in Betracht: