Der Student in seiner ersten Klausur – Die Feuertaufe

Wir spielen nunmehr die typische Klausurensituation bildhaft und systematisch eindringlich durch. Dazu gehen wir gemeinsam ins „Klausurenkino“. Sie sollen mit den bewĂ€hrten Techniken, GefĂŒhlen und HintergrĂŒnden vertraut werden, was dazu dient, die beschriebenen Stressfaktoren in Klausuren zu kontrollieren, typische Fehler zu vermeiden, nichts zu vergessen, formale und inhaltliche MĂ€ngel abzustellen – alles Fehlgriffe, die Ihren verdienten Erfolg schmĂ€lern könnten. Klausuren verlangen ausschließlich Gesetzeskenntnis, Problemerkenntnis- und Problemlösungskompetenz  und 
 viel GedĂ€chtnis! Ganz selten werden auch sog. „Anwaltsklausuren“ geschrieben. In der Fallklausur wird der Sachverhalt „ex-post“ betrachtet, in den Anwaltsklausuren „ex ante“. Gefordert wird hier eine prognostische Sicht des Rechtsberaters fĂŒr Streitschlichtungen, Testamente, VertrĂ€ge oder Prozessstrategien, dort die Lösung eines in der Vergangenheit liegenden unstreitigen Lebensausschnitts. Klausurenschreiben zu erlernen, ist das praktische Ziel des juristischen Studiums, nĂ€mlich ein methodisch geleitetes, wissensbasiertes handwerkliches Lösen von „FĂ€llen“.

Viele Jungklausuranden leiden unter der Tendenz, handwerkliches Können, Form und Stil zugunsten der materiellen juristischen Inhalte zu ignorieren. Sie wenden diesen Inhalten und den die Inhalte dominierenden theoretischen „LehrbĂŒchern“ eine ĂŒbermĂ€ĂŸige Aufmerksamkeit zu und ĂŒbersehen die Tatsache, dass juristische Klausurenprodukte zwar aus talentierten Köpfen, aber auch aus formal geschulten handwerklichen HĂ€nden hervorgehen. Klausuren unterliegen einer langen Tradition, die der Student befolgen muss, allenfalls noch modifizieren, aber niemals provokant beiseite schieben darf. Korrektoren entwickeln gerade bei VerstĂ¶ĂŸen gegen Form und Stil einer Klausur manchmal eine fröhliche Mordlust. Erst kommt die Konvention, sprich die Form. Dann kommt die KreativitĂ€t, sprich der Inhalt.

Das alles kann man lernen! In der Juristerei verhĂ€lt es sich anders als in den Naturwissenschaften: In einer medizinisch-biologischen Klausur teilte der Dozent die Aufgabentexte aus. Nach minutenlangem Gemurmel sagte eine mutige Studentin: „Aber, Herr Professor, das sind doch dieselben Fragen wie vor zwei Jahren; daran haben Sie nichts geĂ€ndert!“ Darauf der Dozent: „Stimmt! Aber die Antworten haben sich geĂ€ndert!“ – Das kann Ihnen in der Juristerei so leicht nicht passieren!

Bei jeder Klausurenlösung haben Sie ein Gutachten zu erstellen, durchgehend von Anfang bis Ende. Da Ihr Dozent unmöglich alle behandelten Vorlesungs- und Unterrichtsinhalte zum Gegenstand der Klausurarbeit machen kann, ist er notgedrungen immer gezwungen, sich auf kleine Teile des umfangreichen Stoffes zu beschrĂ€nken. Deshalb ist die juristische Klausur so unberechenbar. Damit ist jede Klausur auch immer nur eine Stichprobe. Aber eines steht außer Zweifel: Ohne Methodik und Gutachtentechnik können Sie keinen Erstsemester-Fall lösen. Diese sind nun aber durchaus berechenbar.

·  In der StGB-Klausur heißt es am Anfang immer: „ Er könnte sich strafbar gemacht haben“ –  Am Ende heißt es immer: „Er hat sich strafbar gemacht 
 bzw. nicht strafbar gemacht.“

·  In der BGB-Klausur heißt es am Anfang immer: „Sie könnte 
 verlangen 
“ – Am Ende heißt es immer: „Sie kann 
 verlangen 
 bzw. nicht verlangen.“

Sie mĂŒssen in einer Klausur vom Anfang bis zum Ende zeigen, dass Sieerstens zum systematischen AufklĂ€rer der Sachverhalte, zweitens zum erstklassigen Interpreten der Aufgabenstellungen, drittens zum Experten des Übersetzens von Gesetzen, viertens zum Aufdecker von juristischen Problemen, fĂŒnftens zum PrĂ€sentanten vertretbarer Lösungen, sechstens zum Kenner gerichtlicher und literarischer Rechtsfragen, siebtens zum methodischen Spezialisten, also zum gutachtlichen Subsumtionskönner, geworden sind.

Um das Geheimnis des Klausurenschreibens zu lĂŒften, sollten von Ihnen bei jeder Klausurlösung dazu nacheinander folgende fĂŒnf Schritte auf dem Weg zum erfolgreichen Gelingen gegangen werden:

1. Schritt:      Ihre Arbeit am Sachverhalt – Worum geht’s? 

2. Schritt:      Ihre Analyse der Aufgabenstellung – Was wollen die ĂŒberhaupt von mir?

3. Schritt:      Ihre Antwortnormsuche  – Wer will was, von wem, woraus? – Wer hat sich weswegen, wodurch strafbar gemacht? 

4. Schritt:      Ihre Lösungsskizze – Den roten Faden spinnen! 

5. Schritt:      Ihre Endfassung – Alles in juristische Form bringen! 

Diese fĂŒnf Schritte sollten wir jetzt einmal gemeinsam gehen.



1. Schritt – Die Arbeit am Sachverhalt

  • Juristische Klausuren weisen oft bestimmte, immer wiederkehrende Strukturen auf. Die Gliederungen dieser Arbeiten Ă€hneln sich daher. Das hat den Vorteil, dass sich solche Standardgliederungen und Standardeinleitungen ĂŒben lassen. Es birgt jedoch die Gefahr in sich, dass eine zwar prĂ€sente, aber nicht passende Standardstruktur gewĂ€hlt wird. Um den Standardstrukturen, den Schemata, entsprechen zu können, muss man auch ein wenig von ihrem Geist verstanden haben. Anderenfalls klappert nur noch die GebetsmĂŒhle, bei der dem „Schema“ sein GegenĂŒber, der „Inhalt“, im Grunde völlig egal ist. Das darf nicht passieren! Trotz dieser Gefahr (man muss sich ihrer nur bewusst sein!) ist es zweckmĂ€ĂŸig, anhand von Schemata die Struktur der Arbeit anzugehen. Der Gebrauch von Schemata schließt in der konkreten Klausurensituation nicht aus, einen abweichenden Aufbau und divergierende Gewichtungen vorzunehmen. Wenn man in Zweifel gerĂ€t ĂŒber die Frage, ob und, wenn ja, welches Schema gerade fĂŒr diesen Sachverhalt am zweckmĂ€ĂŸigsten gewĂ€hlt oder verworfen werden sollte, dann wende man sich an die einzige Instanz, vor der sich alle Gliederungen, Schemata, Standardstrukturierungen, Sachverhaltsinterpretationen oder Klausurenmodelle zu verantworten haben: Ihre Logik! Es gibt – jedenfalls im Klausurensaal – keine Instanz ĂŒber Ihrer Vernunft!
  • „Im Anfang war das Wort – und das Wort war bei Gott“(Johannes-Evangelium). Das „Wort“ ist Ihr Sachverhalt – der „Gott“ Ihr Klausurenersteller.

Am Anfang steht das mehrmalige und besonders sorgfĂ€ltige Durchlesen Ihres Sachverhalts. Der zu begutachtende Lebensausschnitt – Ihr „Fall“ – muss in allen Details im GedĂ€chtnis haften. Er ist das „Maß aller Dinge“. Wer vom falschen Sachverhalt ausgeht, begeht einen schweren Fehler, einen schwereren, als wenn er ihn falsch löste. Dabei gilt: Der Text enthĂ€lt kein ĂŒberflĂŒssiges Wort und lĂ€sst kein notwendiges vermissen. Seien Sie bitte nicht von der KomplexitĂ€t des „göttlichen“ Sachverhalts ĂŒberwĂ€ltigt. Nach der zweiten LektĂŒre tritt Ruhe ein.

Der Sachverhalt ist eine meist recht spannende Geschichte, bestehend aus Tatsachen, der einer juristischen KlĂ€rung bedarf. Ohne „Sachverhalt“, ohne „Fall“, gĂ€be es ĂŒberhaupt kein Recht! Was braucht ein Sachverhalt? Ein Sachverhalt braucht eine ErzĂ€hlung (modern: ein Narrativ), im Regelfall mindestens zwei Personen, von denen die eine ein Rechtsgut der anderen (oder der Allgemeinheit) verletzt hat (StGB) oder die sich um ein Gut streiten (BGB), und jeweils ein Gesetz dazu, mit dem die Zwei entweder den Streit um das Gut lösen können (BGB) oder das die Verletzung des Rechtsgutes mit Strafe bedroht (StGB).

Beispiel: Max verprĂŒgelt Moritz aus Eifersucht und schlĂ€gt ihm dabei das Nasenbein ein.

Dieses Beispiel ist ein Lebensausschnitt zweier Menschen, Max und Moritz. Tatsachen sind hier „VerprĂŒgeln“ und „Einschlagen“. Dieser Ausschnitt wird zum juristischen Sachverhalt, wenn er einer juristischen KlĂ€rung (Lösung) bedarf. Er mutiert zum strafrechtlichen Sachverhalt, wenn er einer strafrechtlichen Lösung bedarf. Wenn man etwa fragt: „Hat Max sich strafbar gemacht?“ Er mutiert zum zivilrechtlichen Sachverhalt, wenn er einer bĂŒrgerlich-rechtlichen KlĂ€rung bedarf. Wenn man etwa fragt: „Kann Moritz von Max Schadenersatz verlangen?“ Dieser juristische „Sachverhalt“ wechselt seine Bezeichnung erneut, wenn er von einem Studenten bearbeitet werden muss. Das ChamĂ€leon heißt jetzt schlicht: „Der FALL“! Gehen Sie akribisch (griech.: akribeia, peinliche Genauigkeit) mit ihm um.

Bei der Formulierung Ihres Sachverhaltes wird ein Dozent das Sprachniveau eher einfach als kompliziert wĂ€hlen, sich einer gut verstĂ€ndlichen, ausbildungsgerechten Sprache bedienen, nichtgelĂ€ufige Begriffe, Fachtermini und Fremdwörter tunlichst vermeiden, um Schlichtheit und Klarheit bemĂŒht sein, Fehlinterpretationen und Auslegungsproblemen sorgfĂ€ltigst vorbeugen und die Fragestellung unmissverstĂ€ndlich und prĂ€zise, jede Nachfrage ausschließend, ausformulieren. Komplizierte Satzkonstruktionen, verschachtelte Aufgabenstellungen, die noch wesentliche Informationen enthalten, werden unterbleiben.

Die Reihenfolge der PrĂŒfungsteile einer Klausur ist einer besonderen Überlegung wert. Es sind nicht wenige Beispiele bekannt, bei denen die Mehrzahl der Studenten nach mehrfachem Lesen von Sachverhalts- und Aufgabenteil einer Klausur völlig verstĂ€ndnislos in chaotischer Wirrnis umherblickte und auch nach einer Stunde kostbarer PrĂŒfungszeit, mit angsterfĂŒlltem Blick, federhalterkauend ĂŒber das leere Blatt gebeugt, nichts mit der Arbeit anzufangen wusste. Gut, es mag FĂ€lle geben, in denen ein Dozent gezielt verwirrende Einstiege wĂ€hlt, um auch einmal zu ĂŒberprĂŒfen, ob der Student mit einem ungewohnten AufhĂ€nger zurechtkommt. Das ist aber die absolute Ausnahme und wird niemals fĂŒr AnfĂ€ngerklausuren gelten. Es hat sich gut bewĂ€hrt, nicht gleich mit Einstiegen zu beginnen, die dem Studenten unbekannt sind, die ihm Überlegungen abverlangen, die er nicht geĂŒbt hat. Die Studenten sollen vielmehr das GefĂŒhl haben, mit der ersten Anspruchsgrundlage oder dem ersten strafrechtlich zu prĂŒfenden Tatbestand ganz gut zurechtzukommen ‑ also Wege zu gehen, die ihnen vertraut sind. Sie werden nicht gleich in tiefster Wildnis ausgesetzt. Wird die Arbeit nĂ€mlich sofort mit einem höchst anspruchsvollen AufhĂ€nger begonnen, entstehen blockierende Ängste, die manchmal bis zum Ende nicht mehr abgebaut werden können. Die schwierigen Passagen werden eher im Mittelteil der Klausur platziert, nachdem der Student sich „warm“ geschrieben hat (im Sport: warm up) und somit Sicherheit und Vertrauen zu sich selbst und zu der emotional stark besetzten Situation, die nun einmal eine Klausur immer ist, gefunden hat. Am Ende der Arbeit werden die Anforderungen wieder gesenkt, weil dann bei einer fĂŒnf- oder vierstĂŒndigen Klausur ErmĂŒdungserscheinungen und KonzentrationsmĂ€ngel einsetzen. Schließlich will man ja als didaktisch geschulter Dozent vorwiegend und ĂŒberwiegend Ihre Fachkompetenz und nicht Ihre psychische und physische Robustheit beurteilen (obwohl auch sie gefordert ist).

  • Eine besondere GefĂ€hrdung geht vom „Àhnlichen Fall“ aus. Es ist kein Geheimnis, dass Examens- wie UniversitĂ€tsklausuren in unregelmĂ€ĂŸigen AbstĂ€nden immer wieder ausgegeben werden.

Aber es werden nicht selten kleine Abwandlungen vorgenommen, an denen der Korrektor erkennt, ob der Klausurand nur „wiederkĂ€ut“ oder die ModalitĂ€ten zu erkennen vermag. Also Vorsicht bei „bekannten“ FĂ€llen. Je mehr Sie Fallbearbeitungen geĂŒbt haben, um so grĂ¶ĂŸer ist die Versuchung, den gegebenen Fall mit bekannten FĂ€llen zu vergleichen. Dies fĂŒhrt dazu, dass der Sachverhalt nur oberflĂ€chlich gelesen wird, da man ihn ja „kennt“. Sie unterliegen einem Kurzschluss und tappen unweigerlich in die Klausurenfalle, die eine juristische TodsĂŒnde darstellt: Sie lösen eine andere Aufgabe als die Ihnen gestellte.Solche VerstĂ¶ĂŸe werden von allen PrĂŒfern und Korrektoren scharf geahndet, und die Klausur ist regelmĂ€ĂŸig nicht mehr zu retten! Dass man eine Anspruchsgrundlage nicht findet, ein Gesetz falsch auslegt oder einen Straftatbestand unrichtig anwendet, ist leicht zu verstehen und jedem PrĂŒfer wohlvertraut. Jeder Student ist allerdings fest davon ĂŒberzeugt, dass ihm die Vergewaltigung des Sachverhalts niemals passieren könnte – und doch! Es kommt hĂ€ufiger vor, als man sich vorstellen kann. Das liegt zum einen daran, dass jeder von uns immer schon Erfahrungen mit Dingen und Begriffen gemacht hat, welche bei ihm zu einer ganz speziell-individuellen Begriffsverwendung fĂŒhrten, die nunmehr in seinem Vor-, Bauch- oder WortverstĂ€ndnis vorhanden ist. Durch diese VorprĂ€gung auf ein Dispositionsfeld besteht die Gefahr, dass man Dinge ĂŒberliest oder hineinliest oder Wörter falsch liest, die in dem Sachverhalt gar nicht oder nicht so stehen oder nicht so zu interpretieren sind. Zum anderen beruht die Fehlinterpretation des Sachverhalts auf dem psychologischen Erfahrungswert, den alle Richter Tag fĂŒr Tag erleben mĂŒssen, nĂ€mlich, dass derselbe Vorgang bei verschiedenen Zeugen zu nicht annĂ€hernd korrekten Beschreibungen fĂŒhrt. Ein Sachverhalt und zwei Studenten fĂŒhren zu zwei Sachverhalten!

  • Neben dieser fahrlĂ€ssigen Verdrehung des Sachverhalts gibt es noch die vorsĂ€tzliche „Sachverhaltsquetsche“.

Man stutzt sich den Sachverhalt auf das Maß seines Könnens zurecht, quetscht so lange, bis alles weg ist, was drin ist, was man aber nicht kann oder interpretiert in ihn hinein, was man kann, aber was nicht drin ist. TodsĂŒnde!! Genauso verheerend ist es, der Arbeit zunĂ€chst eine Vorbemerkung zum Sachverhalt voranzustellen, die Sie vielleicht sogar noch mit einer Kritik am Aufgabenersteller beginnen!

●  Haben Sie Zweifel am Sachverhalt oder ist dieser „mehrdeutig“, dann legen Sie ihn aus, aber bitte nichts „unter“.

     Das mĂŒssen Sie in Ihrer Ausarbeitung aber deutlich hervorheben. Auslegungskriterium ist dabei die soziale Anschauung des tĂ€glichen Verkehrs, also die allgemeine, vernĂŒnftige Lebensauffassung. Orientieren Sie sich bei der Auslegung an der Reinemachfrautheorie: „Wenn ich Reinemachefrau Emma fragen wĂŒrde, was wĂŒrde sie antworten?“ Also: Auslegen vor dem Horizont der LebensnormalitĂ€t. Was „Mehrdeutigkeit“ heißt, können Sie sich am folgenden Beispiel merken – aber denken Sie daran: Studenten sind nicht das Orakel von Delphi.

     Vor zweieinhalbtausend Jahren befragte der Lyderkönig Krösus das Orakel von Delphi, was geschĂ€he, wenn er den Grenzfluss nach Persien ĂŒberschreite und erhielt zur Antwort: „Du wirst ein großes Reich zerstören“. Wie die ganze Welt des Mittelmeerraumes war eben auch das Orakel von Delphi von der UnĂŒberwindlichkeit des Königs Krösus ĂŒberzeugt. Als dann die Perser Krösus und seine Heere vernichtend schlugen, war man in Delphi froh ĂŒber die Mehrdeutigkeit der Worte, die bis heute die Sage nĂ€hrt, das Orakel habe mit seiner Prophezeihung „natĂŒrlich“ das eigene Reich des Krösus gemeint.

Da Sie von Ihrem Korrektor nicht mehr die Gelegenheit fĂŒr Fragen zu seinen OrakelsprĂŒchen bekommen, hĂ€tten Sie die Wortwendung „… ein großes Reich …“ auslegen mĂŒssen oder Sie wĂ€ren ebenfalls dem interpretatorischen „Dispositionsfeld-Fehler“ aufgesessen, dass nach Ihrem WortvorverstĂ€ndnis „großes Reich“ eben „Perserreich“ bedeutet.

  • Schon wĂ€hrend des Durchlesens markiert man sich wichtige Passagen, Daten oder Fakten. Aber erst beim zweiten Lesen des Sachverhalts, da man beim ersten Lesen dazu neigt, zu viel zu unterstreichen.

Deshalb schĂŒtten Sie kein gelbes Tintenfass ĂŒber den Sachverhalt. Alles markieren heißt: nichts markieren. „Markieren“ bedeutet hier „hervorheben“, „sich abzeichnen“ und nicht „vortĂ€uschen“, „so tun, als ob“. Aber was soll man markieren? So mancher Klausurenersteller ist bemĂŒht, in der „TrickkisteKlausur“ Probleme zu verstecken, also Sachverhaltsvarianten so zu verschlĂŒsseln, dass man verleitet wird, als Klausurantin bei der Subsumtion, dem Zur-Deckung-Bringen von Sachverhaltsausschnitt und Tatbestandsausschnitt, ĂŒber sie hinwegzusehen, sie nicht zu entschlĂŒsseln. Primitivbeispiel: „Der KĂ€ufer Max Schmitz, der am 7.7.19.. geboren ist, …“ Der Ersteller hofft, dass viele Klausurenschreiber (nicht) entdecken, dass sich aus der Angabe des Geburtsdatums bei der Subsumtion unter das Merkmal „Kaufvertrag“ Probleme des MinderjĂ€hrigenrechts (§ 108 ff. BGB) auftun. Diese ‚Fall‘-gruben gilt es ausfindig und durch Markierungen deutlich zu machen! Installieren Sie so Problemmelder fĂŒr Ihre Klausur. Der Sachverhalt enthĂ€lt alle fĂŒr Ihre Falllösung notwendigen Angaben. Fristen, Daten, Uhrzeiten verlangen (fast) immer Fristberechnungen, wörtliche Zitate aus VertrĂ€gen oder Urkunden rufen (fast immer) nach Auslegung anhand der §§ 133, 157 BGB, Ortsangaben deuten (fast immer) auf örtliche ZustĂ€ndigkeiten.

  • Beim zweiten Durchlesen legt man sich einen Merkzettel an fĂŒr die FĂŒlle seiner Gedanken und guten EinfĂ€lle, die wĂ€hrend des Fallstudiums auf einen einstĂŒrmen.

Aber erst, nachdem man die Aufgabenstellung verinnerlicht hat! Sie können Ihre Ideen auch direkt in oder an den Aufgabentext schreiben. Nur fixieren sollten Sie sie! Nichts ist Ă€rgerlicher, als nach der Klausur auf die Frage eines „lieben“ Kommilitonen „Hast du auch die Irrtumsanfechtung bejaht?!“ sich selbst eingestehen zu mĂŒssen, beim ersten Durchlesen auf Anhieb den Inhaltsirrtum erkannt, diesen aber bei der Ausarbeitung vergessen zu haben. Auch dem Korrektor können Sie nicht sagen: „So habe ich das aber nicht gemeint!“ Ihnen wĂŒrde entgegengehalten werden: „So haben Sie es aber nicht geschrieben!“ Das passiert leider hĂ€ufiger, als man gemeinhin annimmt, und hĂ€ngt ganz einfach mit einer im Laufe des Schreibens eintretenden partiellen Denkblockade zusammen. WĂ€hrend man zu Beginn der Arbeit noch jedem Gedanken gegenĂŒber offen ist, den Fall gewissermaßen im 360°-Umfang sieht, schrĂ€nkt sich der Blick immer weiter ein und verengt sich auf einen Problemsektor von 90°. Die restlichen 270° sind verdrĂ€ngt, blockiert. Eine gute Studentin hatte jĂŒngst bei einer „Vormerkungsklausur“ von Anfang an erkannt, dass der Einstieg ĂŒber eine einstweilige VerfĂŒgung erfolgen musste – nur: in der mir zur Korrektur vorgelegten Darstellung fehlten die Passagen zur einstweiligen VerfĂŒgung. Angeboten wurde nur das materielle Gutachten ĂŒber die An-spruchsgrundlagen §§ 894, 812 Abs. 1 BGB. „Glatt vergessen in der Hektik!“ Pech! Also: Legen Sie sich eine Agenda (lat.; was zu tun sein wird) an und haken Sie diese wĂ€hrend der Ausarbeitung Punkt fĂŒr Punkt ab.

  • Es empfiehlt sich auch dringend, die geschilderte Fall-Architektonik einmal durch die Brille des Klausurenerstellers zu betrachten.

Der Klausurenersteller sucht sich fĂŒnf bis sieben Probleme und steckt diese wie der Zauberer seine Kaninchen in den Sachverhaltszylinder. Diese fĂŒnf bis sieben Kaninchen gilt es bei der Sachverhaltsanalyse zu finden (Problemfindungskompetenz) und in der spĂ€teren Lösung zu einer Synthese zu fĂŒhren (Problemlösungskompetenz). Ein trainierter „Detektor“ fĂŒr juristische Probleme wird einen leiten.

  • Der Mensch ist ein Augentier! Machen Sie sich diese Feststellung zunutze!

Arbeiten Sie den Fall grafisch auf. Aktivieren Sie Ihr rĂ€umliches Vorstellungsvermögen und machen Sie die Architektonik des Falles sichtbar. Bei mehr als zwei Personen macht sich jeder gute Jurist eine Skizze. Zeichnen Sie die bestehenden rechtlichen Beziehungen auf ein gesondertes Blatt und belegen Sie die Verbindungslinien mit den einschlĂ€gigen Grundparagraphen. Solche „grafischen Pfeildiagramme“erleichtern als nichtverbale Elemente eine fremde Darstellung (Sachverhalt) aufzuschweißen, auf einen Kern zu reduzieren und darauf eine eigene Darstellung aufzubauen. Die Sprache des „Falles“ versteckt nicht mehr die Personen und GegenstĂ€nde, sondern der „Fall“ muss seine Figuren und Handlungen bildhaft freigeben.

  • Daneben fertigen Sie sich eine chronologische Tabelle, in welche Sie alle Daten des Falles in historischer Reihenfolge eintragen.

BewÀhrt hat sich auch ein Zeitstrahl, auf dem die Zeitpunkte mit Stichworten abgetragen werden. Nicht jeder Klausurenersteller ist so freundlich und schildert den Sachverhalt chronologisch, sondern beabsichtigt gerade, dass man zeigt und beweist, mit zeitlich ungeordneten Schilderungen zurechtzukommen oder gegen die Zeit zu denken.

  • Erst wenn der „Fall“ genauestens bekannt ist, seine eingeschlossenen Personen, Daten und AblĂ€ufe freigelegt sind, versucht man es mit einem Brainstorming.

In der juristischen Klausur ist man sehr stark auf sein GedĂ€chtnis angewiesen. Externe Speicher stehen allein in Form von Gesetzessammlungen, zum Beispiel  „Schönfelder“, zur VerfĂŒgung. Nicht alles, was zum Sachverhalt rechtlich passt, hat man sofort parat. Man schließt die Augen und konzentriert sich. Mit Hilfe eines solchen „Gehirnsturms“ kramt man alles aus dem internen Speicher „LangzeitgedĂ€chtnis“ auf den „Arbeitsspeicher“ hervor, was im Sachverhalt eine Rolle spielen könnte. Das Endergebnis ist eine Problemsammlung!

Einige Tipps dazu:

Spielen Sie gedanklich die Rolle des Anspruchstellers oder TĂ€ters, der die Rechtsfolge fĂŒr sich begehrt oder der sie gegen sich vermeiden will. Überlegen Sie, warum er diese Rechtsfolge und keine andere fĂŒr sich verlangt oder verhindern will. Versetzen Sie sich in ihre Interessenlagen, in die Welt der anspruchs- und strafbegrĂŒndenden Tatsachen. Spielen Sie den Advocatus Dei!

Spielen Sie nunmehr gedanklich die Rolle des Anspruchsgegners oder Staatsanwaltes, die die gegenteilige Rechtsfolge erstreben. Überlegen Sie, warum sie die andere Rechtsfolge ablehnen. Versetzen Sie sich in ihre Interessenlagen, in die Gegen-Welt. Spielen Sie Ihren eigenen inneren Advocatus Diaboli, bauen Sie um der Klarheit willen die Argumente der Gegenseite auf.

Spielen Sie gedanklich die Rolle des Anspruchsstellers oder StraftÀters weiter, um eventuelles Gegen-Argumentationsmaterial zu entdecken.

  • Man kann davon ausgehen, dass der Dozent den Sachverhalt ebenfalls gut kennt, dass nur „dieser“ Fall zur Begutachtung ansteht.

Lassen Sie deshalb jedwede Sachverhaltswiederholung weg. Auch nicht mit eigenen Worten (Ausnahme: tatsĂ€chliche Auslegungsprobleme)! Schon die ErwĂ€hnung des Wortes „Sachverhalt“ in Wendungen wie „laut Sachverhalt“, „gem. Sachverhalt“ ist ĂŒberflĂŒssig und deshalb falsch. Das heißt nun nicht, den Sachverhalt links liegen zu lassen. Im Gegenteil: Sie mĂŒssen immer wieder den Sachverhalt gedanklich in Ihre Lösung mit einbeziehen, nur eben nicht in Wort-Wiederholungsschleifen.


Wichtige Zusammenfassung!

  •     Sachverhalt mehrfach lesen! Mit dem Zeigefinger Zeile fĂŒr Zeile!
  •     Bei mehr als zwei Personen eine Skizze zeichnen!
  •     Bei mehr als zwei Daten eine chronologische Tabelle anlegen!
  •     Keine „Sachverhaltsquetsche“ betreiben; die im Sachverhalt vorgegebenen Tatsachen können Sie nicht manipulieren. Sie sind das „Maß aller Dinge“!
  •     GeĂ€ußerte Rechtsauffassungen sind irrelevant. Der Sachverhalt gibt die Fakten, das Recht schulden Sie. Ruf des Studenten an den Klausurenersteller: „Da mihi facta, dabo tibi ius!“ – „Gibt mir die Fakten, ich gebe Dir das Recht.“
  •     Notfalls Sachverhalt nach der allgemeinen Lebenserfahrung („Putzhilfetheorie“) auslegen.
  •     Untechnische, laienhafte, hĂ€ufig in AnfĂŒhrungszeigen gesetzte AusdrĂŒcke sind ein Indiz fĂŒr einen Problemschwerpunkt.
  •     Jede Sachverhaltsangabe ist wichtig, jede! Wenn man feststellt, dass man eine Sachverhaltsvariante in seinem Gutachten nicht verwertet hat, mĂŒssen die Alarmglocken schrillen: „Du hast etwas ĂŒbersehen!“
  •    Keine Kritik am Sachverhalt! Meist ist der Korrektor der Ersteller. Einfach peinlich!
  •    Unterstellungen sind unzulĂ€ssig.
  •     Hinweise „aus dem Mund“ der Parteien sind zwar unverbindlich, stellen aber oft eine verkappte Starthilfe dar.
  •     „Den Fall kenn ich ja“, gibt es nicht. Jeder Fall ist anders.
  •     Markieren Sie wichtige Passagen, aber schĂŒtten Sie kein gelbes Tintenfass aus. Markieren heißt „hervorheben“, nicht „vortĂ€uschen“.
  •    Betrachten Sie den Fall mehr durch die Brille des Erstellers. Was will er mir mit dieser Wendung juristisch abverlangen? – Wo hat er welches Kaninchen versteckt?



2. Schritt – Die Aufarbeitung der Aufgabenstellung („Was wollen die von mir?“)

Die Aufgabenstellung ist der Magnet, an welchem sich das Klausurenfeld (die Fallteilchen) auszurichten hat. Mit ihr wird das Ziel Ihrer juristischen Arbeit festgelegt. Sie ist das Bindeglied zwischen Sachverhalt und Lösung. Es ist ein weitverbreitetes Übel, Wissen ohne Aufgabenbezug auszubreiten. In BGB-Klausuren sind immer nur Anspruchsgrundlagen i.S.v. § 194 BGB zu begutachten, in StGB-Klausuren (fast) immer nur TatbestĂ€nde des Besonderen Teils des StGB. Inhalt Ihres Gutachtens dĂŒrfen nur Erörterungen sein, die mit der Fallfrage korrelieren. Man will nicht wissen, was Sie abstrakt alles wissen, sondern nur das, was Sie konkret zu der Aufgabenstellung wissen. Von der falschen Aufgabe auszugehen, ist tödlich! Denn Sie beantworten eine Frage, die gar nicht gestellt ist, Sie prĂ€sentieren eine Lösung, wo gar kein Problem ist. Die Fragestellung stellt auch klar, was Sie nicht (!) zu bearbeiten haben, also die Begrenzung der Fallfrage. Fehlt es an einer ausdrĂŒcklichen Frage, mĂŒssen Sie sich selbst fragen, zwischen welchen Personen des Sachverhalts InteressengegensĂ€tze bestehen und wer gegen wen sinnvolle AnsprĂŒche geltend machen kann.

  • Selten bedarf die Aufgabenstellung einer Interpretation: „A fragt nach seinen AnsprĂŒchen gegen B“. Hier ist nicht sofort einsichtig, was A von B genau will. Man muss sich auf Grund der Sachverhaltsanalyse fragen, welche Anspruchsziele A sinnvollerweise verfolgen will: Schadenersatz? Herausgabe? ErfĂŒllung? Erst nach Ermittlung dieser Ziele kann nach den Anspruchsgrundlagen gefragt werden.
  • Es gibt auch Fragen, die öffnen sich wie ein „Mehrfachsprengkopf“. Das gilt insbesondere fĂŒr die allgemeinste, aber allergemeinste Frage aller Fragen: „Wie ist die Rechtslage?“ Darin stecken inhaltlich mehrere Fragen: Alle akuten, aber auch potentiellen Begehren mĂŒssen Erörterung finden. Man muss sĂ€mtliche AnsprĂŒche ĂŒberprĂŒfen, die vernĂŒnftigerweise in Betracht kommen, d.h. nur abseitige Anspruchsgrundlagen bleiben unerörtert.
  • Die Aufgabenstellungen „Wie ist die Rechtslage?“ und „Wie haben sich die Beteiligten strafbar gemacht?“ muss man aufgliedern in Fragen, die eine Antwortnorm zulassen, da die Ausgangsfragen dies eben nicht tun!
  • Aufgliederungstyp a: Aufgliederung nach Anspruchsstellern bzw. TĂ€tern
  • Aufgliederungstyp b: Aufgliederung nach Rechtsfolgen (Schadenersatz, ErfĂŒllung)
  • Aufgliederungstyp c: Aufgliederung nach Sachverhaltskomplexen oder Handlungsabschnitten


Sie mĂŒssen so weit untergliedern, bis auch diese Gesamtfragen auf unsere Urformeln „Wer will was von wem woraus?“ und „Wer hat sich weswegen wodurch strafbar gemacht?“ zurĂŒckgestutzt sind. Im BGB kann das bei „Drei-Personen-StĂŒcken“ zu bis zu sechs Beziehungen fĂŒhren: A ./. B; A ./. C; B ./. A; B ./. C; C ./. B; C ./. A.

  • „Ändert sich etwas, wenn …?“ Aufpassen bei Abwandlungsfragen! Wichtigste PrĂŒfungsfrage fĂŒr Sie: Welcher Teil des Sachverhalts soll dabei unverĂ€ndert bleiben, welche TeilstĂŒcke sollen abgeĂ€ndert werden? Grundsatz: Die Abwandlung zielt regelmĂ€ĂŸig nur auf ein Problem! Sie sollen Ihren Lösungsweg unter diesem Problemaspekt ĂŒberdenken. Also: Ihr Lösungsweg setzt an der Stelle Ihres Gutachtens neu an, an der sich möglicherweise etwas Ă€ndert. DafĂŒr reicht es aus, dass Sie die BegrĂŒndung modifizieren.



3. Schritt – Die Antwortnorm suchen

Die Fallfrage geht immer auf  „Sein oder Nichtsein“ einer Rechtsfolge. Anspruch begrĂŒndet oder nicht begrĂŒndet? – TĂ€ter strafbar oder nicht strafbar? – Verwaltungsakt rechtmĂ€ĂŸig oder rechtswidrig? Der Paragraph, der die gesuchte Rechtsfolge (zunĂ€chst) abstrakt enthĂ€lt, ist die Antwortnorm. Sie enthĂ€lt das Wenn-Dann-Konditionalprogramm der TatbestĂ€nde und Rechtsfolgen der Anspruchsgrundlagen des BGB und der TatbestĂ€nde und Rechtsfolgen des besonderen Teils des StGB, die ausschließlich die Ausgangspunkte jeder juristischen Falllösung sind. Die Antwortnormen regieren die Lösung! Im Privatrecht heißt die Antwortnorm: Anspruchsgrundlage; im Strafrecht: Straftatbestand. Das muss immer so sein, weil nur diese TatbestĂ€nde als Antwortnormen die im jeweiligen Aufgabenteil des Falles begehrte Rechtsfolge â€“ wenn auch nach irren Umwegen mit Stapeln von Papier – mit „ja“ oder „nein“ beantworten können. Sie stellen Voraussetzungen auf (Wenn) und enthalten eine Rechtsfolge (Dann), die sich auf das zivilrechtliche oder strafrechtliche Verhalten der Personen des zu beurteilenden Falles bezieht.


Zur Wiederholung:

  •     Was ist eine Antwortnorm? Eine Antwortnorm ist eine Rechtsnorm meist des BGB oder StGB, die, wenn ihre Tatbestandsmerkmale sĂ€mtlich vorliegen, selbst und direkt die Frage des Falles (Schritt 2: Aufgabenstellung) beantwortet.
  •    Woran erkennt man eine Antwortnorm? An den Formulierungen auf der Rechtsfolgenseite: BGB: „… ist verpflichtet“, „… hat herauszugeben“, „… haftet fĂŒr“, „… hat einen Anspruch“, „… kann verlangen“ – StGB: „… wird bestraft“.
  •      Wo findet man eine Antwortnorm? RegelmĂ€ĂŸig im Gesetz, seltener in einer von anderen schon vorgedachten Analogie („Formulierungsvorschlag: Eine ausdrĂŒckliche gesetzliche Regelung des Anspruchs fehlt. Zu fragen ist, ob …“), ganz selten in Hausarbeiten im Richterrecht (z.B. im Arbeitsrecht), nie im Gewohnheitsrecht.
  •      Vorsicht bei der Anwendung von Antwortnorm-PrĂŒfungs-Schemata! Die notwendige Abweichung vom Schema ist manchmal die Falle der Aufgabensteller. Keine Schemafixierung! (siehe oben)
  •     Die Rangfolge der Antwortnormen und deren Tatbestandsmerkmale im BGB und StGB ist stets von der Logik oder dem materiellen Recht vorgegeben. Aufbaufragen gibt es grundsĂ€tzlich nicht, da sich hinter Aufbaufragen regelmĂ€ĂŸig Logik- oder Sachfragen verstecken. Ist das ausnahmsweise nicht so, dann gibt es auch keine Rangfolge. Jedenfalls darf man zum Aufbau niemals AusfĂŒhrungen machen: Der Aufbau spricht durch den Aufbau.
  • Die in einer Antwortnorm des BGB oder in einem Tatbestand des StGB enthaltene Rechtsfolge darf auch nach der Subsumtion fĂŒr Sie niemals das „letzte Wort“ sein. Vielmehr steht die gefundene Rechtsfolge immer unter dem Vorbehalt, dass keine weiteren vernichtenden, hindernden, hemmenden, rechtfertigenden, entschuldigenden, beschrĂ€nkenden oder erweiternden Gegen-, Ausnahme-, Gegen-Gegen-Normen eingreifen. Klausuren sind immer (!) so konstruiert, dass nicht eindeutig ist, ob der Tatbestand einer Antwortnorm gegeben ist oder nicht. Die Lösung eines Falles ergibt sich (fast) nie aus nur einer, vielmehr (fast) immer aus dem Zusammenspiel mehrerer Paragraphen. Dabei kann sich das Zusammenspiel nicht nur aus der Umgebung der Antwortnorm ergeben, sondern es kann sich durch das ganze BGB oder StGB ziehen (siehe Aufbauschemata).


Die gefundene Rechtsfolge der Antwortnorm ist also zunĂ€chst immer nur vorlĂ€ufiger Natur. Das macht ja das Gutachten so spannend! Das „(Gesamt-)Gesetz“, nach dem sich die Entscheidung Ihres Falles richtet, ist fast nie identisch mit Ihrer gefundenen Antwortnorm. Es ist ein systematisches Netzwerk mehrerer aufeinander bezogener und ineinander verflochtener „(Einzel-) Paragraphen“. Das BGB und das StGB sind jeweils ein GefĂŒge von Rechtsnormen, ein „Körper“, in denen, wie in einem Organismus, die einzelnen „Organe“, die einzelnen „Paragraphen“, unterschiedliche Funktionen haben, um dem Körper „Gesetz“ in sinnvoller Ordnung zu dienen.


4. Schritt – Die Lösungsskizze

Bevor Sie sich in der Klausurenendfassung selbst auf’s Papier bringen, mĂŒssen Sie eine skizzenhafte DurchprĂŒfung vornehmen. Die Gefahr, inhaltlich die Kontrolle ĂŒber Ihre Klausur zu verlieren, ist durch die Lösungsskizze von vornherein gebannt. Zeitlich und sachlich sind Sie der Bestimmende. Ihr Arbeitsstil fĂŒhrt das Geschehen. Und Sie wissen: Bei der nĂ€chsten Klausur wird es wieder so sein! Dank Ihrer Lösungsskizze! Die Betonung liegt hier allerdings eindeutig auf: skizzenhaft. Niemand hat die Zeit, die Klausur zweimal zu schreiben! Aber ohne Lösungsskizze ist Ihre Klausur eine Fahrt ins Blaue. Allerdings sollte man die ganze Lösung nicht vor der Reinschrift schon „festzurren“, so dass man eingezwĂ€ngt in seine Lösungsskizze ihr Gefangener wird. Sie dient der Erstellung eines Ordnungsrahmens und – was wichtiger ist – dem richtigen Aufbau und der Schwerpunktbildung, noch nicht der endgĂŒltigen gedanklichen Fixierung. Nicht selten kommen wichtige Gedanken nĂ€mlich erst beim Schreiben. Manche behaupten gar, denken könne man nur beim Formulieren, nicht vorher, weshalb man eine Klausur vor dem Schreiben nicht durchdenken könne. Dem ist aber nicht so, weil man bei der Erstellung der Lösungsskizze auch formuliert, wenn auch nicht schriftlich ausformuliert, so doch gedanklich – skizziert. Richtig ist, dass man sich Freiheiten lassen muss, um plötzlichen Eingebungen, Ideen und Strömungen Raum geben zu können. Aber niemand wird etwas dagegen ins Feld fĂŒhren können, dass man die Arbeit in ihre wesentlichen Bestandteile zerlegt, diese ordnet und strukturiert, die Probleme markiert, wenn auch nicht unbedingt schon löst, Lösungsmöglichkeiten gegeneinanderstellt, Argumente und Definitionen sammelt und festhĂ€lt, sowie einen Fahrplan aufstellt.

Es ist ganz einfach ausgeschlossen, sofort mit der Reinschrift zu beginnen. In der Klausurenaufsicht habe ich immer wieder Studenten beobachtet, die schon nach zwanzig Minuten ohne jedwede Lösungsskizze beginnen, das Gutachten niederzuschreiben. Ich frage mich dann, wie das möglich ist. Ein juristisches Genie muss am Werke sein, oder die Lösung der Aufgabe ist kinderleicht. Beides trifft nicht zu. Vielmehr hat sich der Student eine falsche Klausurtaktik angewöhnt und handelt grob fahrlĂ€ssig zu seinem Nachteil. Eine gute Note ist nur dem verheißen, der seine Klausurstrategie dahin schult, der Gutachtenniederschrift den Arbeitsgang Gutachtenskizze vorzuschalten. Nicht wenige halten das Anfertigen einer Lösungsskizze fĂŒr Zeitverschwendung oder meinen, die Ausformulierung der Lösung sei zeitlich nur zu schaffen, wenn recht bald mit der Niederschrift der Endfassung begonnen werde. Diese Auffassungen sind m.E. falsch. Sie berĂŒcksichtigen nicht die Vorteile des Arbeitsvorgangs „Lösungsskizze“, die da sind:

●  Aufbau  – Ihr Gutachten bedarf eines logischen Aufbaus. In letzter Konsequenz bedeutet dies: Sie mĂŒssen am Anfang wissen, was am Ende steht. Schon deshalb verbietet sich ein sofortiges Abfassen des Endgutachtens Schritt fĂŒr Schritt, sozusagen von Erleuchtung zu Erleuchtung. Denn im Verlauf des Gutachtens könnte sich ergeben, dass falsche Lösungswege beschritten wurden. Sofort entstehen Darstellungs- und Zeitprobleme, dazu die Ungewissheit, ob das jetzt Verworfene mit all seinen Konsequenzen restlos ausgemerzt ist. Eine Korrektur der Lösungsskizze geht schneller von der Hand, weil das Kind noch nicht in den zeitaufwendigen „Brunnen der Gutachtenniederschrift“ gefallen ist.

Die abgeschlossene Lösungsskizze gewĂ€hrt auch die schnellere und stringentere logische ÜberprĂŒfung des Lösungsgangs. Auf ihrer Grundlage gerĂ€t die Darstellung insgesamt geordneter, klarer, zielgerichteter. Stellenweise lĂ€sst sich ĂŒber Aufbaufragen streiten. Nicht immer gibt es eine unumstĂ¶ĂŸliche Logik in der Darstellungsweise. Jedoch auch dann ist es förderlich, wenn Sie sich vorweg fĂŒr einen Weg entschieden haben.

Oftmals liest man im Gutachten eine BegrĂŒndung fĂŒr den Aufbau, den der Verfasser legitimieren will. Dahinter verbirgt sich nicht selten Unsicherheit. Es geschieht aber auch, wenn klar ist, welches der nĂ€chste Schritt zu sein hat. Dem Korrektor wird mitgeteilt, was nunmehr aus welchem Grund zu prĂŒfen ist. Solche Passagen sind ĂŒberflĂŒssig. Der richtige oder vertretbare Aufbau ergibt sich aus sich selbst. Es ist zu prĂŒfen: ohne AnkĂŒndigung. Derartige ÜberflĂŒssigkeiten lösen sich auf, wenn das Gutachten auf der vorgedachten Spur seines stichwortartigen Entwurfes verlĂ€uft.

Überhaupt sind viele Arbeiten gefĂŒllt mit GedankenanlĂ€ufen, bevor der Gedanke prĂ€zise prĂ€sentiert wird. Man darf nicht verlangen, dass der Verfasser immer sofort auf den Punkt kommt. Aber hĂ€ufige unangemessene Breite ist ein Indiz dafĂŒr, dass der Verfasser sich ohne Lösungsskizze bis zu seinem Endergebnis vorgetastet hat.

Eine Äußerlichkeit ist der stĂ€rkste Beweis: Die besten Arbeiten sind selten die lĂ€ngsten!

●     Schwerpunktbildung – Damit aufs Engste verknĂŒpft, ist die fĂŒr eine wirklich gelungene Arbeit notwendige Schwerpunktbildung. Diese ist nur möglich, wenn der gesamte Lösungsweg ĂŒberblickt wird. Erst dann ist sicher erkennbar, welches die Hauptprobleme sind und wo es geboten ist, nach allen Seiten abwĂ€gend streng im Gutachtenstil zu schreiben. Die unproblematischen Teile der Lösungsstrecke absolviert man knapp im Feststellungsstil. Den meisten Klausurbearbeitungen fehlt die Schwerpunktbildung. Diese ist nötig, weil jede Klausuraufgabe in der Erwartung – und Hoffnung! – gestellt wird, dass mindestens zwei oder drei Hauptprobleme erkannt, abgearbeitet und ĂŒberzeugend oder zumindest vertretbar gelöst werden.

Man kann dem Problem der Schwerpunktbildung nicht dadurch ausweichen, dass man alles in epischer Breite erörtert. Jeder Klausurenersteller (Zauberer) versteckt in dem Sachverhalt (Zauberzylinder) mehrere Probleme (Kaninchen), auf deren Lösung es ihm entscheidend ankommt. Diese Kaninchen sind die Schwerpunkte! Das Wort „entscheidend“ ist wortwörtlich zu nehmen – hier entscheidet sich die Note! Es ist in der Tat eine der wichtigsten strategischen Überlegungen beim Abfassen der endgĂŒltigen Lösung, ob und wo man seine „Joker“ (Schwerpunkte) setzt. Das kann man aber erst entscheiden, wenn man den Fall sorgfĂ€ltig geprĂŒft hat. Probleme, die Sie auf den ersten Blick fĂŒr „relevant“ gehalten haben, entpuppen sich nicht selten als Scheinprobleme und mĂŒssen als Schwerpunkte verworfen werden. Allerdings sollten Sie nicht die ganze Klausur vor der Reinschrift schon so durchdenken, dass Sie, eingezwĂ€ngt in Ihre Lösungsskizze, Gefangener Ihres Aufrisses werden.

Bei vielen Arbeiten wird alles als gleich behandelt, manchmal sogar Unproblematisches breit, Problematisches marginal: die ZustĂ€ndigkeiten auf zwei Seiten, das materielle Hauptproblem in zwei SĂ€tzen. Auch fĂŒr dieses PhĂ€nomen ist Ursache, dass auf die Vorarbeit der Lösungsskizze verzichtet oder ihr zeitlich und inhaltlich nicht genĂŒgend Raum gegeben wurde. Freilich erfordert die Schwerpunktbildung auch Mut und Können. Die Gleichbehandlung von Unproblematischem und Problematischem beruht auf der Angst und Unsicherheit, möglicherweise falsch zu gewichten.

●  Hilfsgutachten – Man bemerkt auch nur anhand einer Lösungsskizze, ob man ein Hilfsgutachten anfertigen muss. Ein Hilfsgutachten wird verfasst, wenn zusĂ€tzliche Rechtsfragen oder alternative Lösungsmöglichkeiten verfolgt werden.

Beispiel: Bei der PrĂŒfung des § 242 StGB – die DiebstahlsprĂŒfung macht offensichtlich zwei Drittel der GesamtprĂŒfung der Klausur aus – kommen Sie schon gleich zu Beginn zu dem Ergebnis: das TBM „fremd“ liegt fĂŒr Sie wegen einer erfolgten wirksamen Anfechtung der ÜbereignungserklĂ€rung durch den TĂ€ter gar nicht vor: Ende der Fahnenstange? Oder: Weiterschreiben? Sie fĂŒhlen, dass weitere „Kaninchen“ bei den Tatbestandsmerkmalen „Wegnahme“ und „Zueignungsabsicht“ im Zylinder sind – was sollen Sie tun?

ZunĂ€chst: In der weit ĂŒberwiegenden Mehrzahl der FĂ€lle ist ein Hilfsgutachten ein Indiz fĂŒr eine falsche Lösung. Oft wird sich auch herausstellen – wenn Sie Ihre denkbare Fallgestaltung verfolgen -, dass das Ergebnis gleich bleibt. Es kommt mithin nicht darauf an. In diesen FĂ€llen sollten Sie die in Betracht kommenden Alternativen aufzeigen und soweit gesondert prĂŒfen, bis Ihre Lösung wieder „einspurig“ verlaufen kann. Also ĂŒberprĂŒfen Sie sich und Ihren Geistesblitz noch einmal! Auf der anderen Seite ist das Weglassen des Hilfsgutachtens ein Zeichen fĂŒr Mut und Selbstbewusstsein, da Sie von dem konzipierten Entwurf abweichen. Aber man sollte auch an die Folgen denken, wenn es schief geht. Sich im Strafrecht offensichtliche Rechtfertigungsprobleme dadurch abzuschneiden, dass man den Tatbestand mit abenteuerlicher BegrĂŒndung bereits verneint, erscheint lebensgefĂ€hrlich. Wenn Sie aber ein Hilfsgutachten anfertigen, dann machen Sie NĂ€gel mit Köpfen, und markieren Sie das Hilfsgutachten deutlich als solches – und lassen Sie nicht einfach alles offen! Also: Hauptgutachten durch ein eindeutiges Ergebnis abschließen! „Also war die Sache wegen der erfolgten Anfechtung fĂŒr den TĂ€ter nicht fremd.“ Dann: „Da wegen der Verneinung des Merkmals „fremd“ die weitere Problematik nicht behandelt werden konnte, unterstelle ich im folgenden fremdes Eigentum. Die weitere PrĂŒfung erfolgt auf der Basis dieser Unterstellung.“

●     Argumentationsniveau – Wenn denn ein Problem erkannt ist, sind sachliche Gesichtspunkte aufzufĂŒhren, welche fĂŒr diese oder jene Lösung sprechen. Die gewĂ€hlte Lösung ist zu begrĂŒnden. Hier kann auf niedrigem oder hohem Argumentationsniveau gearbeitet werden.

Folgendes drĂ€ngt sich auf: Wer das Problem und dessen Lösung schon mit Blick auf das Endergebnis des Gutachtens vorbedacht hat, besitzt ein Blickfeld fĂŒr mehr und tiefgreifendere Argumente.Das ist gewinnbringend, weil das Argumentationsniveau in den Problemlösungsfeldern in hohem Maße Einfluss auf die Klausurnote hat (jedenfalls haben sollte). Hinzu kommt: Die Probleme sind miteinander in ihrer VerknĂŒpfung zu sehen. Eine Problemlösung ist oftmals eine Weichenstellung. Sie fĂŒhrt in neue, weitere Probleme hinein oder klammert sie aus. Wer den Blick dafĂŒr hat, dem ist vielmals geholfen. Als professioneller Klausurtaktiker sieht man nĂ€mlich, welche der stĂ€ndig im Blick gehaltenen Sachverhaltsteile noch nicht in die Maschinerie der Gesetzesanwendung gelangt sind. Man erkennt, dass es im Gutachtenfortgang dazu nur kommen wird, wenn die Lösung X und nicht die Lösung Y gewĂ€hlt wird. Daraus ist zu schließen, dass der Geist des Aufgabenstellers es so wollte und womöglich die Lösung X auch nur die richtige sein kann, anderenfalls grĂ¶ĂŸere Sachverhalts-teile zu merkwĂŒrdiger, verdĂ€chtiger Bedeutungslosigkeit verkĂ€men. Auch dieses hilfreiche klausurstrategische Denken kann nur aufkommen, wenn das Einzelne im skizzenhaften Kontext des Ganzen gesehen wird.

●     Sprache – Das oftmalige Klagelied ĂŒber das sinkende Sprachniveau soll hier (noch) nicht angestellt werden. Nur soviel: Die Bedeutung der sprachlichen QualitĂ€t fĂŒr die Benotung sollte vom Studierenden nicht unterschĂ€tzt werden. Zum einen fĂ€rben Form und Inhalt wechselseitig aufeinander ab. Zum anderen ist nicht zu leugnen, dass jeder Benotung auch eine psychologische Komponente innewohnt. Gedanken, die verstĂ€ndlich, klar und stilistisch gelungen formuliert sind, finden leichter geistige Zustimmung. Der Leser ist erfreut, hat keine Stirn zu runzeln und neigt eher zur GroßzĂŒgigkeit. FĂŒr die Lösungsskizze gilt: Die Dinge werden zielgerichteter, knapper, genauer, geschliffener auf den Begriff gebracht, wenn sie nicht unmittelbar, sondern aus einer Phase des Vordenkens heraus fĂŒr die Endfassung des Gutachtens formuliert werden.

●     Zeiteinteilung – Der hĂ€ufigste Einwand gegen das Schreiben einer Lösungsskizze lautet: „DafĂŒr haben wir keine Zeit“. Der Einwand ist verfehlt. Eine vierstĂŒndige Klausur, bei welcher der Student nicht 1,5 Stunden Zeit hat, um den Sachverhalt aufzunehmen und den Lösungsweg zu Ende zu denken, bevor die Reinschrift des Gutachtens einsetzt, ist falsch konzipiert. Das mag als Ausnahmefall vorkommen. Die richtige Bearbeitungsweise hat sich aber am Normalfall zu orientieren. Die Lösungsskizze ist kein Zeitverlust, sondern ein Zeitgewinn. Wenn der Lösungsweg vollstĂ€ndig oder weitgehend feststeht, ist beim Abfassen des Gutachtens bedeutend weniger Denkarbeitszeit aufzuwenden. Zu Anfang wurde gesĂ€t, jetzt wird geerntet, und zwar zĂŒgig. Weil die Lösungsspur inhaltlich gelegt ist, kann jetzt schneller, strukturierter, zielorientierter dargestellt werden. Wie von selbst verbessert sich als formale Begleiterscheinung das Sprachniveau. Wer darin geĂŒbt ist, schreibt kein lĂ€ngeres, sondern ein kĂŒrzeres Gutachten (ein weiterer Zeitgewinn) – und ein besseres! Testen Sie einmal, wie viele Seiten Sie in 2,5 Stunden schreiben können, wenn die Inhalte und deren Reihenfolge vorweg feststehen. Sie werden auf einen Umfang kommen, der das ĂŒbersteigt, was Sie ĂŒblicherweise beim Schreiben einer Klausur zu Stande bringen. Das wird nicht nur fĂŒr den Schnellschreiber gelten. Welchen Grund gibt es dann noch, auf die Zeitinvestition „Lösungsskizze“ mit ihren dargestellten Vorteilen zu verzichten? Keinen!

●    Keine Panik – Nun noch eine psychologische Facette, die Ihnen nicht fremd sein dĂŒrfte: die Paniksituation. Beim Denken und Schreiben tickt plötzlich die Uhr im Kopf mit. Man ist vorangekommen, weiß aber nicht, wie viel Arbeit noch nötig sein wird, um das Ziel zu erreichen. Die Zeit rinnt jetzt im Blut. Es kommt Hektik auf. Denkblockaden drohen. Es geht nur noch ums Grobe; da wird geholzt, die PrĂ€zision wird vernachlĂ€ssigt. Die Schriftdeutschregeln spielen gar keine Rolle mehr. Der Boden fĂŒr Fehler ist gelegt. Die Möglichkeit, nicht fertig zu werden, vergrĂ¶ĂŸert sich von Minute zu Minute. Wohl dem, der eine Lösungsskizze vor sich liegen hat! Er kennt die LĂ€nge des Weges, weiß stĂ€ndig, was er hinter und was er vor sich hat. Er kann das Tempo souverĂ€n bestimmen. Drosseln, wenn es geht, steigern, wenn es nötig ist, aber ohne Hektik und Panik.


Zusammenfassend: Kreativer Denkeinsatz einerseits und strukturierter, methodischer Denkeinsatz andererseits werden sich in Ihrer Lösungsskizze bald abwechseln.

●    Kreativer Gedankeneinsatz: das AufspĂŒren Ihrer Anspruchsgrundlagen und StraftatbestĂ€nde und ihrer Gegennormen; das Herbeilocken von EinfĂ€llen mit Routine, mit Fantasie und „Brainstorming“ Lösungs-Ideen finden (Brainstorming ist eine Veranstaltung, bei der strikt unterschieden wird zwischen dem Finden von Ideen und dem Bewerten von Ideen); das Finden der Fallen der Klausurenfallensteller.

●    Methodischer, strukturierter Denkeinsatz: die PrĂŒfungsreihenfolge erfolgt logisch und stringent nach vorgegebenen Schemata: Antwortnormen Âź Gegennormen Âź Gegen-Gegennormen Âź Gutachtenstil Âź Subsumtionsarbeit Âź Auslegung Âź Definitionen.



5. Schritt – Die Endfassung

Worauf es bei den Klausuren vorwiegend ankommt, ist die inhaltliche QualitĂ€t Ihrer Arbeit. Aber eben nicht nur! Juristisches Arbeiten ist immer auch ein formaler Prozess. Wenn Sie anderen Ihr geistiges End-Produkt  – Ihre Leistung als Klausur – vermitteln wollen (oder sollen), muss es neben der wissenschaftlichen inhaltlichen QualitĂ€t auch einer formalen QualitĂ€t genĂŒgen. Anderenfalls machen Sie es dozentischen „Formalisten“ leicht, sich schnell auf die formalen MĂ€ngel Ihrer schriftlichen Arbeiten zu stĂŒrzen und sich einer Auseinandersetzung mit ihren Inhalten zu entziehen. Aber auch den „Materialisten“, die eigentlich mehr an Inhalten interessiert sind, machen Sie es dann schwer, ihren Inhalten die ungeteilte Aufmerksamkeit zuzuwenden, wenn sie im formlosen Bunten-Allerlei-Stil dargeboten werden.

Wenn Sie mit Ihrer gutachtlichen Ausarbeitung endgĂŒltig beginnen, denken Sie zunĂ€chst an das, was jeder tun muss, der etwas darstellen will: WĂ€hlen und gliedern! Darstellen heißt: Weglassen. Das Schwierigste am gelungenen Gutachten ist nun einmal das Weglassen. Aus den SĂ€tzen Ihrer Lösungsskizze wĂ€hlen Sie nur diejenigen aus, welche unentbehrlich sind, damit der Korrektor Ihnen mit Lust und Laune folgen kann. Denken Sie an Voltaire:„Das Geheimnis zu langweilen besteht darin, alles zu sagen.“ Was ĂŒbrig geblieben ist, mĂŒssen Sie gliedern! Jede Darstellung bedarf eines Plans. Im Irrgarten der Klausurentechnik und der juristischen Denk- und Arbeitsweise wird man sich nur dann zurechtfinden, wenn man den Ariadnefaden ergreift. Theseus wĂ€re vom Ungeheuer Minotaurus im Labyrinth auf Kreta verschlungen worden, hĂ€tte nicht Ariadne ihn mit dem nach ihr benannten Faden ausgerĂŒstet.

Ohne Gliederungsfaden keine Klarheit. Der beste Gedanke nĂŒtzt nichts, wenn der Korrektor ihn nicht findet oder versteht. Der Mensch kann nicht zwei Gedanken auf einmalaussprechen, also muss man sie im Gutachten hintereinander anordnen. Die Art Ihrer Anordnung und das „Ausrollen“ Ihrer Gedanken sind fĂŒr das VerstĂ€ndnis entscheidend.

Neben der selbstverstĂ€ndlich stringenten gedanklichen FĂŒhrung sollte man diese Gliederung möglichst durch Bezifferung der einzelnen Abschnitte Ă€ußerlich kennzeichnen. FĂŒr das Gliederungsbild einer juristischen Klausur gilt die Erkenntnis, dass die Ă€ußere Form SchlĂŒsse auf die FĂ€higkeit des Verfassers zu straffer und klarer GedankenfĂŒhrung zulĂ€sst. Ob Sie fĂŒr die Bezeichnung der einzelnen Abschnitte die Gliederung nach Buchstaben und Zahlen (I., A., 1., a., aa., 1b.) oder die moderne Form des Dezimalsystems wĂ€hlen (1., 1.1, 1.2.1, 1.2.2), ist Geschmackssache. Keine Geschmackssache ist es, dass man den roten Faden straff spinnt. Im Regelfall kommt man mit römischen und arabischen Zahlen, lateinischen Groß- und Kleinbuchstaben aus, weiter gliedern sollte man nicht, sonst wird es ĂŒbertrieben und wirkt gekĂŒnstelt.

Eine solche Gliederung (allerdings nicht zu klein-klein-kariert) dient auch dem Zweck, bei Denkblockaden, Ablenkungen, Abschweifungen oder den gefĂ€hrlichen ToilettengĂ€ngen, bei denen irgendein Kollege mit einem „genialen“ Vorschlag geistige Verwirrung schafft,  möglichst schnell in die eigene komplexe und komplizierte Aufbaustruktur zurĂŒckzufinden. Beim Abfassen der endgĂŒltigen Klausurenniederschrift  kann man sich immer am Leitfaden der Gliederung der Lösungsskizze orientieren. Man findet in die Lösung leichter zurĂŒck, wenn man bekannte Wege gehen und die Probleme in eine vertraute Umgebung einordnen kann. Im Übrigen sollte man die groben Gliederungsabschnittsbezifferungen der Lösungsskizze in die Reinschrift ĂŒbernehmen.


Letzter Schritt: Nach der Klausur ist vor der Klausur. Sie mĂŒssen sich Ihrer Not und Note jetzt stellen. Ja, es gibt ein Nachkarten! Nach der RĂŒckgabe und der Besprechung einer Klausur ist nĂ€mlich noch lange nicht Schluss! Ist Ihre Arbeit nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausgefallen, gibt Ihnen Ihr „verstimmter“ Verstand unter strikter Vermeidung subjektiver Umstimmungsversuche („war doch gar nicht so schlecht“ – „die Anderen sind auch nicht viel besser“ – „abhaken“ – „fĂŒr den geringen Aufwand ist ‚ausreichend’ doch ein Erfolg“) bei der „Note“ zwei reelle Möglichkeiten:

  • zum einen, die Fehler auf Teufel komm heraus zu rechtfertigen (schönzureden)
  • oder aber sie sich einzugestehen.


Nach RĂŒckgabe Ihrer Arbeit mĂŒssen Sie sich als kluger Student jetzt in Ihrem Arbeitszimmer verschanzen und Ihren Leistungsnachweis Satz fĂŒr Satz, Zeile um Zeile analysieren, um herauszubekommen, was Sie wo, wie und warum falsch oder aber richtig gemacht haben. Sie mĂŒssen den Dozententext zur BegrĂŒndung seiner Note genau lesen! Ich weiß, das ist schwer, weil man sich insbesondere bei schlechten Arbeiten nicht gerne mit seiner eigenen Faulheit oder Dummheit konfrontiert sieht. Es muss aber sein!

Auf die Nacharbeit muss man MĂŒhe, Schweiß und Zeit – nur keine TrĂ€nen – verwenden. Man muss die Bewertung „austrinken“ bis zur bitteren oder sĂŒĂŸen Neige. Das ist die Eigen-Analyse – auch wenn sie manchmal nicht gut schmeckt! Eine Analyse erfordert Ihre AnalysefĂ€higkeit. Das heißt nichts anderes, als dass Sie die spezielle Eignung aufbauen mĂŒssen, Ihre Arbeit auf die Beurteilungskriterien (siehe 5.3) hin zu untersuchen und Ihre gemachten Fehler oder Ihre TrĂŒmpfe anhand dieses Katalogs klar heraus zu stellen. Nur nach einer solchen Analyse können Sie eine neue Strategie fĂŒr die folgende Arbeit entwickeln oder ihre alte, bewĂ€hrte Strategie beibehalten. Aber: Spielen Sie bei der RĂŒckgabe nicht immer den schuldĂŒbernehmerischen Studenten. Es ist manchmal auch die Schuld des akademischen Lehrsystems oder Ihrer Dozenten, wenn die Klausuren misslingen (siehe 5.1).

Nicht immer ist der richtige (Lern-)Weg das Ziel, sondern manchmal bestimmt eben das Ziel auch den Weg. So ist es bei einer geschriebenen juristischen Arbeit auch. Eine entscheidende Arbeit der studienbegleitenden Kontrollen findet immer nach der Arbeit statt. Das neue Ziel ist die neue Klausur und der Weg dahin geht ĂŒber die Analyse der alten. Es ist der letzte Schritt zur alten und zugleich der erste Schritt zur neuen Klausur.

...

Mehr Inhalte zum selben Themengebiet:

Jura Blog

55

Wie stellt man Meinungsstreite in Leistungs-nachweisen argumentatorisch am besten dar?

Jura Blog

79

Welche juristische Leistungsnachweise kommen auf mich zu?

Jura Blog

80

Warum machen juristische Klausuren Angst? Gibt es Heilmittel?

Jura Blog

82

FĂŒr Ihre Pinnwand: Diesen Beitrag sollten Sie ganz gewissenhaft ‚studieren‘ – ein echtes Kleinod fĂŒr Ihre erfolgsgekrönte Klausur

Jura Blog

83

Meine erste Hausarbeit – ‚Ich habe ein Problem!‘

Jura Blog

84

Die formale QualitÀt Ihrer Hausarbeit