Die Hausarbeit soll zeigen, dass Sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Zeit einen juristischen Sachverhalt bzw. eine juristische Fragestellung (im Regelfall fallorientiert, selten themenorientiert, noch seltener entscheidungsorientiert) selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden und Standards ( Wissenschaftliches Arbeiten) zu bearbeiten. Sie errichten ein gedankliches Gebäude, indem Sie juristischen Stein wissenschaftlich auf juristischen Stein setzen. 

 

Das Problem vieler guter Studierender ist weniger, dass sie mit ihrer Hausarbeit die Erwartungen ihrer Dozenten nicht erfüllen, als dass sie unter ihren eigenen Anforderungen zurückbleiben könnten. Kämpfen Sie gegen dieses alles lähmende Gefühl an!

Bei juristischen Hausarbeiten gilt dieselbe Weisheit wie bei einer Schifffahrt auf hoher See: Man orientiere sich an den Lichtern der Sterne (an: Systemen, Gesetzen, Methoden, Strukturen), statt an den Lichtern der vorbeifahrenden Schiffe. Und von diesen gibt es leider viele: Studenten höherer Semester („Die Freundin von Rolf ist im 10. Semester und sagt: ‚Klassischer Fall von xy‘). Verlassen Sie sich darauf, die kann nicht mehr als Sie nach intensiver Einarbeitung! Eltern im Anwalts- oder Richterberuf (Null-Ahnung von Ihrem speziellen Fall)! Die herrschende Mensa-Meinung („Alle sind der Ansicht“)! Kommilitonen, die sofort wissen, wo’s lang geht („Also, das ist doch ganz einfach“)! Dummschwätzer, die mit Larenz und Wessels nur so um sich schmeißen („Ich und Larenz sind der Meinung“)! Assistenten („Die Sanni hat da in der Disco so’n Assi kennen gelernt, der hat gesagt, …“)! Kollegen, die einen Tag vor Abgabe anrufen („Hey! Ich hab das Problem!“)! – Alles Lichter vorbeifahrender Schiffe! Verlassen Sie sich auf sich selbst und Ihre Sterne!

 

Probleme beim Abfassen wissenschaftlicher juristischer Hausarbeiten hat jeder, aber keiner spricht darüber! Deshalb ist es so schwer, Erfahrungen auszutauschen. 

Häufig stoßen Sie wahrscheinlich auf folgende Probleme:

 

 

 

Schreiben Sie sich frei! Schreiben Sie alles auf, was Ihnen so durch den Kopf geht zu diesem oder jenem Punkt – ja, auch unsortiert. Aber schreiben Sie! So überwinden Sie schreibend Ihre Angst vor dem Schreiben. Jeder unvollkommenste Text ist besser als gar kein Text. Denn man kann ihn bearbeiten, verändern, umschreiben, ergänzen – den „blöden Text“.

 

 

 

 

 

 

 

Ihnen ist schon gar nicht mehr klar, worum es bei Ihrer Hausarbeit eigentlich geht?! Pause einlegen! Abwechslung schaffen! Gedanken ordnen! Alle Gedanken drängen gleichzeitig nach vorne, sortieren Sie sie untereinander auf einem Stück Papier! Schrei-ben Sie einen kurzen Kommentar zu Ihrer Stimmung – danach geht’s wieder! „Was ist gerade für mich so schwierig?“ – „Warum droht bei mir alles zusammenzustürzen?“ – „Was könnte mir helfen?“

 

 

Dagegen helfen kleine „überschaubare“ Arbeitsaufträge an sich selbst. Unterteilen Sie, portionieren Sie die vor Ihnen liegende Arbeit. Und: Kommunizieren Sie mit Anderen!

 

Problemen liegt oft ein Teufelskreis zugrunde: Fehlplanung – „Aufschieberitis“ – Ablenkung – Frust – Selbstbestrafung durch unrealistische Neu-(Fehl-) Planung – Versagerängste – Vermeidung – Stillstand! Dagegen hilft die Formel: P.O.K.E.R! – und Sie sind König in Ihrem wissenschaftlichen Arbeitsreich:

 

Planen Sie Ihre Arbeit von Anfang an! Vermeiden Sie jeden Zeitdruck! Sie müssen einen Arbeitsplan erstellen von Tag 1 bis Tag X! Schauen Sie zu, wie sich Ihr Plan verwirklichen lässt.

 

Organisieren Sie Ihre Arbeit! Sorgen Sie für einen reibungslosen, störungsfreien Ablauf! Halten Sie die regelmäßigen Arbeitszeiten, Freizeiten, Pausen und vorbereiteten Erholungsphasen planmäßig ein! Haken Sie auf Ihrem Arbeitsplan an Ihrer Pinwand ab, was erledigt ist. 

 

Kontrollieren Sie Ihre Inhalte, Ihr Literaturumfeld und Ihre Arbeitsbedingungen! Ziehen Sie immer Zwischenbilanz. 

 

Entlohnen Sie sich für Ihre Arbeit! Vergessen Sie nicht, sich öfter etwas Gutes zu tun.

 

Rhythmisieren Sie Ihre Arbeit! Streben Sie ein Gleichmaß an, einen periodischen Wechsel, die regelmäßige Wiederkehr von Anspannungs- und Entspannungszeiten.

 

Die Arbeitsplanung für eine Hausarbeit

 

Die Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit umfasst so viele Einzeltätigkeiten, dass der  Student ohne planvolles Vorgehen leicht die Übersicht verliert. 

Es können grob sieben Schritte beim Anfertigen einer wissenschaftlichen Arbeit unterschieden werden:

 

  1. Zunächst die Sachverhaltspräzisierung und –begrenzung, notfalls eine Themenklarstellung durch Exemplifikation mittels eines Fallbeispiels

 

  1. Die Erarbeitung einer Klausurlösung im Gutachtenstil als ersten überschlägigen Entwurf zur Sichtung, Sichtbarmachung und Trennung des „Normalen“ vom „Unnormalen“

 

  1. Die Materialsuche, d.h. das Auffinden der in Betracht kommenden Literatur und Rechtsprechung

 

  1. Die Materialsammlung, die Literatursichtung und Rechtsprechungsdurchforstung zur Vertiefung und Auslegung der georteten, „unnormalen“ Probleme

 

  1. Die sichtbar gemachte systematische Aufbereitung des gesichteten und als einschlägig empfundenen Materials als zweiten Entwurf in einem sog. „Exposé“ schon mit Gliederung und Schwerpunktbildung für die Probleme 

 

  1. Eine Rohfassung als dritten Entwurf

 

  1. Schließlich die Endfassung als präsentierende Darstellung

 

Diese Abfolge von Phasen ist nicht starr. Einzelne Schritte können im Einzelfall wegfallen. Manchmal ist auch ein mehrmaliges Durchlaufen aller oder nur einzelner Arbeitsphasen erforderlich, bis die Arbeit endgültig steht. So kann die Materialauswertung beispielsweise dazu führen, dass das Problem der Arbeit anders definiert werden muss, als ursprünglich von Ihnen vorgesehen war; dadurch wird eine erneute Materialsuche und -auswertung erforderlich.

 

Zu 1.  Sachverhaltspräzisierung

 

Am Anfang Ihrer wissenschaftlichen juristischen Arbeiten steht immer das Thema. Dabei kann es sich theoretisch um drei Orientierungen handeln, nämlich:

eine Fallbearbeitung („Wer will was von wem woraus?“ – „Wer hat sich wodurch wonach strafbar gemacht?“)

ein offenes Thema („Rechtsscheinvollmacht“) oder

eine Entscheidungsrezension („Nehmen Sie Stellung zu der Entscheidung xy“)

Praktisch handelt es sich im Anfang des Studiums fast ausschließlich um eine Fallbearbeitung.

Sie müssen vorab klären, auf welche konkrete Frage (oder Fragen) Sie mit Ihrer wissenschaftlichen Arbeit eine Antwort geben sollen und auf welche nicht. Klarheit zu gewinnen heißt, herauszubekommen, was Ihr Dozent mit dem vorgegebenen Sachverhalt gemeint hat und was nicht. Was ist ihr inhaltlicher Schwerpunkt? 

Eine solche Sachverhaltsklarstellung ist zur Vermeidung einer Beurteilung wie „Verfasser löst anderen Fall“ dringend anzuraten. Umgekehrt formuliert: Sie müssen angrenzende Sachver-haltsvarianten ausschließen, um Ihre Arbeit in angemessener Zeit und in angemessenem Umfang inhaltlich präzise bewältigen zu können. Sie müssen feststellen, „um was es eigentlich geht“. In einigen Fällen wird der Dozent den Sachverhalt mit Ihnen besprechen. Regelmäßig fällt eine solche Präsentation aber eher kurz aus. Gleiches gilt für seine Arbeitsanweisung. Manchmal wird der Dozent Literatur an die Hand geben. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie selbst die einschlägige Literatur finden, um sich in das Thema möglichst schnell hineinzubuchstabieren. Damit kommt Ihnen die Aufgabe zu, Probleme und Rechtsfragen des Sachverhalts selbstständig zu lokalisieren, sie inhaltlich zu begrenzen und die Abhandlung in ansprechender Weise grob zu gliedern. Hier kommt Ihnen der gleich anzusprechende Klausurenaufbau sehr zur Hilfe, wird doch regelmäßig auch in wissenschaftlichen juristischen Arbeiten ein reiner Anspruchsaufbau oder Deliktsaufbau verlangt. Eine frühe Kommentarübersicht zur Themeneingrenzung ist unabdingbar, weil ansonsten die Gefahr besteht, dass Sie zahlreiche Tage an Arbeitszeit verlieren und Sie „überlaufen“. Je ernsthafter Sie die Sachverhaltsanalyse in Angriff nehmen, desto geringer ist die Gefahr, später böse Überraschungen zu erleben, weil beispielsweise die Zeit nicht ausreicht oder erst am Ende Literaturhinweise gefunden werden, die die ganze Arbeit auf den Kopf stellen. Können Sie sich keine Klarheit über Inhalt und Umfang Ihrer Hausarbeit verschaffen, müssen Sie Ihren Dozenten löchern! ( Klausur, Die Arbeit am Sachverhalt)

 

Zu 2. Die Klausurlösung als erster Entwurf

 

Eine Hausarbeit unterscheiden sich von der Abfassung einer schriftlichen juristischen Klausur inhaltlich, formal und organisatorisch sicherlich erheblich. Jedoch umfasst auch der Aufgabentext einer wissenschaftlichen juristischen Hausarbeit sehr häufig einen Sachverhalt mit einer Fallfrage. Sie sollten folglich versuchen, den Hausarbeitssachverhalt am Anfang wie eine Klausur zu lösen, um damit möglichst schnell eine Lösungsskizze auszuarbeiten, aus der sich dann automatisch auch die spätere Gliederung des Textteils ergibt. Nicht wenige halten das Anfertigen einer Klausuren-Lösungsskizze für Zeitverschwendung oder meinen, die Ausformulierung der Hausarbeit sei zeitlich nur zu schaffen, wenn recht bald mit der Niederschrift der Endfassung begonnen werde. Diese Auffassungen sind falsch! Denken Sie an die Vorteile einer Lösungsskizze in einer Klausur! ( Klausur, Die Anfertigung der Lösungsskizze)

 

Und darüber hinaus gilt für die Hausarbeit speziell:

Eine Klausurlösung bietet aber auch Nachteile. Deshalb sollten Sie wissen:

 

Die gerade propagierte Lösungsskizze wie in einer Klausur ist allerdings nur dann hilfreich, wenn der Lösungsweg den vertrauten Aufbauschemata der Klausuren ähnelt. Oft wird dies bei Ihrer Arbeit möglich sein, insbesondere, wenn es sich um eine Fallbearbeitung oder eine Entscheidungsrezension handelt. Eine Hausarbeit wie eine Klausur zu lösen, wird aber dann auf Schwierigkeiten stoßen, wenn das Thema nicht in die vertrauten Aufbauschemata passt, sondern es um ein „offenes Thema“ geht. Aber auch hier sollte man zunächst darüber nachdenken, ob nicht auch bei einem solchermaßen gestellten Thema ein Eingangsfall als Einstiegsfall gebildet werden kann, der eventuell ebenfalls klausurmäßig „durchgestylt“ wird. Gelingt es Ihnen ausnahmsweise nicht, bei einem offenen Thema mit einem Einstiegsfall die Problematik klausurenmäßig anzugehen, werden Sie am Anfang nicht über eine kursorische Gliederung hinauskommen. Danach scheint es besser, sich selbst erst ein wenig in die Materie hineinzulesen, um anschließend die erste noch kursorische Skizze anhand der grundlegenden Literatur und Rechtsprechung zu überarbeiten. Allerdings sollten Sie der Gefahr begegnen, schon jetzt in Literatur und Rechtsprechung zu „versinken“. 

 

Zu 3. und 4. Siehe bei: Literatur Rechtsprechung Texte juristisch erarbeiten Wissenschaftliches Arbeiten

 

Zu 5. Das Exposé als zweiter Entwurf

 

Ein Exposé ist ein ausgearbeiteter Plan, eine zusammenfassende Darstellung zu einem Schriftwerk und soll Sie als den wissenschaftlichen „Arbeiter“ motivierend davon überzeugen, dass Sie sich schon tief und breit in die Materie eingearbeitet haben, sich mehr als einen Überblick über die einschlägigen Rechtsfragen verschafft haben und Sie außerdem in der Lage sind, die gestellte wissenschaftliche Arbeit in einer überschaubaren Zeit fertig zu stellen. Es dient sowohl der Problemorientierung anhand der Materialsuche und –sammlung aus der Literatur als auch schon der Problemlösung. Erst nach der ersten Arbeitsphase der Klausurlösung wird jetzt der Unterschied zwischen Klausur und Hausarbeit relevant, nämlich die Auseinandersetzung mit dem Schrifttum und der Rechtsprechung. Erst musste der Problembereich der Hausarbeit – sprich: Fragenkatalog – offen liegen. Auf der Uni sind sämtliche Hausarbeiten „schrifttumsintensiv“, da von Professoren und deren Assistenten erstellt, selten von Praktikern initiiert. Sie sind angelegt auf umstrittene Rechtsfragen, die ausführlich aus Lehrbüchern, Kommentaren und Rechtsprechung heraus entwickelt und beantwortet werden müssen. Nur ganz selten (!) werden Rechtsfragen angesprochen, die nicht oder nur unvollständig in wissenschaftlichen Publikationen dargestellt sind. 

 

Das Exposé enthält vier Teile: 

 

Den ersten Teil des Exposés bildet bei einem „offenen Thema“ (Seminararbeit) der sogenannte Problemaufriss. Bei einer Fallhausarbeit entfällt dieser Punkt. Versuchen Sie, sich dabei in die Person Ihrer Leser zu versetzen. Wie wecke ich deren Interesse? Wie kann ich jemanden von der Wichtigkeit meines Themas überzeugen? Warum lohnt es sich, über dieses Thema nachzudenken und nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen? Interessieren kann im Rahmen dieses Problemaufrisses beispielsweise, warum der jetzige Rechtszustand unbefriedigend ist, wem er schadet, wem er nützt, warum eine wenig plausible Rechtsprechung oder eine inkonsequente Literaturansicht zu wenig überzeugenden, ja manchmal zu ungerechten Ergebnissen führen. In diesem Rahmen können beispielsweise widerstreitende Interessen möglichst anhand von Beispielsfällen plastisch aufeinanderprallen. Mit diesem Problemaufriss leisten Sie schließlich das Entscheidende für Ihren eigenen Kopf. Nur wenn Sie selbst von dem Thema angeregt oder gar begeistert sind, werden Sie auch Andere überzeugen. Nur wer leidenschaftlich ist, kann Großes leisten! Sie schreiben mit dem Exposé nicht nur einige Seiten zusammen, sondern haben sich für Ihr Thema soweit passioniert, dass die Wahrscheinlichkeit deutlich steigt, mit Ihrer Hausarbeit auch Ihre Korrektoren von Ihrem Thema zu begeistern. Mit diesem einleitenden Problemaufriss haben Sie darüber hinaus einen motivierenden Ausgangspunkt, um einen roten Faden zu entwickeln, der dann in Ihrer Einleitung gesponnen wird.

 

 

Der zweite Teil Ihres Exposés enthält eine vorläufige Gliederung. Ziel soll es sein, sich bewusst zu werden, welche konkreten Rechtsprobleme auftauchen, welche Literatur und Rechtsprechung aus Ihrer Sammlung man aufbereiten und auswerten muss und wie die Arbeit logisch aufgebaut werden könnte. Mit der Gliederung reduzieren Sie Ihre psychologische Hemmschwelle. Die Gliederung ist hier schon mehr als ein bloßes „Brainstorming“, also mehr als ein loses, ungeordnetes Zusammenwürfeln der Gedanken, die einem zu diesem Thema einfallen. Sie ist auch mehr als eine bloße Liste von Überschriften! Die Gliederung sollte nämlich jetzt schon den groben Gang der Hausarbeit und damit einen klaren Gedankengang aufweisen, der durch die Klausurenlösung vorgesponnen ist. Um einen roten Faden in Ihrer Arbeit zu erreichen, müssen Sie in dem Exposé jetzt versuchen, den eigenen Gedankenfluss einem (Fall)Ordnungs- und einem (Fall)Gliederungskonzept zuzuführen. Sie sollten sich einen präzisen Überblick darüber verschaffen, welche Rechtsprobleme, in welcher Reihenfolge, mit welchem Schwerpunkt, wie strukturiert von Ihnen erörtert werden müssen. In diesem Zeitraum wird noch nicht erwartet, dass Sie die Rechtsprobleme gelöst haben. Vielmehr reicht es aus, die richtigen problemorientierten Fragen zu stellen („zu erörtern ist …“). Dazu müssen Sie in die Literatur und Rechtsprechung schon kraftvoll „eingestiegen“ sein! 

Die Gliederung gibt Ihrer Arbeit die Struktur. Sie unterteilt sie in sinngemäß zusammenhängende Lösungsabschnitte, in Einheiten, und sie zeigt, in welcher Weise sie Ihre Gedanken im Laufe der Arbeit entwickeln. Die Grob-Gliederung in der Klausurfassung war zunächst einmal nur für Sie selbst da, und ganz am Anfang war sie auch nur eine Gliederungsabsicht. Sie nahmen sich vor, bei der Behandlung Ihres Themas oder Falles die Schritte zu gehen, die Sie in den Gliederungspunkten vorformuliert hatten. Jetzt müssen Sie sie aber gehen! Die schrittweise Erschließung Ihrer wissenschaftlichen Materialien steht mit Ihrem jeweils erreichten Erkenntnisstand in enger Wechselwirkung. Während in den ersten Tagen der Materialsichtungs- und –sammlungsphase meist nur einige wenige Schlagworte oder Kategorien einer Ordnung zugrunde gelegt werden können, differenziert und wandelt sich eine solche Einteilung nahezu mit jedem weiteren Tag Ihres dynamischen Arbeitsprozesses. Für Ihre erste Arbeitsgliederung gilt, dass der „Lust am systematischen Untergliedern“ kein Einhalt geboten werden sollte. Eine Gewichtung sowie die erforderlichen Überleitungen und Zusammenfassungen einzelner Unterpunkte unter übergeordnete Punkte muss nunmehr erfolgen. Je differenzierter die ursprüngliche, Schritt für Schritt entwickelte vorläufige Grob-Gliederung war, desto einfacher ist die Gliederung für das Exposé. Jeder Punkt umfasst jetzt schon wichtige Gedanken zu Tatbestandsmerkmalen mit ihren jeweiligen Problemen. Eine erste Formulierung findet sich. Umfassende und komplexe Fragestellungen bleiben noch offen. Möglichst frühzeitig sollte dabei auch bereits ein gewisses formales Gliederungsschema zugrunde gelegt werden. Sie sollten sich nicht mit der bloßen Auflistung von Gliederungspunkten (Überschriften) begnügen, sondern auch gleich die Gedanken schriftlich skizzieren, die Sie dazu bewegt haben, einen solchen Gliederungspunkt zu positionieren. Wichtig ist, dass Sie die Gedanken, die Sie sich ja zu Ihrem Thema schon haben machen müssen, um eine Gliederung überhaupt formulieren zu können, nicht wieder versickern lassen und nur diese dürftigen Überschriften in Händen halten. Sie müssen die bereits getane Arbeit auch gleich dokumentieren und fruchtbar werden lassen.

Wenn Sie unter Ihren tatbestandlichen und problemrelevanten Gliederungspunkten sofort Stichworte zum vorgesehenen Inhalt notieren oder entsprechende Gedankenfetzen zu einzelnen Entscheidungen skizzieren, erste Meinungen gegenüberstellen und eigene aufstellen, die Sie in der Arbeit beweisen oder widerlegen wollen, werden Sie auch besser feststellen können, wie gut oder weniger gut Ihre Gründe für diese Gliederung tatsächlich sind. Das wird Sie sicherlich zu einer besser durchdachten und zu einer genaueren, differenzierteren Gliederung hinführen. Im Ergebnis haben Sie im Exposé schon etwas auf dem Papier stehen, das zwar noch ausbaufähig ist, aber schon das Gefühl vermitteln kann, wissenschaftlichen Boden unter den Füßen zu haben. 

 

 

Wichtig für das Schreiben Ihrer wissenschaftlichen Arbeit wird beim Exposé jetzt auch der Zeitplan. Bei dem Umfang eines wissenschaftlichen Themas besteht die Gefahr, sich in Einzelprobleme zu verrennen. Ein Monat oder auch eine Woche eines Lebens sind eine viel zu lange Zeit, um diese planlos zu gestalten. Sie sollten sich deshalb Rechenschaft ablegen, was in welcher Zeit bewältigt werden muss. Sie sollten sich einen Zeit- und Arbeitsplan erstellen, um Ihr „Projekt Hausarbeit“ in überschaubare Zeit- und Arbeitseinheiten zu unterteilen. 

Wichtig! Bei Ihrer Zeiteinteilung müssen Sie berücksichtigen, dass Ihr Schreibwerk und die Überprüfung Ihrer Zitate und Literatur immer viel mehr Zeit in Anspruch nehmen als geplant!

 

Zu 6. Die Rohfassung als dritter Entwurf

 

Nachdem Sie den ersten Klausurentwurf und das Exposé gemeistert haben, sind Sie bei einer fallorientierten Arbeit mit Ihren aus Literatur, Rechtsprechung und vor allem aus Ihrem eigenen Kopf gesammelten Rechtsproblemen in der Lage, einen Rohentwurf zu liefern. Wenn Sie nun noch Ihre exzerpierten Literaturstellen, Ihre Phalanx der Entscheidungsordner, Ihre Literaturkarteien und Ihre sinnvoll markierten Kopien als Steinbruch berücksichtigen, werden Sie relativ schnell Erfolgserlebnisse haben. Jetzt können Sie erstmals versuchen, nicht mehr literaturgesteuert, sondern selbstgesteuert Ihre Arbeit darzustellen und die einschlägigen Anspruchsgrundlagen oder Straftatbestände konkret zu entwickeln. Sie sollten möglichst schnell mit dem Schreiben eines solchen Rohentwurfs beginnen. Nur so kann man die gewaltige Stoffmenge bändigen und erkennen, ob man seine Arbeit noch weiter in thematische Unterpunkte untergliedern muss. Nachdem Sie also die Literatur gesichtet, gesammelt, ausgewertet und geordnet, das Grundgerüst Ihrer Arbeit mit Hilfe des ersten Klausurentwurfs und einer Gliederung im Exposé aufgebaut, die Problembrennpunkte der Hausarbeit gefunden und mögliche Alternativen als nicht themen- oder fallbezogen verworfen haben, beginnen Sie mit der Niederschrift einer Rohfassung Ihrer wissenschaftlichen Arbeit.

Um Ihre Arbeit nun Schritt für Schritt zu entfalten, brauchen Sie außer Ihrer geeigneten Gliederung vor allem den berühmten roten Faden, an dem Sie Ihre korrigierenden Adressaten durch Ihr wissenschaftliches Thema führen. Gefestigt wird der rote Faden durch folgende Signale: 

 

Ein Problem wird am Besten dadurch vorbereitet, dass Sie indirekte (konjunktivische) Leitfragen stellen. Wenn Ihre Korrektoren wissen, welcher konkreten Frage Sie als nächstes nachgehen, können sie sich auf Ihre um Antwort ringende Argumentation besser einstellen, weil ihnen der Problemhorizont klar ist. Leitfragen werden zwar bereits in der Einleitung zu den übergeordneten Gliederungspunkten der Arbeit angedeutet; der Rückgriff auf diese Fragen an Schaltstellen Ihrer Argumentation festigt aber den Zusammenhang (Kohärenz) Ihrer Arbeit. Die Leitfragentechnik kennen Sie ja von der Gutachtentechnik.

 

Deutliche markierte Überleitungen – sprachlich pointiert (Referat) und textuell durch Absätze klar gegliedert (Hausarbeit) – explizieren die Verbindung zwischen den einzelnen Argumenten und Problemkreisen, straffen so den roten Faden und schieben für alle erkennbar den Themenhorizont immer weiter vor. Wenn ein Schiff im Horizont verschwindet, sagt die eine Seite: „Es geht!“ – die andere: „Es kommt!“ Genau so deutlich muss für Ihre Hörer oder Leser sein, ob Sie noch bei dem alten oder schon bei dem neuen Problem sind. Überleitungen sind notwendige Bestandteile jeder längeren Arbeit, denn sie rekapitulieren kurz den bisherigen Stand und bereiten erklärend eine neue Argumentationskette vor. Überleitungen machen klar, in welchem Zusammenhang der neu einsetzende Problemstrang mit der bisherigen Problemführung steht. 

 

Auch knappe, bündige (stringente), merkfähige Zusammenfassungen konsolidieren die Arbeit und geben (Hörer wie) Leser Zeit zum Luftholen. Sie bringen keine zusätzlichen Informationen ein, sondern verdeutlichen an den Gelenkstellen der Arbeit die Zwischenergebnisse. Zusammenfassungen resümieren im Unterschied zu den Überleitungen lediglich die Kernthesen eines größeren Gliederungspunktes, beantworten kurz und präzise komprimiert die „Leitfrage“. Dabei steht das Ergebnis im Mittelpunkt, nicht der Weg, der zu diesem Ergebnis geführt hat. Diese Unterscheidung ist wichtig, denn häufig versucht man fälschlicherweise, in einer Zusammenfassung schlecht und recht die gesamte Arbeit zu rekapitulieren. Die Darstellung der „Zwischen“-Ergebnisse verlangt dagegen nur die Konzentration auf die zentrale Aussage dieses und nicht jenes Abschnitts. Indem die Zwischenergebnisse knapp an exponierter Stelle präsentiert werden, können sie sich später im Bewusstsein Ihrer Adressaten verfestigend verankern. 

 

Neben Leitfragen, Überleitungen und Zusammenfassungen – bei einer Fallhausarbeit sämtlich im Gutachten repräsentiert – können im Rohentwurf auch schon formale Gestaltungsmittel genutzt werden. So lassen sich Überschriften, Zwischen- und Untertitel zur Orientierung schon gut nutzen. Sie können drucktechnisch durch Kursiv- oder Fettdruck hervorgehoben werden. Absätze sollen den Beginn eines neuen Gedankens auffällig markieren. Es lohnt sich, die eigene Arbeit gezielt auf ihre schlüssige Gliederung, ihre Leitfragen, Überleitungen und Resümees hin immer wieder durchzusehen, denn dieses Vorgehen zwingt Sie, jedes Mal erneut genau auf die Argumentationsschritte und damit auf die innere Logik Ihrer Arbeit zu achten. 

 

Stets sollten Sie sich der Gefahr bewusst sein, dass Ihre Ansätze trotz Ihrer vorgenommenen Präzisierungen in den vorausgegangenen Arbeitsschritten zu weit oder zu eng gefasst sein können, Sie ihre Antworten also auch noch während des Rohentwurfs weiter eingrenzen oder erweitern müssen. Diese Arbeitsweise ähnelt oftmals einem evolutionären Vorgehen nach Maßgabe von „try and error“. Sie werden feststellen, dass Ihre endgültige Fassung vom ursprünglichen Exposé, aber auch vom Rohentwurf, in einigen Teilen nicht selten durchaus abweichen wird. Das ist normal!

 

Die formale Qualität der Hausarbeit

 

Ihre Arbeit muss neben der inhaltlichen Qualität auch einer formalen Qualität genügen. Die Hausarbeit besteht – in dieser Reihenfolge – aus folgenden wesentlichen Bestandteilen:

  1. Titelblatt
  2.   Gliederung
  3.   Literaturverzeichnis
  4. Textteil
  5. ggf. Anhang

 

Hinzu kommen: Formale Anforderungen an die Zitiertechnik und an die Darstellung von Meinungsstreiten.

 

  1. Titelblatt

 

Jede schriftlich vorgelegte Hausarbeit muss ein Deckblatt aufweisen. Obwohl das „Design“ grundsätzlich freigestellt ist, sollte das Titelblatt folgende Angaben umfassen:

 

 

Auf die Vollständigkeit und „Optik“ des Titelblattes sollten Sie einige Mühe verwenden; es ist die Visitenkarte Ihrer Arbeit, womit Sie Ihren Dozenten für sich aufschließen. Ein Motto, Geleitwort, Vorwort oder eine irgendwie geartete „Einführung“ ist nicht voranzustellen. Während man Ihnen bei der Klausur wegen des Zeitdrucks eine schlechte äußere Form noch nachsieht, trifft diese Entschuldigung bei Hausarbeiten nicht mehr zu.

  1.   Die Gliederung 

 

Die Gliederung zu Beginn Ihres wissenschaftlichen Arbeitsprozesses war vor allem für Sie da und hatte den Sinn, Ihr Vorhaben für Sie in überschaubare und sinnvoll aufeinanderfolgende kleine Arbeitsschritte zu zerlegen, um Zuordnungen vornehmen zu können. 

Die Gliederung ist also ein ganz wichtiges Kriterium für die Beurteilung der inhaltlichen Qualität Ihrer Hausarbeit. Der Dozent sieht daran, ob Sie in der Lage waren, die Problemstruktur Ihres Sachverhalts zu erkennen und angemessen zu berücksichtigen. 

Auch erkennt er Ihre Fähigkeit zur Gedankenstrukturierung. Zu einer qualifizierten Gliederung gehört nicht nur eine angemessene Aufgliederung des Gesamtthemas in Teilthemen. Dazu gehört auch der Nachweis, dass Ihnen bei dieser Zerlegung nicht der innere Zusammenhang Ihrer Arbeit verloren gegangen ist. Sie haben also die Gliederungspunkte nicht beziehungslos aneinandergereiht, sondern – möglichst auch aus der Gliederung ersichtlich – miteinander logisch-gedanklich verknüpft. Die Abfolge Ihrer Gliederungspunkte sollte deshalb eine logische gedankliche Entwicklung anzeigen. Auch sollten Unterpunkte übergeordneten Gesichtspunkten logisch zugeordnet sein. Denn im Gliederungsschema stellt sich die Gliederung nicht nur in der Abfolge der Gliederungspunkte, sondern auch in ihrer Tiefe dar. Sie gibt daher Orientierung über die Breite und Tiefe der Gliederungsebenen und ihrer Zuordnung zueinander.

 

 

Im Buchstaben-Ziffern-System werden die unterschiedlichen Gliederungsebenen durch die Zuordnung unterschiedlicher Zahlen- und Buchstabensymbole gekennzeichnet (die oberste Ebene z.B. durch römische Ziffern, die zweite Ebene durch Großbuchstaben oder andersherum), im Dezimalklassifikationssystem durch die Zuordnung einer Dezimalzahl mit entsprechender Stellen-Zahl (die oberste Ebene also durch einstellige Zahlen, die zweite Ebene durch zweistellige Zahlen), wobei die Stellen durch Punkte voneinander getrennt werden. Anders als im Buchstaben-Ziffern-System wird hier hinter die letzte Stelle kein Punkt mehr gesetzt. 

Beim Dezimalsystem bedeuten alle Ziffern einer senkrechten Kolonne dieselbe Gliederungsebene. Es gilt nach spätestens drei Ordnungszahlen als unübersichtlich (Zahlenfriedhof) und hat sich bei den Juristen nicht durchgesetzt. Beliebt ist deshalb das Buchstaben-Ziffern-System

Welches Gliederungssystem Sie wählen, ist Ihnen überlassen, die Meinungen zu den Ordnungssystemen gehen weit auseinander. Achten Sie lediglich auf die Eindeutigkeit der Punkte und eine konsequente Systematik. Häufig wird dem Buchstaben-Ziffern-System vorgeworfen, es lasse keine Abstufungen unter sechs Ebenen mehr zu. Das ist sein entscheidender Vorteil. Während der Student bei dem numerischen System dazu neigt, die Abstufungen gegen Unendlich ausufern zu lassen, zwingt das gemischte alphanumerische System ihn dazu, mehr gleichgeordnete Gliederungsansätze zu schaffen. Zu tiefe Gliederungen offenbaren häufig die Schwierigkeiten des Studenten, Gleiches zu erkennen und die Flucht in Unterpunkte anzutreten, die eigentlich dem Überpunkt eigen sind.

 

Gestaltungskriterien der Gliederung

 

In der BGB-Klausur wird die Gliederung maßgeblich durch die zu prüfenden Anspruchsgrundlagen bestimmt. Für jede Anspruchsgrundlage bilden Sie einen neuen Gliederungspunkt. Innerhalb der Anspruchsgrundlage unterteilen Sie erstens nach anspruchsbegründenden Voraussetzungen, zweitens nach anspruchshindernden Voraussetzungen (Einwendungen), drittens nach anspruchsvernichtenden Voraussetzungen (Einwendungen), und unter viertens prüfen Sie die Durchsetzbarkeit (Einreden) des Anspruchs. Für die nächste Anspruchsgrundlage bilden Sie einen neuen Gliederungspunkt und untergliedern wie gehabt. (s.o. „Aufbauschema BGB“) Unterschiedliche Meinungen erledigen Sie an Ort und Stelle (s.o. „Meinungsstreite“) als Unterpunkte der übergeordneten Problemgliederungspunkte.

 

In der StGB-Klausur wird die Gliederung durch die Straftatbestände vorgegeben. Für jede Strafrechtsnorm, die Sie prüfen, sollte ein Gliederungspunkt gebildet werden. Nehmen Sie am Anfang durchaus als Unterpunkte: Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld. Nur so zwingen Sie sich, über die Kategorien des Deliktsaufbaus zu reflektieren. Später nehmen Sie diese Untergliederung nur noch vor, wenn Bedenken bestehen.

Im Übrigen sei auf die Schemata BGB“ und die Schemata StGB“ verwiesen.

 

  1. Literaturverzeichnis

 

Die Auflistung der benutzten Literatur heißt Literaturverzeichnis und nicht Literaturhinweise, Literaturübersicht, Schrifttumsverzeichnis, Quellennachweise und auch nicht – weil es so wissenschaftlich klingt – Bibliographie. Es ist die vollständige Zusammenstellung aller in Ihrer Hausarbeit verarbeiteten Sekundärliteratur. Es ist der wissenschaftliche Schlüssel zu Ihrer Arbeit. Die Quellen und die Herkunft der Zitate sollten in einem Literaturverzeichnis komplett aufgenommen werden. Es muss einerseits die gesamte Literatur aufgeführt werden, die in Ihrer Arbeit verwendet wurde. Andererseits muss dann aber auch jede im Literaturverzeichnis enthaltene Schrift oder Entscheidung zumindest einmal in Ihrer Arbeit verwendet worden sein. Eine alphabetische Reihenfolge der Nachnamen der Autoren ist ausreichend. In das Literaturverzeichnis gehört zusätzlich der Vorname des Autors und der Erscheinungsort. Daneben muss man die Anfangs- und Endseite eines Aufsatzes angeben. Der Dozent erkennt dann schon an der Länge des Beitrages, wie wichtig dieser ist. Vollständig benötigen Sie Nachnamen, Vornamen, Titel, Band, Auflage, Erscheinungsort, Erscheinungsjahr. Bei mehreren Autoren sind alle zu nennen. Bei Auflagen ist üblicherweise die neueste Auflage zu zitieren. Bei Kommentaren ist nur der Herausgeber, bei mehreren Bearbeitern der konkrete Bearbeiter in das Literaturverzeichnis aufzunehmen. Fehlt ein Autor, werden vor den Titel des Beitrages die Worte „ohne Verfasser“ gesetzt. Primärquellen, wie Gesetzestexte oder Rechtsprechung, gehören nicht in ein Literaturverzeichnis. Die Untergliederung in Monographien, Aufsätze und Sammelbände findet man zwar immer wieder; sie ist aber unüblich. Die ISBN-Nummer muss ebenso wenig genannt werden wie der Verlag oder die Schriftenreihe, in der das Werk erschienen ist.

Ein Rechtsprechungsverzeichnis ist nur dann sinnvoll, wenn zahlreiche Entscheidungen ausgewertet werden und dem Dozenten über das Rechtsprechungsverzeichnis eine Orientierungshilfe gegeben werden soll. Das Rechtsprechungsverzeichnis sollte dann nach den Instanzen geordnet sein, wobei zwischen den Rechtswegen zu trennen ist. Also z.B.: AG – LG – OLG – Bundesgerichtshof; VG – OVG – VGH – Bundesverwaltungsgericht; ArbG – LAG – Bundesarbeitsgericht; BVerfG; EuGH.

Die Rechtsliteratur wird in den Fußnoten abgekürzt und im Literaturverzeichnis ausformuliert und unabgekürzt wiedergegeben.

 

●  Beispiele für das Literaturverzeichnis

  1. Bücher
  2. Anker, Gerhard: Die Rechtsnatur des Treuhandverzeichnisses – Ein Beitrag zur Dogmatik des Treuhandwesens, Diss., Heidelberg 1932. 
  3. v. Hoffmann, Bernd/Thorn, Karsten: Internationales Privatrecht einschließlich der Grundzüge des Internationalen Zivilverfahrensrechts, 8. Aufl., München 2005. 
  4. Kommentare
  5. Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch:

Bd. 1, Allgemeiner Teil, §§ 1-240, AGB-Gesetz, 4. Aufl., München 2001

Bd. 6, Sachenrecht, §§ 854-1296, Wohnungseigentumsgesetz, Erbbaurechtsverordnung, Sachenrechtsbereinigungsgesetz, Schuldrechtsänderungsgesetz, 4. Aufl., München 2004.

  1. v. Staudinger, Julius: Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen:

Erstes Buch, Allgemeiner Teil, §§ 134-163, Neubearb. 2003, Berlin 2003

Drittes Buch, Sachenrecht, §§ 925-984, Anhang zu §§ 929 ff., Sonderformen der Übereignung, Neubearb. 2004, Berlin 2004.

  1. Aufsätze
  2. Wolf, Thomas: Vorbehaltene und nachträgliche Sicherungsverwahrung – neue Aufgaben für die Strafvollstreckungsbehörde –, Rpfleger 2004, 665-668.
  3. Höfling, Wolfram: Forum: „Sterbehilfe“ zwischen Selbstbestimmung und Integritätsschutz, JuS 2000, 111-118.

 

●  Beispiele für die Fußnoten im Text
  1. Bücher
  2. v. Hoffmann/Thorn Rn. 377.
  3. Anker S. 135.
  4. Kommentare
  5. MüKo/Eickmann, BGB, § 1191 Rn. 7.
  6. Staudinger/Kohler, BGB, § 137 Rn. 30.
  7. Aufsätze
  8. Wolf, Rpfleger 2004, 665, 667.
  9. Höfling, JuS 2000, 111, 113.
  10. Gerichtsentscheidungen
  11. BGH, NJW 2002, 2459, 2460.
  12. BGHZ 17, 316, 323 f.
  13. OLG Köln, FamRZ 2003, 170, 171.

 

Bei Gerichtsentscheidungen und Aufsätzen werden die Anfangsseite und die Seite(n) angegeben, auf denen sich die Belegstellen finden.

 

4.  Textteil

 

Der Textteil ist das Herzstück der Hausarbeit und enthält das Gutachten. Dieser Teil sollte mit „Gutachten“ überschrieben sein.

  Schriftbild

Es sollte die Schriftform „Arial“ gewählt werden, da die unterschiedlichen Schriftformen unterschiedliche Größe haben. Sie müssen sich vor Augen halten, dass die Wahl einer 12-Punkt-Schrift den Umfang Ihrer Arbeit um ca. 20 % gegenüber einer 10-Punkt-Schrift anschwellen lässt. Eine Arbeit, die in 10-Punkt-Schrift 25 Seiten aufweist, wächst in 12-Punkt-Schrift auf 30 Seiten an. Ihre Schriftgröße muss 12-Punkt sein. Hervorhebungen im Text durch Unterstreichungen, Sperrungen, Großbuchstaben oder Fettdruck sollten unterbleiben.

Layout 

Die folgenden genannten Anforderungen sind im Regelfall verbindlich:

 

5. Anhang

Ein Anhang ist nur dann erforderlich, wenn Aussagen durch Tabellen oder Schaubilder ausnahmsweise visualisiert werden sollen.