Wissenschaft ist das Streben nach Erkenntnis über einen Gegenstand. (➞ wissenschaftliches Arbeiten) Diese Erkenntnis kann man auch als „Wahrheit“ bezeichnen. „Jede Tätigkeit, die nach Inhalt und Form als ernsthafter planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit angesehen werden kann“, ist Wissenschaft (BVerfG 90, 1 (12)). Da niemand alles wissen kann, ergab sich schon früh der Zwang, Teilbereiche des Wissens über die Welt abzugrenzen. Auf diese Weise wurden die Felder einzelner Wissenschaften abgesteckt. Die exakte Abgrenzung ist freilich oft schwer, da die Übergänge fließend sind. Obwohl es keine allgemein anerkannte Systematik der Wissenschaft gibt, haben sich doch zwei verschiedene Einteilungen durchgesetzt.

 

Gegenstand der Formalwissenschaften (Mathematik und Logik sind die wichtigsten Beispiele) ist die Bildung und Verknüpfung von Aussagen und das Ziehen von Schlüssen. Sie beschäftigen sich mit abstrakten Aussagen ohne Bezug auf reale Erscheinungen (theoretische, „reine“ Wissenschaft).

Die Realwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik, Psychologie, Soziologie) beschäftigen sich dagegen mit realen, also der Beobachtung prinzipiell zugänglichen Erscheinungen (angewandte, „praktische“ Wissenschaft).

Es ist nicht schwer zu erkennen, dass die Rechtswissenschaft, die sich um das Streben nach Wahrheit über den Gegenstand „Recht“ bemüht, den Realwissenschaften zuzurechnen ist, wobei sie sich allerdings häufig der Formalwissenschaft „Logik“ bedient. (➞ Methode)

 

 

Als Naturwissenschaften bezeichnet man alle Wissenschaften von der anorganischen und organischen Natur einschließlich der Naturbezogenheit von uns Menschen, also all das, was die „Natur“ erschaffen hat.

Ihnen werden die Geisteswissenschaften gegenüber gestellt. Gegenstand dieser Wissenschaften sind die verschiedenen Bereiche geistigen und kulturellen Lebens, also all das, was der „Geist“ erschaffen hat.

Zu den Geisteswissenschaften gehört auch die Rechtswissenschaft, da ihr Gegenstand, das Recht, vom Menschen gesetzt wird.

 

Bekommt man es mit der Rechtswissenschaft zu tun, können damit drei verschiedene Dinge gemeint sein:

 

Der Bereich der Rechtswissenschaft gliedert sich nach seinen unterschiedlichen Gegenständen und Inhalten in folgende zwei Unterbereiche:

 

 

Sie befasst sich vorwiegend mit der Auslegung von Gesetzestexten und der Begutachtung von Gerichtsentscheidungen z.B. auf dem Gebiet des BGB, der freiwilligen Gerichtsbarkeit, des öffentlichen Rechts und des Strafrechts.

 

 

Sie fächert sich auf in:

Rechtssetzung (Legislative) und Rechtsanwendung (Judikative) sind auf die Rechtswissenschaft im weiteren Sinn ebenso angewiesen wie auf die Rechtswissenschaft im engeren Sinn, die man auch als ➞ Rechtsdogmatik bezeichnet. Die Diskussion um die Wissenschaftlichkeit der Rechtswissenschaft existiert seit langem und ist ebenso wenig neu wie die Frage nach der Ausrichtung der rechtswissenschaftlichen Ausbildung hin zu mehr Wissenschaftlichkeit oder eher zu mehr Rechtsanwendung. Die Zeitgebundenheit und Relativität des Rechts sind allerdings ein Problem der Rechtswissenschaft. Der berühmte Satz: „Drei Worte des Gesetzgebers machen Bände von Rechtswissenschaft zur Makulatur“ machen dies deutlich. Auch die Fülle an Entscheidungen und die rasante Geschwindigkeit der Gesetzesänderungen, die die Rechtswissenschaft an der systematischen Ordnung hindern, stellen ebenfalls ein Problem für die Rechtswissenschaft dar. Dennoch dürfen die gewaltige Dynamik des internationalen, europäischen und nationalen Gesetzesausstoßes sowie die Explosion der gerichtlichen Entscheidungen die Rechtswissenschaft nicht in die Knie zwingen.

Haben Sie Interesse an einer der Wissenschaften gefunden – gehen Sie ihm einfach nach! Genauso funktionieren Studium und Wissenschaft – interessanten Gegenständen neugierig entdeckend hinterhergehen!