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Wie sollten sich gute Studienbeziehungen zwischen Jurastudenten und Juradozenten gestalten?

Im Verhältnis zwischen Professor und Student sehen sich leider viele als Opfer der Endlosschleife der wechselseitigen Attacke: „Du kannst nichts!“

  • Student: „Ich bin Opfer Deiner didaktischen Unfähigkeit. ‚Du kannst nicht richtig lehren!‘ Deshalb lerne ich nicht gut!“
  • Professor: „Ich bin Opfer Deiner Studierunfähigkeit. ‚Du kannst nicht richtig studieren!‘ Deshalb lehre ich nicht gut!“

Sie können aber schon aus logischen Gründen nicht beide nur Opfer sein, irgendwo muss jeder auch ein Stück weit Täter sein. Es läuft ein zirkuläres Wechselspiel ab, an dem jede der „Parteien“ ihren Anteil als Opfer und Täter hat. Beide Seiten des Dozenten-Studenten-Dialogs müssen sich bemühen, zu verstehen, was der jeweils andere fühlt und empfindet, um ihn aus seiner verhärteten Opferrolle zu lösen. Und man muss offen miteinander umgehen. Beide Perspektiven gehören zusammen, beide enthalten ihr eigenes spezifisches Wahrheitspotential: „Wie plausibel ist meine Blickrichtung und wie plausibel ist eigentlich die Deine?“ Klassisch, wenn auch etwas komplex formuliert, ist es so: Die Beziehungen zwischen Professoren und Studenten sind interdependent, d.h. wechselseitig abhängig. Sie werden aber von den Studenten nur dependent, einseitig abhängig, empfunden („ich wurde bestimmt“) und von den Professoren independent, unabhängig, interpretiert („ich bestimme“. Es müsste zu einer Integration beider Betrachtungsweisen kommen. Autonomie und Abhängigkeit beider Partner müssen zusammen gedacht und transparent gemacht werden.


Vertrauen in das Fach Jura und zu den dieses Fach Lehrenden gewinnt der Student nur dann, wenn
  • er das Gefühl hat, im richtigen Fach angekommen zu sein,
  • er die Erwartungen kennt, die im juristischen Studium und Examen gestellt werden,
  • er das Gefühl hat, diese Erwartungen auch erfüllen zu können,
  • er die Sicherheit spürt, seitens seiner Dozenten diese Erwartungen erfüllt zu bekommen,
  • er auf die Leitfragen nach dem „Warum“ und „Wozu“ des Studiums Antworten erhält,
  • er sich in die Lage versetzt fühlt, in den Klausuren Erfolg zu haben.


Ein leider verbreitetes Missverständnis zwischen den Jura Lehrenden und den Jura Lernenden ist die Annahme, dass Dozieren und Studieren zwei getrennte Regelkreisläufe darstellten, die sich irgendwann zufällig im Examen schnitten. Falsch ist auch die Annahme, dass das Dozieren ein gönnerhaftes Geben, das Studieren hingegen ausschließlich ein untertäniges Nehmen sei, in vielen didaktischen Lehrbüchern bildhaft symbolisiert durch die Metapher vom aktiven Sender und passiven Empfänger. Man sollte diese tradierten Rollenverteilungen auch in der juristischen Ausbildung in Frage stellen. Der Dozent ist nämlich nicht nur der Gebende, sondern auch der Nehmende – der Student nicht nur der (auf)nehmende Empfänger juristischer Informationen, sondern gleichermaßen der gebende Sender. Beide Partner im Lehr-Lern-Prozess müssen erkennen und diese Erkenntnis umzusetzen suchen, dass sie in einer symbiotischen Beziehung leben. Dabei handelt es sich nicht nur deshalb um eine solche Verbindung, weil Dozent und Student im vermittelnden Element des juristischen Studiums eine Zeit lang zusammen leben, vielmehr und gerade auch, weil es ein Zusammenleben zu gegenseitigem Nutzen ist. Menschen kooperieren nun einmal am Besten bei Aussicht auf Gewinnteilung. Genau eine solche Win-win-Situation sollte das Dozenten-Studenten-Verhältnis sein! Es ist ein Aufeinanderangewiesensein, ein Voneinanderlernen. Beide brauchen sich, bedingen sich, hängen voneinander ab – nur gemeinsam können sie dem Gefängnis der eigenen Beziehungslosigkeit, Abgeschlossenheit, Voreingenommenheit und Isolation entrinnen. Man muss Respekt vor dem jeweils anderen haben.

Optimal, das heißt bestmöglich, kann nur der Dozent lehren, der „berücksichtigt“ (respicere), wie man lernt. Optimal lernen kann nur der Student, der „berücksichtigt“ (respicere), wie man lehrt. Jeder der am Lehr-Lern-Prozess Beteiligten muss sich mehr als Teil des anderen sehen, sich als den jeweils anderen denken, sich in den anderen einfühlen, sich mit den Augen des jeweils anderen betrachten. Empathie, das Hineinhören, Hineindenken und Hineinfühlen in den Lehr- und Lernpartner, der Perspektivwechsel, der Brillentausch sind nötig, für beide Seiten des Katheders!

  • Nur wer weiß, wie man eine juristische Klausur komponiert, wird als Student in ihren Tiefen und Höhen mitspielen können und das Optimum aus sich und ihr herausholen.
  • Nur wer weiß, wie eine rechts-didaktisch sinnvolle Lehreinheit zu strukturieren ist, kann ihr als Student mit Erfolg Erkenntnisse abgewinnen.
  • Nur wer weiß, wie das Gehirn der Studenten speichert, wird es als Dozent durch eine Trichterpädagogik nicht überfordern.
  • Nur wer weiß, welche Kriterien für gelungene juristische Klausuren, Hausarbeiten oder Referate maßgebend sind, wird sich als Student um diese Maßstäbe bemühen.
  • Nur wer weiß, welche Gefahren im jura-studentischen Lernalltag lauern, wird als Dozent den Studenten helfen, der „Aufschieberitis“, Verzweiflung und Mutlosigkeit zu widerstehen.
  • Nur wer weiß, dass die studentische Aufnahmefähigkeit die wichtigste Ressource der Lehreinheit ist, wird sich als Dozent um Einfachheit und Klarheit in der Vorlesung bemühen und die juristische Komplexität reduzieren.
  • Nur wer den Erwartungshorizont des Juristischen Ersten Examens kommuniziert und versucht, den Studenten die Furcht vor diesem Examen zu nehmen, erwirbt sich als Dozent das Vertrauen der Studenten. Denn das Examen setzt nun einmal die Rahmenbedingungen für die Inhalte  und die Grenzen der juristischen Lehre und des juristischen Lernens.


Mit anderen Worten: Optimales Lehren und Lernen sind nur möglich, wenn sich Dozent und Student gegenseitig kennen, wenn man von dem anderen weiß, sich in die Probleme, Schwierigkeiten und Nöte des Symbionten einfühlt und bereit ist, mit und von dem anderen zu lernen. Jeder muss sich bemühen, ein „wesentlicher Bestandteil“ in Kopf und Herz des anderen zu werden!

In dieser sensiblen Beziehung zwischen Ihrem Dozenten und Ihnen sollte man sich auch von Anfang an und dann immer wieder vor vorschnellen und sich selbst – vermeintlich – exkulpierenden Etikettierungen hüten.

Nehmen wir als Beispiel an, Dozent Huber und Student Müller können es nicht miteinander. Schnell hat Dozent Huber eine Etikettierung parat: „Müller ist dumm!“ Mit dieser, alle weitere Kommunikation verbarrikadierenden Feststellung, hat es sich Dozent Huber in seiner Beziehung zu Müller einfach gemacht: Es liegt eben an Müller – ich bin fein raus! Die Beziehung Huber – Müller ist langfristig blockiert. Hätte dagegen der Dozent Huber sich gesagt: „Müller bringt noch nicht die Leistung“, hätte er das Problem und damit die Beziehung offen gehalten.

Entsprechendes gilt selbstverständlich auch in umgekehrter Richtung: Der voreilige Studentenspruch: „Der Huber kann nichts“, lässt wegen seiner Vererbung dem Dozenten Huber auf unabsehbare Zeit von Semester zu Semester, von Klasse zu Klasse, von Studentengeneration zu Studentengeneration kaum mehr eine Chance, eine gute Beziehung aufzubauen. „Der kann nichts“-Spruch ist so undifferenziert, dass sich Dozent Huber dagegen überhaupt nicht zur Wehr setzen kann. Der Student Müller hat sich allerdings für seine schlechten Leistungen gerechtfertigt: „Es liegt nicht an mir – es liegt am Dozenten Huber!“ – „Huber ist eben noch jung, er hat noch keine so reichhaltige Erfahrung“ – hätte die Beziehung offen gehalten. Die dozentisch-studentischen Beziehungskanäle wären nicht verstopft worden.

Wichtig für Sie zu wissen: Eine optimale Beziehung zwischen Jurastudent und Juradozent baut sich m.E. über fünf rechtsdidaktischen Relationen auf:

●  Erste didaktische Relation: Jurastudent und Juradozent

Jura-Studenten sind Menschen, die sich beim Lernen von Jura von ihren Dozenten helfen lassen. Damit ist zum einen die reale Tätigkeit der Studenten, das Lernen, zum anderen die auf diese Tätigkeit bezogene Hilfe von Dozenten, das Lehren, erfasst. Ihre Jura-Dozenten sind folglich Menschen, die Ihnen beim Lernen von Jura durch Lehren helfen. Der Dozent hat die traditionelle Rolle des Einführenden, Vermittelnden, Überprüfenden und Wissenverfestigenden.

●  Zweite didaktische Relation: Juristisches Lehren und Juristisches Lernen

Es gibt keine Lehrform, die nicht zugleich auf eine Aneignungstätigkeit des Lernenden zielt. Juristisches Lernen ist die Veränderung der juristischen Handlungskompetenz des Studenten mit Hilfe der möglichst schnell selbst organisierten Erarbeitung des juristischen Stoffes durch äußere helfende Anregungen und innere Impulse seitens des Dozenten.

●  Dritte didaktische Relation: Juristisches Lehren und Beraten

Eine wichtige Rolle beim Lehren spielt auch die Beratung. Wichtige Grundoperationen des Beratens sind das Zuhören, das Helfen, das einfühlende Interpretieren, das Diagnostizieren und Analysieren, das oft mit dem „Therapieren“ zusammen geht. Mit dem notwendigen Blick in die studentische Studierwelt und die Examens- und Berufszukunft (Antizipieren) unterstreicht der Dozent seinen beratenden Charakter. Ganz wichtig ist hierbei das Vertrauen. Das Vertrauen der Studenten bezieht sich auf die menschliche und fachliche Kompetenz, die moralische Integrität und die Glaubwürdigkeit des ihn Jura Lehrenden und ihn gleichzeitig für einen juristischen Beruf und sein juristisches Studium Beratenden. In seinen Methoden unterscheidet sich das Beraten vom Lehren insofern, als weniger vom Tadeln, Verbessern und Drohen mit schlechten Noten oder Klausuren Gebrauch gemacht wird. Schließlich gibt es einen Unterschied in der Kultur des Gesprächs, das beim Beraten auf Augenhöhe zwischen den in der Beratung gleichberechtigten Partnern erfolgt.

●  Vierte didaktische Relation: Juristische Lehrinhalte und Juristische Lerninhalte

Inhalt dieser Relation ist der „berüchtigte Lehrstoff“. Die „Was-lehre-ich-Frage“ und die „Was-lerne-ich-Frage“ sind immer die Fragen nach den Lehr-, aber auch Lerninhalten. Die zuständige Teildisziplin der juristischen Didaktik, die sich darum kümmern sollte, aber sich nicht kümmert, weil es sie nicht gibt, wäre eine juristische Curriculum-Didaktik, die um die „wann-und-wie-lehre-ich-und-wann-und-wie-lerne-ich-Frage“ zu erweitern ist. Fachinhalte werden präsentiert in Lehrplänen und sollten den Anspruch an sich stellen, für die Studenten einen begründenden und begründeten Zusammenhang von zeitlichen Lehr-Lernzielen, studierbaren Lehr-Lerninhalten und handwerklichen Lehr-Lernmethoden zu liefern.

Beim „Inhalt“ droht nun zwischen dozentischem Wollen und studentischem Können ein Widerspruch! Im Horizont des Dozenten bezeichnet der „Inhalt“ das, was der juristische Lehrgegenstand in Vorlesungen an Lernpotenzialitäten für die Lernenden freizugeben verspricht, was man vermitteln will. Im Horizont der Lernenden bezeichnet der Inhalt das, was tatsächlich vermittelt wurde, was hängen geblieben ist. Also: Es kann eine Lücke klaffen zwischen dem, was der Dozent sich für eine Lehreinheit als Lehrinhalt vorgenommen hat und dem, was tatsächlich als Lerninhalt seiner Lehreinheit beim Studenten angekommen ist. Der Dozent hält im Idealfall durch sein Engagement, sein Fachwissen und sein didaktisches Geschick die Fäden für die Vermittlung der Inhalte zwar in der Hand. Aber er hat nicht in der Hand, was dabei herauskommt. Das Lernen ist nur vom Lernenden zu leisten, der Dozent ist nur der Zuarbeiter für den Speicherungsprozess. Sein Bemühen muss es allerdings immer sein, seine Lehrinhalte mit den Lerninhalten in die Waage zu bringen, so dass das, was im Kopf der Studenten als Lerninhalt hängen bleibt, das ist, was der Dozent als Lehrinhalt hervorrufen und zum Lerninhalt dieser Köpfe machen wollte.

Fünfte didaktische Relation: Juristische Lernmethoden und juristische Lehrmethoden

Die Methode betrifft sowohl die Art und Weise der dozentischen Stoffvermittlung als auch die der studentischen Stofferarbeitung. Es gibt Lehrmethoden, und es gibt Lernmethoden. Methodisches Handeln ist nicht etwa nur dozentisches Privileg. Auch die Lernenden sind in der Lage, methodisch zu denken, zu lernen und zu arbeiten. Es gibt keine einzige Methode in der Jura-Welt, die nicht auch die Studenten beherrschen könnten und sollten. Der Aufbau einer methodischen Denk- und Lernkompetenz auf Seiten der Lernenden muss deshalb für den Dozenten ein wichtiges Ziel seiner Lehrmethoden sein. Studenten müssen sich dabei möglichst schnell von ihm und seinem methodischen Denken emanzipieren. Wer methodisch-didaktisch zu arbeiten, zu denken und zu lernen gelernt hat, kann nachher selbst entscheiden, was und wie er lernen will. Deshalb sind das methodische Vorbild, das methodische Denken und die methodische Fallarbeit durch den Dozenten für das studentische Abbild in seinem methodischen Nachdenken und methodischen Lernen so eminent wichtig.

Um nun die Beziehungen zwischen Jurastudenten und Juradozenten zu optimieren und die Widersprüche und Gegensätze immer mehr auszugleichen, muss man die gegenseitigen Interessen aus- und angleichen, müssen die Studenten ihrem Dozenten immer ähnlicher werden. Dazu müssen die Schnittmengen zwischen ihm und den Studenten wachsen, müssen Sachkompetenz und Sprachkompetenz, Wissen und Erfahrung, Intention und Leidenschaft von Dozent und Student immer mehr zunehmende Überschneidungen aufweisen, bis sie nahezu kongruent sind.

Irgendwann hat sich die Beziehung zwischen Ihren guten Lehrenden und Ihnen als  Studenten dann hoffentlich aufgelöst. Seine Erklärungen sind in Ihrem Verständnis, sein Lehren in Ihrem Lernen, seine Vermittlung in Ihrer Aneignung und seine Anleitung in Ihrer Selbstständigkeit „aufgegangen“.

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