Beim juristischen Lernen genügt es nicht, irgendetwas zu tun. Bloßer Aktionismus bringt noch nichts. Sie müssen vielmehr beim Lernen das Richtige tun. Und was ist das Richtige? Lerntechniken zum effektiven Jurastudieren muss man sich selbst aneignen, dafür gibt es keine Kurse. – Aber es gibt gute Lerntipps, um Fehler im Jurastudium von Anfang an zu vermeiden. Auch Lernen will gelernt sein! „Juristisches Lernen“ muss jurafachgerecht, aber auch persönlichkeitskonform erfolgen. Es muss also an die spezifischen Besonderheiten des gesetzlichen Lernstoffes und seine methodischen Anwendungen ebenso angepasst sein wie an die Formen der juristischen Prüfungen in konkreten Klausuren und Hausarbeiten, aber ebenso an Ihren individuellen Lerntyp. Viele Studenten werden sich leider nicht an die folgenden Erfahrungen und Weisheiten halten und weiterhin zu viel Energie auf Lernvorgänge vergeuden, die keinen oder nur wenig juristischen Lernerfolg bringen. Diese Tipps nachzuahmen, zu prüfen, zu übernehmen und einzuüben, das ist mein Ziel für Sie im Anfang Ihres Lernens des juristischen Lernens. Dazu gibt es viele Ansätze! Nur eines müssen Sie zunächst immer: Sie müssen anfangen, auf dem Dschungelweg durch das Lerndickicht des 1. Semesters zu gehen, und zwar in die richtige Richtung.
All die folgenden Lerntipps haben eine wichtige Bedeutung als Schutzmaßnahmen gegen die psychische und kognitive Desorganisation des Studenten im Dschungel des Jurastudiums. Was der Student heute in Hochschulen sofort vermittelt bekommt, ist viel abstraktes, theoretisches Gesetzeswissen, meist partielles Fachwissen. – Sein juristisch unvorbereitetes Gehirn vermag so viele Theorien, Gesetze, Paragraphen, ihre Absätze, Sätze und Wörter, ihre Ziele und speziellen Bedeutungen, ihre Kombinationen und Verweisungen gar nicht einzeln zu speichern, geschweige denn bei Bedarf ins Bewusstsein zu holen und konkret anzuwenden. Was das Gehirn aber leisten kann, ist zu erkennen, wie wichtig es ist, sich schon als junger Student ganz schnell methodische und gedankliche Lern-Disziplin anzueignen, die es ihm dann ermöglicht, die sich hinter den verschiedensten Aspekten seines juristischen Studiums verbergende Vielfalt überblicken, begreifen und anwenden zu lernen.
Hier nun die überlebenswichtigen Dschungelgesetze für Ihr individuelles Lernmanagement (Survivalpacket). Der kluge Student tut eben auch hier gleich im Anfang das, was dümmere Studenten erst am Ende oder nie tun: Sich um diese Dschungel-gesetze bemühen.
- Sie müssen Ihr schulisches Lernen ändern!
Sie müssen sich und Ihr Lernverhalten nach Ihrer Schulzeit neu justieren! Es ist für einen Jurastudenten eine Frage der reinen Lernökonomie, sich möglichst schnell differenzierte und juristisch spezifische Lernfähigkeiten und -techniken zuzulegen, um sich in knapper Zeit durch möglichst viel Stoff hindurchzuarbeiten. Die Effizierung, d.h. die Verbesserung Ihrer Wirkkraft, und die Ökonomisierung, d.h. die rationelle Verwendung Ihrer Kräfte, müssen die Wegmarken für dieses „Survival-Training“ setzen. Das richtige Lernen ist das Ziel beim Lernen des juristischen Lernens. Leider hat das Gehirn keine Löschtaste. Eine möglicherweise schlechte Verhaltensweise aus der Schule werden Sie nur wieder los, wenn Sie sie im Gedächtnis mit einer neuen, besseren überschreiben. In der Schule genügte es häufig, einen Tag vor einer Klausur punktuell zu lernen. Ein solches Lernen reicht in der Hochschule nicht mehr aus. Hier baut alles linear aufeinander auf. Und dann alles auf einmal im Examen: ohne Abschichtungen oder Abwahlmöglichkeiten. Vom ersten Semester an ist man in der Examensvorbereitung. Ändern Sie Ihr Lernen, indem Sie speziell die für den Erwerb juristischen Wissens erwünschten Lern-Verhaltensweisen stiften, alte Schul-Lern-Verhaltensweisen für das juristische Lernen verbessern (schülerhafter Lernstil ist unreifer akademischer Lernstil) und falsche, unerwünschte Lern-Gewohnheiten, die dem juristischen Lernen im Weg stehen könnten, abbauen.
2. Verlassen Sie ein Lernplateau immer erst dann, wenn Sie es im juristischen Griff haben.
Es ist schon deprimierend zu sehen, wie viel des juristisch Gelernten bei den Studenten immer wieder verpufft. Der Hauptfehler des Jurabeginners beim Lernen besteht darin, dass er ein Lernplateau verlässt, obwohl er es noch gar nicht begriffen, geschweige denn durchdrungen hat. Um sturmresistente Stabilität zu gewinnen, muss beim Lernen ein lastendes neues „Wissens-Plateau“ auf ein belastbares, altes „Wissens-Plateau“ geschichtet werden. Anderenfalls fällt alles neu Erlernte immer wieder jämmerlich in sich zusammen. Das juristisch Folgende setzt das juristisch Vorangegangene immer (!) voraus. Es entsteht laufend aufbauend Wissen, das ist die favorisierte Stufentechnik.
Übertragen auf die juristische Ausbildung bedeutet das:
Es ist ein genetisches Lernen: die Entstehung der Erkenntnisse wird vom Studenten evolutionär nachvollzogen, vom Ursprung an, und der Weg in einer nach didaktischen Kriterien errichteten Stufenfolge durchlaufen.
- Lernplateau-Stufe 1: Recht, Rechtsordnung, unsere Jurasprache, Kenntnis der Gesetzeskunde, unsere Methoden, das Konditionalprogramm der Gesetze und die Überblicke zu Zweck, Aufbau und Historie von BGB und StGB.
- Lernplateau-Stufe 2: Gutachten- und Subsumtionstechnik, Auslegungsregeln, Abstraktionsprinzip, einige ganz wichtige Antwortnormen aus StGB und BGB, §§ 433 Abs. 2, 985, 812 Abs. 1 BGB, §§ 223, 303, 211 StGB, müssen fest gefügt sein, bevor man diese Lernplateaus verlässt, um auf ihnen tragend aufzubauen.
- Lernplateau-Stufe 3: AT StGB und AT BGB.Viele brechen aber auf Lernplateau 1 oder 2 viel zu früh ab, obwohl sie erst die Vorstufe des Lernplateaus erreicht haben, was sie aber nicht erkennen. Die Folge: Das Gebäude bricht mangels Stabilität und Festigkeit der Plateaus 1 oder 2 ein.
- Weitere Folge: Die 1. Klausur auf Lernplateau-Stufe 4: Präsentation des Gelerntengeht daneben!
Das muss nicht sein! Nichts Halb-, Schief- oder Garnichtverstandenes an Wissen darf mehr von Plateau 1 und 2 vorhanden sein, die notwendigen methodischen Fertigkeiten müssen eingeübt sein, Sie müssen sich mit „Hand auf’s Herz“ selbst kontrolliert haben, erst dann dürfen Sie auf das 3. und 4. Lernplateau.
3. Das Gesetz steht am Anfang und Ende!Schlagwort: Gesetzzentriertes Lernen. Ohne Gesetz geht nichts! Die tatbestandsmerkmalgebundene Normativität und das programmierte Wenn-Dann-Schema müssen verinnerlicht sein und bei jeder Fallbearbeitung neu aufbereitet werden. In der Klausur werden Sie nur das Gesetz zur Hand haben. Nur wer schon beim Lernen mit dem Gesetz arbeitet, findet sich auch in der Klausur darin gut zurecht. Bevor Sie ein neues juristisches Rechtsinstitut angehen, lesen Sie zunächst mit dem Zeigefinger mehrmals nur das Gesetz! Denken Sie daran: Die Hauptsache ist, dass die Hauptsache die Hauptsache ist. Das ist das Gesetz! Steigen Sie ein ins Gesetz! Öffnen Sie das Gesetz mit dem Konditionalprogramm: Wenn-Dann! Präparieren Sie mit der Seziertechnik die einzelnen Bausteine der Alternativen und die Tatbestandsmerkmale heraus! Was sagt das Gesetz? – Was ist sein télos?
4. Geben Sie Ihrem studentischen Leben ganz schnell eine Verfassung, eine Rahmung!
Fangen Sie möglichst früh an mit dem wirkungsvollen Lernen von Jura!Planen und organisieren Sie richtig! Stichwort: POKER. Entwickeln Sie ein Gespür für das, was möglich ist, aber auch für das, was unmöglich ist! Teilen Sie den Tag und die Woche ein! Ein Drittel Arbeit; ein Drittel Freizeit; ein Drittel Schlaf! Lächerlich? Nein! Disziplin! – Abschreckend? Mag sein! Muss aber sein! Unverfasste Lernalltage sind neben der Trägheit und fehlenden Disziplin die wirkungsvollsten Gifte für ein Jurastudium.
5. Disziplinieren Sie sich!BauenSie Ihre Sekundärtugenden aus!
Hinter den Adjektiven „diszipliniert“ und „undiszipliniert“ stehen zwei grundlegend verschiedene Arten der Orientierung sich selbst und dem juristischen Studium gegenüber. Es sind zwei verschiedene Arten der Studentenpersönlichkeiten und ihrer charakterlichen Struktur. Deren jeweilige Dominanz bestimmt all das, was ein Jurastudent tut oder nicht tut und wie er lernt oder nicht lernt. Disziplin (altdeutsch „Selbstzucht“) ist es, was einen guten Jurastudenten von einem schlechten Jurastudenten unterscheidet. Disziplin heißt eine Verabredung mit sich selbst zu treffen und diese auch einzuhalten. Konzentrieren Sie sich auf erreichbare Ziele! Des Studenten anhänglichstes Haustier ist nicht die Katze, sondern der innere Schweinehund, neben dem beißenden Gewissenswurm. Eiserne Disziplin wird einer der Hauptschlüssel zu Ihrem Erfolg. In dem Moment, in dem Sie anfangen, lasch und nachgiebig zu werden, nistet sich in Ihrem Unterbewusstsein der erste gemeine Erfolgsverhinderer ein. Ein Tyrann, der es versteht, Ihre Studienmotivation von Tag zu Tag mehr zu sabotieren, bis Sie eines Tages entmutigt am Boden liegen. Darum sollten Sie sich kleine erreichbare Zwischenstudienziele setzen, weil Sie diese Etappen konsequenter anpacken und durchziehen könne. Die nächste Klausur ist die schwerste! Dabei müssen Sie kein Musterkind, kein Ordnungsfanatiker und Arbeitswütiger werden; kein Vollkommenheitsapostel. Aber ein bisschen Ordnungssinn, Perfektionismus, Disziplin, Fleiß steckt doch in jedem. Nutzen Sie diese Tugenden für Ihr Studium! Und: Wenn der Körper am Schreibtisch ist, dann bitte auch der Kopf. Entweder beide da – oder beide weg.
Einige Studenten neigen leider dazu, Fehler möglichst zwei- oder dreimal zu machen, indem sie die Sekundärtugenden des Fleißes, der Selbstdisziplin und der Leistungsbereitschaft, die den größten Einfluss auf ihre juristische Lernleistung haben, am Anfang immer wieder als Kinkerlitzchen zur Seite wischen. Die heutige Studentengeneration lässt sich aber nicht mehr disziplinieren? Dann muss ich Sie eben jetzt gleich davon überzeugen, dass Sie keine Arroganz gegenüber den überlebensnotwendigen Sekundärtugenden Ordnung, Fleiß und vor allem Disziplin entwickeln. Viele wissen nicht, dass diese Sekundärtugendresistenz noch verheerendere Folgen hat als fehlende Intelligenz. Sekundärtugendgesteuerte Studenten sind erfolgreicher als die nur intelligenzgesteuerten. Sich ausschließlich auf seine Intelligenz zu verlassen, ist der verlässlichste Ausgangspunkt des Scheiterns in der Juristerei. Es gibt keine seriöse Untersuchung, die das Gegenteil belegt. „Intelligenz“ ist überwiegend angeboren? Unabänderbar? Nicht individuell formbar? – Zweifelhaft! Jedenfalls sind aber Ihr Fleiß und Ihr auf Ordnung bedachtes Lern-Verhalten und damit Ihre Disziplin form- und änderbar! „Wer Selbstdisziplin hat, lernt viel!“ Stimmt! Aber es stimmt genauso: „Wer lernt, bekommt Selbstdisziplin!“ Das größte Talent für Jura sitzt im Hosenboden (Goethe)! Ohne Selbstdisziplin und Selbstinstruktion, Fleiß und Geduld geht nichts im Jurastudium. Mit den „alten“ Sekundärtugenden im Gepäck wird die Juristerei die wunderbarste Enttäuschung negativer Erwartungen.
6. Denken Sie nicht immer: „Erst wenn alle juristischen Arbeiten erledigt sind, gönne ich mir mein Vergnügen.“ Das wird nie der Fall sein!
Es gibt immer etwas zu vervollkommnen, noch ein Skript, noch ein Lehrbuch, noch eine vorbereitende Klausur, hier starrt Sie das lange Zeit vernachlässigte BGB – Allgemeiner Teil, dort das Stiefkind Verfassungsrecht an. Nehmen Sie es heiter gelassen. Machen Sie mal Pause! Lernen ist anstrengend! Denken Sie auch an das „Jurayoga“!
7. Heben Sie alles in Ihrer „Juristischen Lern-Schichten-Pyramide“ auf!
Lernen Sie nicht für das „Kurzzeitgedächtnis“! Jeder juristische Wissensgewinn bedarf des Vorwissens, jede Lern-Erfahrung bedarf der Vorerfahrung, jede Denk- und Arbeitsmethode baut auf einer Vorgängerin auf, jede Klausuren-Technik fußt auf erprobter Vor- und Schematatechnik. Das „Langzeitgedächtnis“ ist das Ziel. Sie müssen immer bemüht sein, unter keinen Umständen erfahrungsresistent zu werden. Bisher erfahrenes, bewährtes, juristisch-theoretisches Wissen und anwendungsbezogenes Können dürfen keinesfalls preisgegeben werden, sondern Wissen, Erfahrung, Methodik, Lernregeln und Klausur-Technik müssen sämtlich Schicht auf Schicht als Lern- und Entscheidungshilfen für weitere Erkenntnis- und Erfahrungsgewinnung im Langzeitgedächtnis aufgefaltet werden. Sie beginnen als Abiturient evolutionär auf der Entwicklungsstufe eines juristischen Einzellers, doch schnell wird Ihre juristische Evolution zunehmend mehrzellig, raffinierter und komplizierter. Sie führt Sie bald über verschiedene Entwicklungsstufen zum „juristischen Menschen“ nach dem Prinzip: Eins nach dem anderen und vor allem: eins auf dem anderen.
8. Keine Ihrer erfolgreich „beendeten“ Zwei-Stunden-Lerneinheiten darf jemals in sich selbst zurückkehren.
Sie muss immer eine Aufwärtsdrehung enthalten, ihr „Ende“ ist stets der „Anfang“ einer neuen juristischen Ausbildungsschraube, die dem Wissens-, Methoden- und Erfahrungsmehrgewinn entspricht. Das ist der Ratscheneffekt: Es geht nur vorwärts, niemals zurück! Alles wird „aufgehoben“. Brechen Sie eine Lerneinheit aber erst ab, wenn Sie ihren Inhalt verstanden und ihn mit einem Fall erinnerbar und abrufbar gemacht haben.
9. Haben Sie keine Angst vor sich selbst, keine Angst vor dem Alleinsein.
„Mir fällt die Decke auf den Kopf“ ist eine ständige Ausrede von Studenten, die schnell raus wollen, weil sie Angst haben, in sich selbst nichts anderes zu finden als ständige beängstigende Unruhe über ihr (Nicht)Studium. Diese Studenten tun den ganzen Tag Dinge, die sie eigentlich gar nicht tun wollten. Es handelt sich dabei vorwiegend um reine Ablenkungsmanöver und eine Flucht vor der einzig notwendigen Aktivität: arbeiten und studieren. Lernen macht manchmal einsam, bringt aber Erfolg. Wenn Sie nach Hause kommen, entwickeln Sie einen Hang zum Eremiten, zum Stubengelehrten! Mit dem ständigen „Das mach ich gleich“ – ist es vorbei. Gleich ist jetzt! Setzen Sie die Prioritäten anders!„Ich habe keine Zeit“ – gehört ebenfalls der Vergangenheit an. Keine Zeit haben, gibt es nicht! Keine Zeit haben, heißt doch nichts anderes, als dass anderes wichtiger ist als zu lernen. Alles ist eine Frage Ihrer Priorisierungsfähigkeit.
10. Entwickeln Sie eine Niederlagenkultur.
Kein Jura-Student kommt ohne Niederlagen aus. Auch Sie werden Klausuren „teichen“. Die Siegertypen gibt es nur im Fernsehen.Es ist kein Fehler, Fehler zu machen, sofern man nur daraus lernt. Man kann jeden Fehler machen, wenn möglich aber nur ein einziges Mal.
11. Lernen Sie, „nein“ zu sagen.
Dies ist erfahrungsgemäß sehr schwer, aber auch ungemein wichtig für ein erfolgreiches Lernen. Jeder ist ein wenig gefallsüchtig, und mit „Ja“ gefällt man nun einmal (vermeintlich?) mehr als mit „Nein“. Im Anfang der Juristerei brauchen Sie überwiegend zunächst sich selbst! Ihre Energie und Kraft müssen Sie effizient und ökonomisch auf Ihr juristisches Studium konzentrieren! Sie müssen sich jetzt helfen – und helfen lassen! Rhythmisieren Sie Ihren eigenen Weg beim Lernen, schaffen Sie sich Ihre täglichen Lernerfolge, dann brauchen Sie nicht dauernd bestätigt zu werden!
12. „Wie benehme ich mich so, dass niemand bemerkt, dass ich da bin?“
„Ich setze mich in die letzte Reihe des Studiengruppenraums oder Hörsaals, da kann ich sehen, aber nicht gesehen werden.“ Einstellungen, die der Vergangenheit angehören müssen: Setzen Sie sich in die erste Reihe im Hörsaal! Reißen Sie Ihre „Schönfelder-Barriere“ ein! Verkriechen Sie sich bei Nichtverstehen von Jura nicht in die Furche. Totstellen nützt jetzt gar nichts. Stellen Sie Fragen! Niemand hat alles gleich verstanden.
13.Werden Sie zum eigenen Entdeckerneuer juristischer Lern-Ideen
Werden Sie zum kleinen Forscher, zum Erfinder von Skizzen, Zeichnungen, Assoziationsketten und Diagrammen! Jedes Skript, jedes Buch, jede Lehrveranstaltung, jeder Fall sind dafür ein weites Betätigungsfeld.
14. Lassen Sie Ihr generelles Misstrauen fallengegen alles, was „Jura-Dozent“ heißt!
Neigen Sie nicht dazu, in diese Personen Ablehnung und immer nur negative Gedanken zu projizieren. Der Dozent ist letztlich auch ein Gefangener der Finanzen, Verwaltung und gesetzlichen Vorgaben, allerdings, für seine didaktische „Lehre“ ist er selbst verantwortlich. Nicht dem studentischen Motto folgen: Immer die anderen sind schuld. Verantwortlich ist man auch selbst für sein Jurastudium.
15.Schreiben Sie Ihr eigenes Skript!Werden Sie zum Sammlervon juristischem Gedankengut!
Ein aktiver Lerner ist immer wie ein Sammler tätig. Er ist niemals fertig und wird auf seinem langen Weg ständig durch eingesammelte Lernerfolge belohnt und durch Lernwiderstände nur angespornt. Funktionieren Sie Ihre frühere kindliche Sammelleidenschaft ganz einfach um! Betreiben Sie Jura mit der gleichen Passion! Sammeln Sie Wissen! Sammeln Sie Methodik! Sammeln Sie Erfahrung! Sammeln Sie Fälle! Werden Sie Ihr eigener Autor! Der Titel Ihres Sammelbandes heißt: „Mein eigenes Skript“. Lehnen Sie diesen Rat nicht gleich als „viel zu mühsam“, „unmöglich zu schaffen“ ab! Sie müssen den neuen Stoff in Ihre bereits geschaffenen, eigenen Denkwaben einfüllen, ihn in Ihre eigene, um Einfachheit und Klarheit, also um „Entkomplizierung“ bemühte, Sprache übersetzen, ihn dem eigenen Sprachschatz und Wortempfinden anpassen. Sie müssen ihn mit Ihren eigenen optischen Hilfsmitteln und Ihren Assoziationsnetzen einfangen, aufbereiten, systematisieren, ihn schriftlich fixieren und den Stoff immer mit einem „Beispielsfall auf Normalfallniveau“ unterlegen, ihn an Ihr Vorwissen ankoppeln und ihn in Ihre Strukturen eintäfeln. Wenn Sie diesen Weg zu Ihrem archivierenden Sammelband mitgehen, dann unterliegen Sie nicht mehr der Illusion, den Stoff gelernt zu haben und ihn nicht mehr zu vergessen, sondern Sie haben ihn gelernt und werden ihn nicht mehr vergessen. Es mag ja „mühsam“ sein, aber „unmöglich“ ist es nicht. Und: Es macht ungemein stolz, sein „Kleines Lehrbuch“ geschrieben zu haben.
16. Lernen Sie für den „Fall des Falles“! „Er“-arbeitung des Stoffes durch seine „Be“-arbeitung am Fall!
Lernen Sie für die Fälle von den Fällen! Der Schwerpunkt der Lernarbeit liegt in der fallbasierten Rechtsanwendung. Er wird sich auch bis zum Examen nicht verschieben. Klausuren, Klausuren, Klausuren! Jura nur vom „Hörensagen“ darf es nie geben! Ergreifen Sie jede Gelegenheit, in der Ihnen Klausuren zum Schreiben oder Durcharbeiten angeboten werden. Fallbasiertes Lernen ist das A und O – im Gegensatz zum rein vorlesungs- oder lehrbuchbasierten Lernen. Problemfindungskompetenz und Problemlösungskompetenz lernen Sie nur am Fall. Durch „Fällelösen“ können Sie Ihre vor einer Informationsüberflutung schützenden Barrieren des Kurzzeitgedächtnisses am Besten überwinden. Eben: Use it or lose ist! Learning by doing! Was für einen Sportler oder Musiker selbstverständlich ist, nämlich das Besserwerden durch Training, sollte auch für Sie zur ewigen Lernregel werden. Es muss Ihnen gelingen, sich selbst von der Vorlesungs- und Lehrbuchlesepassivität zur Fallbearbeitungsaktivität zu führen. Sie müssen juristisch „arbeiten“, indem Sie den Fall juristisch „bearbeiten“, sich ihn durch Aktivität erschließen, „erarbeiten“ und sich ihn so für sich beherrschbar machen. Man höre die Weisheit der alten Chinesen: Erkläre es mir, und ich vergesse es! Zeig es mir, und ich erinnere es! Lass es mich tun (in eigener Fallbearbeitung), und ich habe es verstanden!Diesen Nachweis durch die „Lernpsychologen der alten Chinesen“ müssen Sie sich zunutze machen. Trainieren Sie am Fall! Bei Fällen, die man selbst löst, wird der Stoff nicht nur „gehört“ oder „gelesen“, sondern „erlebt“ und damit über die Emotio viel besser gespeichert. Träges theoretisches Wissen wird nur so zu spannendem anwendbarem Wissen. Klausuren und Hausarbeiten bestehen nun einmal immer aus Fällen – und das bis ins Examen! Das aktive juristische Lernen durch die Anwendung des Rechtsstoffes auf den praktischen Fall ist unentbehrlich. Sie müssen „problemorientiertes Lernen“ (Theorie) mit „fallorientiertem Gutachten-Training“ (Praxis) kreuzen.
Aber Vorsicht! Stürzen Sie sich bitte nicht sofort auf vielleicht vorhandene Lösungsskizzen. Die Fallbearbeitung ist durch die Lösungsvorschläge stark gelenkt. Sie müssen unbedingt zunächst versuchen, den Fall selbst zu lösen. Anderenfalls werden Sie nie zu eigenen, kritischen, kreativen juristischen Denkprozessen kommen. Selbstständig die Lösung aufzudecken überwindet Lernwiderstände und erzeugt Lernmotivation.
17.Übersetzen Sie fremde juristische Texte in Ihre eigene Sprache!
Aktives Lernen bedeutet, alle einzuspeichernden Informationen möglichst in die eigene Darstellung zu übersetzen. Dozenten und Lernende des juristischen Anfangs besitzen verschiedene Begriffswelten. Deshalb sollten Sie den mitgeteilten Stoff aus der fremden Jurawelt in Ihre eigene Sprachwelt übersetzen. Ihre Jurawelt muss entstehen, nicht die Ihres Professors in Ihnen! Denken Sie an Ihre eigene Autorenschaft zum eigenen Skript!
18.Erkennen Sie die Strukturen hinter den Formulierungen und bilden Sie Ihre eigenen Baum-Strukturen!
Arbeiten Sie die juristischen Strukturen heraus, die sich hinter allen juristischen Texten verbergen. Einzelergebnisse und Detailfragen können Sie nur verstehen, wenn Sie sie in Ihre baumdiagrammstrukturierten Zusammenhänge eintäfeln können. Mitunter fällt das schwer. Manche Autoren oder Dozenten – ganz zu schweigen vom Gesetzgeber – setzen ihren Ehrgeiz daran, die von ihnen gebildeten Strukturen hinter Worten und Tiraden möglichst zu verstecken. Dann müssen Sie als Student besonders intensiv gegen die Lehrenden und Autoren, besonders aber gegen den Gesetzgeber arbeiten. Finden Sie hinter dem Gesagten in Vorlesung, Buch und Gesetz das Gemeinte! Erkennen Sie die systematischen Strukturen hinter den Formulierungen der juristischen Autoren! Diese Aktivität bringt Ihnen reichen Lohn. Hilfsmittel dazu sind das „Sezieren der Gesetze“, die „Auslegungsmethoden“ und das „System Baumdiagramm“! Immer müssen Sie das Gesetz, sein Ziel und das System, in dem es steht, einbeziehen! Immer das „Weshalb und Warum“ des Gesetzes mitdenken, seinen „Geist“ suchen! Dieses Stück Überzeugungsarbeit am eigenen Verstand kann Ihnen niemand abnehmen. Ihr entscheidendes Richtigkeitskriterium ist dabei Ihre Überzeugung von der Stimmigkeit der von Ihnen selbst gebildeten Baumstrukturen. Ihre selbst entworfenen Strukturen können am Anfang ruhig laienhaft, naiv, möglicherweise sogar falsch sein. Das macht nichts! Entscheidend ist, dass Sie etwas haben, was Sie aktiv gegen den Vortrag des Dozenten oder den Text des Buches halten können. Damit unterscheiden Sie sich von den vielen hundert Kommilitonen, die sich einfach passiv berieseln lassen – und sofort alles wieder vergessen. Sie sind ein aktiver, Strukturen bildender Zuhörer oder Leser. Sie sind neugierig, haben Spannung – Entdeckerfreude an und auf Strukturen.
19. Ganz wichtig! Orientieren Sie sich an Normalfällen!
Kluger Spruch: Wenn Du Hufe hörst, denke an Pferde und nicht an Zebras!Jura sollte zu Beginn des Studiums die Widerspiegelung des Lebens im Normalfall sein und nicht die Widerspiegelung juristischer Zirkusnummern. Deshalb üben Sie sich im Normalfalldenken, nicht im Problemfalldenken! Es scheint am Anfang des Studiums tatsächlich manchmal so, als sei das Leben eine nur zu dem Zweck geschaffene Veranstaltung, darauf zu warten, unter Paragraphen und Rechtsbegriffe subsumiert zu werden – aber es scheint eben nur so. Die Paragraphen sind zunächst als Schlüssel zur ganz normalen Alltagswelt geschaffen. Den Normalfall hat das Gesetz zum Gegenstand, nicht den pathogenen Exoten. Der „kleine Normalfall“ ist übrigens auch der Fall, der bei der Schaffung der Tatbestandsmerkmale der Gesetze durch den Gesetzgeber Pate gestanden hat, nicht der Exot, der an oder auf der Grenze des Gesetzes liegt; liegt er jenseits der Grenze, ist er fast schon der Normalfall des benachbarten Gesetzes. Dieser Grenzgänger regiert nun leider in den Lehrsälen und Lehrbüchern nahezu uneingeschränkt.
Dieser falsche Schein rührt wahrscheinlich daher, dass zwar Jahr für Jahr zwischen 2 und 3 Millionen ganz normale Gerichtsentscheidungen gefällt werden. Aber besprochen werden in den Vorlesungen nur die hochkomplexen einhundert, teils hundertjährigen Oberexoten. Deshalb denkt der Jura-Anfänger: Die ganze Jurawelt bestehe aus Exoten. Das deprimiert und sorgt für schlechte Klausuren. Problemfälle – und das sind Exoten – bringen immer die Abweichung von der Normalität. Deshalb müssen Sie zunächst die Normalität lernen und beherrschen, bevor Sie mit Aussicht auf motivierenden Erfolg Problemfälle angehen können. Lernen Sie am „Normalfall“, dann lösen Sie den „Exoten“ ganz von selbst! Greifen Sie immer wieder auf prototypische „Musterfälle“ zurück, die Ihnen als plastische Wissensanker dienen, aber nicht auf zehn, sondern immer nur auf einen: einen Leitfall, an dem Sie die Struktur eines Rechtsinstituts aufhängen können. Bitte noch keine kontrastierenden Lösungen! Ein Modell mit der kompletten Tatbestandsmerkmaltaktung genügt völlig. Fragen Sie sich bei jedem Gesetz immer nach der zugrundeliegenden Alltags-Normalität. Denken Sie sich zu Gesetzen selbst Normalfälle aus. Beschreiben Sie diese nicht in abstrakten Worten, sondern als konkrete Geschichten. Trainieren Sie die Fähigkeit, jedem Problemfall den zugrundeliegenden Normalfall gegenüberzustellen. Der Problemfall schärft den Blick für das Unübliche! Der Normalfall soll aber zunächst Ihr Prägestock für das Übliche sein! Entwickeln Sie zu jedem und allem Ihren eigenen farbigen Fall – mit Ihnen als Hauptdarstellerauptdarstelle, Ihren Verwandten, Bekannten und Freunden in den Nebenrollen.
20. Denken Sie immer über den Einzelfall hinaus!
Das strategische „Juralernen“ erfasst nie einen singulären Fall oder ein vereinzeltes Problem, sondern immer auch den Grund für die Fälle dieser Art, die Einbettung des Falles oder des Problems in den über-, neben- und untergeordneten Systemzusammenhang (Stichwort: Baumdiagramm). Wofür steht dieser Fall Pate? Abstrahieren Sie die Essenz aus dem Fall, aus dem Problem! Suchen Sie die juristische Verallgemeinerung im Speziellen, das Systematische im Zusammenhanglosen. Fragen Sie sich immer: „Was will mir dieser Fall sagen?“ Legen Sie die verborgenen Zusammenhänge frei! In jedem Problem steckt mehr als das real Anwesende! Denken Sie das real abwesende, aber potentiell anwesende systematische Ganze immer mehr oder weniger mit. Das „Mehr oder Weniger“ gibt dabei den Ausschlag, ob Sie ein guter oder schlechter Juraanfänger werden.
21. Üben Sie sich in der Sprache!
Die Juristerei ist eine Wortwissenschaft. Juristische Texte zu schreiben, juristisch zu argumentieren, juristisch vorzutragen, kurz: juristisch zu präsentieren in Wort und Schrift, das muss man lernen. Aber auch da ist meist Fehlanzeige an Unis. Keine Kommunikation, Vorlesungen sind sprachliche Einbahnstraßen, keine Stilkunde, keine Rhetorikkurse, keine Rollenspiele – also müssen Sie selbst ran. Bin ich darin gut? – Dann beantworten Sie sich bitte die folgenden Fragen. · Schreibe und spreche ich klar (unklar)? · Schreibe und spreche ich eindeutig (mehrdeutig)? · Schreibe und spreche ich verständlich (unverständlich)? · Schreibe und spreche ich überzeugend (nicht überzeugend)? · Schreibe und spreche ich kurz (weitschweifig)? · Schreibe und spreche ich interessant (langweilig)? · Schreibe und spreche ich orthographischrichtig (fehlerhaft)? · Schreibe und spreche ich grammatikalisch fehlerfrei (oder weiß keiner, worauf sich das Relativpronomen bezieht)? · Schreibe und spreche ich logisch (unlogisch)? · Schreibe und spreche ich zusammenhängend (oder hängen die Sätze in der Luft?)?
22. Lernen Sie nichts auswendig!
Das Auswendiglernen ist auf wörtliches Reproduzieren gerichtet, das in der juristischen Ausbildung nicht – oder fast nicht – vorkommt. Allenfalls wäre die wortgetreue Wiedergabe einiger grundlegender wichtiger Definitionen im Strafrecht vorstellbar. Frustrierte Studenten, die mit Sätzen wie „Jura ist Pauken von Gesetzen und Paragraphen“, „Juristerei ist mechanisches Auswendiglernen und Wiederkäuen“, „Jurastudenten sind Subsumtionsidioten und Paukmaschinen“ daherschwadronieren, offenbaren nichts anderes als ihr totales Unverständnis über das juristische Studium. Sinnlos lernt ein Student, wenn er auswendig lernend die Bedeutung des Gelernten nicht begreift. Es darf nie soweit kommen, dass Sie Ihr juristisches Studium ausschließlich als ein memorierendes Gedächtnisphänomen begreifen, statt sich ständig um den Sinngehalt, die Systeme und das Zusammenhangwissen des Juristenstoffes zu bemühen. Wer zuviel paukt, blockiert sein Denken. Das heißt nun nicht, dass Sie kein Einzelwissen lernen müssen. Aber bitte immer vor dem Hintergrund der Frage, wofür Sie die Einzelteile einmal in den Klausuren werden gebrauchen können. Das Hochziel der Gesamtschau in einer Fallbearbeitung ist natürlich ohne die Vorbedingung des Einzelwissens nicht zu haben. Einzelwissen ist von Ihnen schlicht zu akzeptieren: Aber eben nicht in Form eines „Quizwissens“ als reines herausgerissenes Benennungswissen oder Faktenwissen (Wann war der Dreißigjährige Krieg? – Wieviele Muskeln hat der Mensch und wie heißen sie?),sondern immer als Verschränkung zwischen einprägendem und weiterdenkendem Wissen, um aus den Einzelelementen das Gesamtgefüge aufbauen zu können. Ihr Wissen wird niemals Modul für Modul abgeprüft, sondern muss immer in Gänze präsent sein. Es wird niemals in einer gekonnten Aufgabenstellung im Multiple-Choice-Verfahren für Sie lauten: Nennen Sie die Bestandteile eines Vertrages. Oder: Unter welchen Voraussetzungen kann ein Vertragspartner einen Vertrag anfechten? Oder: Was ist ein Verpflichtungsgeschäft? – Kreuzen Sie an: A, B, C oder D! Vielmehr wird von Ihnen erwartet, aus einem Sachverhalt die Notwendigkeit der Prüfung dieser Einzelteile zu erkennen und mit einem geschult methodischen Zuwerkegehen zu einem Lösungsganzen zu verbinden. Dabei haben Sie gegenüber allen Leidensgenossen in anderen Fakultäten einen ganz entscheidenden Vorteil: Sie führen Ihren externen Wissensspeicher ganz offiziell immer bei sich und können nachschauen. Niemand kann ihn Ihnen wegnehmen: Es ist das Gesetz! Alle Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen (ich gebe zu, fast alle), die Sie wissen müssen, stehen im Gesetz.–Wenn Sie mit ihm richtig zu arbeiten gelernt haben, brauchen Sie nichts auswendig zu lernen.
23. Üben Sie sich früh in der Lernübertragung!
Juristisches Lernen ist immer auch Transferlernen (lat.: transferre, hinübertragen). Ein stumpfes Lernen, das lediglich auf genaue Reproduktion beschränkt ist, sollte es nicht geben. Der gute Jurastudent muss lernen, Gelerntes immer wieder in unbekanntem Zusammenhang anzuwenden. Er muss eben stets mehr lernen als er lernt: Durch die Übertragung von Wissen, den sog. Lerntransfer, muss er sein vorhandenes Wissen ständig neu für sich arbeiten zu lassen. Die Erkenntnis, dass etwas Gelerntes übertragen werden kann, ist sicher nicht neu. Neu ist Ihnen aber vielleicht, dass in der juristischen Ausbildung fast alles nur Transfer ist. Die primäre theoretische Lernsituation zielt immer auf die sekundäre praktische Anwendungssituation im Fall. – Und jeder Fall ist eben anders! Deshalb müssen Sie sehr früh erkennen, dass jede Ihrer singulären Lerneinheiten immer über sich hinausweisen muss und auf Anwendung mittels einer Transferleistung für einen anderen Zusammenhang in einem anderen Fall harrt. Derjenige, der nur Wissen ohne Anwendungsbezug speichert oder der nur nachahmend den gleichen Fall in gleicher Weise lösen kann, wird im Examen durchfallen und das zu Recht. Der stumpfe Pauker wartet auf die gepaukten Fälle A, B und C. Und wenn die ähnlichen Fälle A1, B1 und C1 geprüft werden, muss er passen. Der gute Student lernt nicht ziellos vor sich hin, sondern dafür, an einem bestimmten Prüfungstag X das gelernte und an Fällen erprobte Wissen in den Klausuren immer auf andere, mehr oder weniger ähnliche Fälle An, Bn, Cn übertragen (transferieren) zu können.
24. Entwickeln Sie „Jura-Klausuren-Problemdetektoren“!
Bevor Probleme gelöst werden können, müssen sie erkannt werden. Das nennt man klug „Problembewusstsein“ oder „Problemfindungskompetenz“. Aber was heißt das konkret? Wir hatten schon festgestellt, dass jede gutachtliche Problemlösung zwei Elemente kennt: die Entscheidung und deren Begründung. Nur: Voraussetzung ist natürlich immer, dass Sie das Problem, um dessen Lösung Sie ringen müssen, überhaupt als solches erkennen. Das Problem vieler Klausuranten ist: „Ich kenne das Problem (z.B. Anfechtung), habe in der Klausur aber nicht erkannt, dass die Erklärung: ‚Die Sache will ich nicht mehr!‘ eine Anfechtungserklärung war oder der Satz: ‚Steck Dir die Forderung an den Hut!‘ zu einer Aufrechnungsprüfung auffordert.“ Ohne Problemerkennung – keine Lösung des Problems – irgendwie logisch. Bei dem Vorgang des Erspürens und Freilegens der Fallprobleme hilft Ihnen zunächst ungemein die Beherrschung des Gutachtenstils und der Subsumtionstechnik: Schrittchen vor Schrittchen setzen, und Sie stolpern – fast – von selbst über die Probleme. Aber eben nicht immer! Wenn nicht, müssen Sie sie aufstöbern.
Einen Königsweg für diese „Jura-Klausuren-Problemdetektoren“ gibt es nicht – es sei denn, Sie sind der König der Problementdecker. Aber es gibt sie, diese Spürhunde für Probleme, die sofort den Finger auf der Wunde des Falles haben. Die „Hier-liegt-ein-Problem-Typen“ sind aber selten. – Wir sollten nicht davon ausgehen, dass Sie dieser Crème de la crème der Juristen angehören. Wir sollten vielmehr die Annahme zugrunde legen, dass Sie zu jener Kategorie von Studenten zählen, die sich ein solides Repertoire an Fällen, Wissen, Schemata und Können aufbauen müssen, aus dem sie dann intuitiv das Problemerkennen und dann das solide Problemlösen schöpfen können. Dieses Arsenal gilt es, durch „Training am Fall“ aufzurüsten, um es im Ernstfall reaktivieren und mobilisieren zu können.
Ihr Klausuren-Problemdetektor muss sich entwickeln, weil er Ihnen als Klausurenschreiber Entdeckungen erlaubt, die prädikatsförderlich sind. Ihr geschulter Studentendetektor bringt die Klausurenproblemwelt eigentlich erst hervor. Das Heer der „mangelhaft“ und „ausreichend“ benoteten Kandidaten hat diesen„Detektor juristischer Klausurenprobleme“nicht oder nicht genügend ausgebildet. Dieser „detektivische Entdecker“ kommt nicht von selbst auf Ihre „juristische Netzhaut“. Er muss sich allmählich entwickeln. Wie? – Nur durch konditionierendes Training, durch Schreiben und intensives Durchmustern von Alt-Klausuren. Der Klausurenersteller mag seinen Sachverhalt konstruieren, wie er will – Ihr trainiertes Problem-Navi entdeckt bald intuitiv seine Konstrukte. Das nennt man Problemfindungskompetenz! Welche Fallen stellt der Klausuren(fallen)steller? – Was verbirgt sich hinter welcher Wendung des Sachverhalts? – Welche Antwortnorm soll ich suchen? – Bei welchem Merkmal lauern die Probleme bei der Anwendung der Anspruchsgrundlage oder des Straftatbestandes? – Welche Rechtsinstitute und Normgruppen muss ich für die Lösung zusammenstellen? – Wie verläuft die Tatbestandsmerkmalanalyse? – Erkenne ich die Begründungsbedürftigkeit, bemerke ich also, bei welchem Tatbestandsmerkmal eine Argumentation in der Subsumtion erwartet wird?
25. Varietas delectat.
Je ähnlicher die Lerninhalte A und B sind, je gleichförmiger Ihre Lernformen C und D und Ihre Lehrmeister E und F daherkommen und je geringer der zeitliche Abstand zwischen den Lerneinheiten ist, desto stärker ist die sog. Ähnlichkeitshemmung. Nachfolgende Lernprozesse werden durch vorausgehende behindert, ähnlich strukturierter Lernstoff überlagert sich oder löscht sich gar aus. Achten Sie deshalb darauf, die verschiedenen Gebiete Ihres Lernstoffes auf Ihre Lernzeit so zu verteilen, dass Stoffstrukturen und Konzentrationsgrad variieren! Wechseln Sie die Lernmethode: lesen, wiederholen, Karteikarten, schreiben am eigenen Skript, üben am Fall! Die Römer wussten: Varietas delectat – Abwechslung erfreut!
26. Erst juristisches Zeichnen lässt den Sachverhalt aufleuchten.
Diese „Gemälde“ aus Jahreszahlen, Geburtszahlen, Namen, einem Buchstaben – ABC, Pfeilen und Strichen sind oft das einzige Visualisierungsmittel, das der gute Student kennt. Aber immerhin, er kennt es! Und er muss es kennen, denn Vieles, was im Zivilrecht gelehrt wird, wird gerade anhand dieses „Zeichenspiels“ gelernt und transparent gemacht. Recht ist eben nicht nur Text, sondern manchmal auch Bild. Juristisch relevante Szenen werden visualisiert, und zwar doppelt: als konkreter Sachverhalt und als abstraktes Recht. Die „Sprache“ der Bilder und anschaulicher Symbole war nun mal vor der abstrakten Schriftsprache in der Welt und haftet noch tief in unserem Inneren. Deshalb lieben wir sie alle ja so!
Die Gefahr im Anfang ist, dass der Student zu stark periphere Aspekte eines Falles fokussiert, Nebensächlichkeiten. Bei den juristischen Zeichnungen – und das ist ihr unschätzbarer Vorteil – wird der Student gezwungen, den Sachverhalt bereits abstrahierend juristisch zu lesen und zu interpretieren und nicht etwa bloß zu wiederholen. Der Nachteil ist, und dessen muss er sich immer bewusst bleiben, dass man Gefahr läuft, sich zu früh vom juristischen Denken an den Sachverhalt zu verabschieden und so vielleicht Einwendungen nicht erkennt oder erhobene Einreden unter den juristischen Tisch fallen lässt. Dem kann man dadurch abhelfen, dass man sich bei Zeichnungen von Anfang an angewöhnt, alles juristisch Relevante des Sachverhalts in den Fokus zu nehmen, notfalls verbal zu integrieren und so nichts Wesentliches zu vergessen (Einrede der Verjährung; Einwendung der Anfechtung).
Mit der juristischen Zeichnung durchdringt der normale Student den Sachverhalt mit seinen oft vielen Tatsachen einfach besser, weil er als normaler Student ein Augentier ist. Was der geniale Student sich abstrakt im Kopf vorstellen mag, vermag der „Normalo“ bei komplexen Sachverhalten nicht: Er benötigt die juristische Zeichnung als unverzichtbares didaktisches Werkzeug zur Klarheit- und Übersichtlichkeitsgewinnung bei Zwei-, Drei- und Vier-Personenverhältnissen, notfalls eben auch mit textuellen Ergänzungen.
Und auch hier gilt: Werden Sie zum mündigen Studenten! Entwickeln Sie kreativ Ihre eigene juristische Zeichensprache, üben Sie diese Sprache, die nur Sie verstehen, von Anfang an und Sie gewinnen bei geringem Aufwand eine hohe Lernrendite.
27. Stellen Sie fest, was für ein Studiertyp Sie sind.
Ganz wichtig! Denn wie jemand studiert und lernt, wird bestimmt durch seine Persönlichkeit. Das Studieren findet immer im Rahmen der Persönlichkeit des Studenten statt. Die Art Ihres individuellen Wahrnehmens, Denkens, Fühlens, Wollens und Handelns, Ihrer Sekundärtugenden sowie Ihrer Bindungs- und Kommunikationsfähigkeit bilden den Maßstab für Ihr Studieren.
Der Jurastudent (wie jeder Student) lernt immer von einem „Partner“, sei es vom „vorlesenden“ Professor, sei es vom „vertexteten“ Autor, sei es vom erklärenden Kommilitonen, sei es vom Repetitor, sei es von Softwareprogrammen. Immer dann lernen Sie am besten, wenn Sie in diesem „Partner“ sich selbst wiedererkennen, sich in ihm spiegeln können. Ganz einfach: Wenn Ihr Lernweg mit dem Lehrweg des „Lern-Partners“ kompatibel ist. Ihr Lernschlüssel passt auf das Lehrschloss – oder nicht. Suchen Sie deshalb möglichst schnell Ihren individuellen Studientyp in sich selbst und dann die entsprechende juristische Passung außerhalb Ihrer selbst. Sie werden Ihr Lernen optimieren, wenn der Ihnen eigene Lehrmeister in Form von Dozent und Lehrbuch auf das Ihnen eigene Persönlichkeits-Lernmuster trifft. Der Studienerfolg hängt eben auch von der Übereinstimmung oder Nichtübereinstimmung Ihrer Lernmedien und Lernmethoden mit Ihrem Studententyp ab. Für jeden Studenten ist jede Art des Studierens und Lernens möglich, doch die Fähigkeiten zu den einzelnen Arten sind verschieden stark ausgebildet. Die für die Lernwelt des Jurastudenten maßgeblichen Lernwege Hören (Vorlesung), Sehen durch Lesen (Lehrbuch/Skript), aktives Tun (Fallstudien) und die daraus resultierenden und die damit korrespondierenden Lerntypen kommen in reiner Form allerdings nie vor. In jedem Studenten sind immer alle drei Anlagen vorhanden. Sicher wissen Sie von der Schule her, zu welchem Studier- und Lerntyp Sie eher neigen, welche Lernkanäle Sie am liebsten benutzen und welche Lernarten Ihnen den größten Erfolg gebracht haben.
28. Sie müssen Ihr Zeitmanagement selbst bestimmen!
„Wo ist bloß die Zeit geblieben?“ – Ihre Studienzeit verrinnt unwiederbringlich. Optimales Lernen gelingt nur im optimalen Umgang mit Ihrer Zeit. Der verrinnenden Zeit und ihrem Kumpel Klausurendruck kann kein Jurastudent ein Schnippchen schlagen. Die Menge Ihrer investierten Studier-Zeit und Studier-Energie muss in einer bestmöglichen Relation zum erzielten Studien-Erfolg stehen.Beherrschen Sie Ihre Studienzeit, statt von ihr beherrscht zu werden! Das ist keine Preisgabe Ihrer akademische Freiheit, sondern Teil Ihres effektiven Selfmanagements. Akademische studentische Freiheit setzt immer voraus, dass man zur Freiheit fähig ist. Nutzen Sie Ihre Freiheit und entscheiden Sie sich möglichst schnell für ein verfasstes und diszipliniertes Zeitmanagement! Keine „Aufschieberitis“! Gegen „Aufschieberitis“ hilft ausschließlich: Impulskontrolle, Disziplin und Pünktlichkeit beim Einhalten Ihrer Zeitpläne. Das Gefühl, in der Zeit zu sein, bildet die mächtigste Barriere gegen Aufschiebetendenzen. Und dieses Gefühl wird gespeist von der Medizin der Wochen- und Arbeitstagstruktur. Statt mit viel Mühe nichts zu schaffen, sollten Sie schnell den Umgang mit der Zeit beim Lernen lernen. Anders geht es leider nicht! Beruhigungsstrategien helfen nicht weiter. Sie trösten zwar Ihr Ego, bringen Sie aber keinen Zentimeter bergauf. Ein Zeitmanagement erzeugt keinen Stress, sondern verhindert einen solchen gerade. Im Übrigen gehört es heute als Schlüsselqualifikation zu jedem Juristen. Sie erwerben diese Zeitmanagementkompetenz, indem Sie Zeiterfassungsbögen ganz individuell nur für sich erstellen. Sie werden sich wundern, welche Zeitfresser Ihnen da so die Studienzeit stehlen. Die Gründe sind immer dieselben: Man kann entweder nicht „Nein!“ sagen, man hat keine strategischen Pläne oder man hat keine Disziplin. Die größten Zeitfresser sind übrigens vorbeirauschende Vorlesungen, unverstanden gebliebene Lehrbücher und … Scheinaktivitäten, hinter denen sich oft unzureichende Qualifikationen für das juristische Lernen verstecken. Unverständliche Vorlesungen abzusitzen, die nichts bringen, außer dem Scheingefühl, etwas getan zu haben, 30 Lehrbuchseiten, die nicht über den Arbeitsspeicher im Gehirn hinauskommen, aber das falsche Gefühl geben, gelernt zu haben, sind kein effektiver Umgang mit Ihrer Zeit.
Man könnte erwarten, dass sich bei den Studenten von Beginn an die Wohltaten der Zeit-Disziplin durchsetzten und ist immer wieder erstaunt, dass der Student zu Studienbeginn einen fast natürlichen Hang zur Sorglosigkeit und Nachlässigkeit, Zeitvergeudung und Unregelmäßigkeit an den Studentenalltag legt und sich erst mühsam an zeitliche Ordnung gewöhnt. – Arbeitspläne machen? – Aufgaben ordnen? – Analysieren, strukturieren, priorisieren? – Pufferzonen? – Arbeitsstunden eintragen? – Studienrhythmus konditionieren? – Studienhaushaltsbücher anlegen? – Wie bitte? – Genau so!Die disziplinierte zeitliche Ordnung entscheidet durch eine einmalige zeitliche Einrichtung (Studientag/Studienwoche/Semester), wann Jura gelernt wird. Sie schafft eine Art Wiederholungszwang und ermöglicht dem Studenten die beste Ausnutzung seiner Zeit, während sie seine psychischen Kräfte schont, indem sie ihm in jedem gleichen Falle Zögern, Schwanken und Zweifel erspart. – Besonders gefährdet sind hier gerade Studenten des Anfangs, weil ihnen ihr Studium grundsätzlich viele Freiheiten lässt. Das ist das Spiel „Die Schöne und das Biest“. Die „Schöne“ ist die akademische Freiheit, das „Biest“ ist das ständig schlechte Gewissen während der aufschiebenden Tätigkeit, denn „eigentlich müsste ich ja noch …“ Der symptomatische Teufelskreis beginnt: ● Die Wochen- und Tagespläne trudeln. ● Die Selbstachtung sinkt, weil man ständig gegen die eigenen Lern-Vorsätze verstößt. ● Der Stoff türmt sich zu steilen Bergen. ● Das alles lässt die Lerninhalte als noch höhere Berge erscheinen. ● Der Berg ist unüberwindbar geworden!
29. Eignen Sie sich schnell fünf wichtige soziale Lern-Kompetenzen an:
- Stress- und Frustrationstoleranz – Sie sollten lernen, die mit dem Jurastudium notwendig verbundenen Belastungen in den Vorlesungen und Leistungskontrollen, besonders im Examen auszuhalten. Dazu zählen Techniken des „Stressmanagements“ und der „Selbstberuhigung“, mit den Aufregungen umzugehen und vor und in den Klausuren einen kühlen Kopf und während der Hausarbeiten eine ruhige Hand zu bewahren.
- Motivation – Sie sollten lernen, das Jurastudium als Herausforderung zu verstehen und einen starken Leistungswillen zu entwickeln, lernen, wie man das „große“ Studium in „kleine“, besser zu bewältigende Etappen zerlegt, lernen, wie man das Vertrauen in die eigenen Kräfte stärkt, wie man trotz Niederlagen langfristig ziel- und leistungsorientiert bleibt.
- Emotionen – Sie sollten lernen, mit Ihrer Emotionsregulation, also dem Umgang mit Wut, Ärger, Neid, Ehrgeiz gut umzugehen, affektierte Impulse zu kontrollieren, nicht überzureagieren, sich nicht provozieren zu lassen durch schroffe Texte unter Ihren Klausuren oder durch Nicht- oder Missachtung in den Vorlesungen, lernen, zu großen Ehrgeiz zu zügeln, lernen, Geduld und Toleranz auszubilden, zurückzustecken und auch einmal nachzugeben.
- Realitätssinn – Sie sollten lernen, Risiken für Ihr Jurastudium zu erkennen und die eigenen Fähigkeiten und Veranlagungen richtig einschätzen zu können, sich nicht zu hohe, aber auch nicht zu tiefe Ziele zu setzen, lernen, Selbstkritik und Fremdkritik zu entwickeln.
- Arbeitsmoral– Sie sollten lernen, offensiv mit folgender Tatsache umzugehen: Jura ist arbeitsintensiv und das Lernen ist alternativlos.
30. Und zum Schluss: Sie müssen Illusionen aufgeben!
Wer eine Illusion verliert, gewinnt immer eine Wahrheit hinzu. Die Illusion lautet: „Herrliches Studentenleben!“ Die Wahrheit ist: „Ohne diszipliniertes Lernen geht es nicht!“ Fragen Sie mal einige Studenten, die schon vor Ihnen das Jurastudium ergriffen haben. Wie sah es bei vielen nach dem ersten Semester aus? – Noch immer die Scheu vor den Vorlesungen? – Noch immer die Selbstzweifel? – Noch immer das nagende Gefühl, nicht genug getan zu haben? – Noch immer viel zu lange Nächte? – Noch immer keine Ahnung vom Gesetz und den Falllösungsmethoden? – Noch immer kein klares Tageslernkonzept, keinen Lernrhythmus entwickelt? – Wieder nicht in der Vorlesung gewesen oder doch dagewesen, aber wieder nichts verstanden? – Wieder alles auf nächste Woche verschoben (zum wievielten Male eigentlich?). Das ist nicht selten die Rückschau auf das letzte Semester. Da wird die akademische Lehr- und Lernfreiheit zum Alptraum. Diese Studenten haben nicht kapiert, dass das Studium zwar keine „Ausbildungsstelle“ ist und sie keine „Azubis“ sind, studentische Freiheit aber nicht die Freiheit von Arbeit bedeutet. Die Uni ist ein Ort der Selbstorganisation.
Der Weisheit letzter Lern-Schluss: Die Hälfte des Gelernten braucht der Student nicht, die Lernzeit ist verschwendet. Man weiß bloß nicht welche!30 Top-Lern-Tipps! Für jedem Tag des Monats einer!