Jetzt schauen wir Ihrem Korrektor einmal klammheimlich über die Schulter

Die Bewertungskriterien für Ihre juristischen Leistungsnachweise möchte ich Ihnen jetzt transparent machen; ein Angebot für Ihre Vor- und Nachbereitung. Sie können sich anhand dieser „Checkliste“ auf eine nachvollziehbare Bewertung einrichten. Um das zu erreichen, schauen wir einem juristischen Korrektor mal über seine Schulter auf die Klausur von Jupp Schmitz, und das greifbar und unmissverständlich. Ich bin guter Hoffnung, dass diese Einblicke in die „Abgründe“ der neu zu entdeckenden Klausuren- und Hausarbeitsbewertungswelt Sie nicht ernsthaft gefährden, Ihnen vielmehr die Gemütsruhe verleihen, auf die Gaukeleien dieses Leistungskontroll-Metiers demnächst etwas entspannter herabzublicken.

Jeder gute Dozent wird sich fragen, habe ich ein gerechtes Leistungsbeurteilungssystem? – Ein gewissenhafter, vorurteilsfreier Korrektor wird die gängigsten Prüfsteine für die Bewertung von juristischen Klausuren und Hausarbeiten wie folgt anlegen.

Legen Sie jedes einzelne dieser 29 Kriterien auf die Goldwaage! Alle verantwortungsvollen Korrektoren legen diese Prüf(ungs)gewichte ihren Endnoten zugrunde! Es lohnt sich für Sie also, die Maßstäbe ganz langsam zu lesen.

1.      Der Sachverhalt wird vollständig / nicht vollständig erfasst und ausgeschöpft.

2.      Der Verfasser geht von der richtigen / nicht richtigen Aufgabenstellung aus.

3.      Es gelingtdem Verfasser / es gelingt ihm nicht, die Probleme des Falles herauszu-stanzen, richtig zu priorisieren und zu gewichten.

4.      Der Verfasser klärt / klärt nicht die von ihm verwendeten Begriffe.

5.      Die Definitionen werden beherrscht / nicht beherrscht.

6.      Die Subsumtion erfolgt methodisch gekonnt und stringent / nicht gekonnt und nicht stringent

7.      Die Probleme werden überzeugenden / nicht überzeugenden Lösungen zugeführt.

8.      Gutachtenstil, Urteilsstil und Feststellungsstil werden im rechten Verhältnis / nicht rechten Verhältnis methodisch sauber / unsauber verwandt.

9.      Die Proportionen innerhalb des Gutachtens sind stimmig / unstimmig.

10.    Der Verfasser emanzipiert sich / emanzipiert sich nicht von Literatur und Rechtsprechung

11.   Der Verfasser versteckt sich zu oft / versteckt sich nicht hinter Lehrmeinungen und dem BGH.

12.  Sprachlich gelingt es / gelingt es nicht, die Gedanken im Gutachten so darzulegen, dass ein fachkundiger, nicht spezialisierter Leser zufriedenstellend informiert wird.

13.  Es wird / es wird nicht Einfachheit gegen Komplexität gesetzt.

14.  Der Verfasser neigt / neigt nicht zu Weitschweifigkeit. Er drückt sich / drückt sich nicht klar und verständlich aus.

15.  Das juristische Vokabular (Diktion) und seine Methodik können gefallen / nicht gefallen.

16.  Das notwendige juristische Wissen wird dargeboten / nicht dargeboten (Reproduktionsgehalt).

17.   Der Aufbau ist formal-logisch in Ordnung / nicht in Ordnung.

18.  Untergeordnete Punkte werden übergeordneten Punkte richtig / nicht richtig zugeordnet.

19.  Die Ausführungen entwickeln sich schlüssig / nicht schlüssig aus der Ableitung der Gesetze.

20.  Die Gedanken entwickeln sich bündig / nicht bündig zu den Problemen.

21.  Die Arbeit bringt / bringt keine neuen Erkenntnisse (Innovationsgehalt). Der Verfasser entwickelt eigene / keine eigenen Ideen (Kreativitätsgehalt).

22.  Die Arbeit ist frei / nicht frei von Widersprüchen und Brüchen.

23.  Die Arbeit enthält / enthält keine Wiederholungen.

24.  Die Darstellung entspricht / entspricht nicht in der äußeren Form und gegliederten Gestaltung den Standards.

25.  Der Verfasser stellt / stellt keine Behauptungen auf, die gesetzlich oder argumentatorisch nicht unterlegt sind.

26.  In allen / nur wenigen Passagen zeigt der Verfasser / zeigt nicht den gekonnten Umgang mit dem terminologisch-juristischen Instrumentarium.

27.  Juristische Termini werden korrekt / nicht korrekt gebraucht.

28.  Die Klausur ist / ist im Wesentlichen / ist nicht frei von sprachlichen Mängeln in Interpunktion, Orthographie und Grammatik.

29.  Die Darstellung ist vollständig / nicht vollständig.


Bei der Beurteilung jeder wissenschaftlichen Arbeit muss nun der Gesamteindruck anhand detaillierter Einzelbeobachtungen und –befunde überprüfbar gemacht werden können; man nennt das auch fachmännisch „operationalisieren“. Die schillernde Vieldimensionalität der Bewertungen einer Hausarbeits- oder Klausurleistung muss bei der Benotung durch den Korrektor durch überprüfbare Vorgaben beherrschbar und durch den Studenten nachvollziehbar werden. Das ist schwierig! Gewöhnlich ist die Leistung nämlich nicht überall gleich gut. Wohl nur in absoluten Ausnahmefällen zeigt die Leistung eines ja noch übenden Studenten von A bis Z dasselbe Niveau. Die Regel wird eher sein, dass mehr und weniger gelungene Teile sich miteinander abwechseln. Damit diese Unterschiede nicht hinter einem „Gesamteindruck“ eingeebnet werden oder verwischen, sollten Ihre wissenschaftlichen Arbeiten in Analyseeinheiten – sog. Kategorien – unterteilt werden.

Um sich nicht in einer ausufernden Beurteilung mit ihren vielerlei Ansätzen zu verlieren, werden von dem sorgfältigen Korrektor die oben geschilderten Bewertungskriterien in fünf Kategorien gebündelt werden:

I.       Erfassen des Sachverhalts und der Aufgabenstellung

II.     Aufbau und Gliederung der Arbeit

III.   Inhaltliche Ausführungen zu den erkannten Problemen und deren Lösungen mit Begründungen

IV.    Formale Gestaltung

V.     Stil und Methodik


Bei einer solchen analytischen Beurteilungsweise, die in ein konkretes „Beurteilungsmodell“ gemünzt werden sollte, ist das Gesamtbild der Kategorien aus diagnostizierten Einzelleistungen aufzubauen, wie etwa durch abzuzählende Lösungsansätze, aufgelistete Problemlösungen und die Zahl und Schwere der Fehler, um klar zu dokumentieren, wie der Gesamteindruck zustande gekommen ist. Man muss als Korrektor unter allen Umständen der Gefahr begegnen, die auflösende Aufgliederung des Gesamteindrucks zu unterlassen und die berüchtigten subjektiven „Eindrucksnoten“ oder „Bauchnoten“ zu verteilen, die niemand nachvollziehen und der Dozent manchmal selbst nicht begründen kann. Um dieser Gefahr der „Bauchnote“ zu begegnen, sollte die zu beurteilende Leistung in mehrere Analysebereiche unterteilt werden. 

  • Für Sie als die Studenten hat ein solches Beurteilungsmodell den Vorzug, dass der Dozent jederzeit in der Lage ist, Ihnen im Einzelnen anhand der Kategorien darzulegen, worauf es bei Ihrer Arbeit ankam. Dabei muss die Transparenz der Beurteilungskriterien bereits im Vorfeld der Leistungskontrolle hergestellt werden, nicht erst hinterher, wo ja meistens nur noch  Rechtfertigungen für einmal gefällte Noten hartnäckig verteidigt werden.
  • Was die Dozenten betrifft, so hat dieses kategorisierende Verfahren den Vorteil der Gleichbehandlung, Objektivität und der Befreiung von „Bauchschmerzen“ bei der Vergabe der Noten nach dem Prinzip „Ich-will-niemandem-weh-tun“.


Die Rangpunkte für die Hauptkategorie III – den Star unter den Kriterien – „Problemerkennung und inhaltliche Ausführungen zu Lösungen und Begründungen“ wird von dem Korrektor anhand einer verbindlichen Tabelle für sog. „LEISTUNGSPUNKTE“ ermittelt und dabei werden gleich von mir beispielhaft 60 erreichbare Leistungspunkte aufgrund einer erstellten Musterlösung zugrunde gelegt. Die inhaltlichen Erörterungen zu den fünf bis sieben „Problem-Kaninchen“ im „Zauber-Hut-Klausur“ werden also als gewichtigster Teil der Klausur einer gesonderten „Leistungspunkteskala“ unterzogen. Dabei wird die Zuordnung der für diese Kategorie zu ermittelnden Note nach hoffentlich logisch isolierbaren Einzelleistungen vorgenommen, wie:

· Anzahl der richtigen Denkansätze · Definitionen · Reproduktionswissen · Vertretbarkeit der Problemlösungen · Schlüssigkeit der Begründungen · Innovationsgehalt · Bewältigte Teilleistungen.

Vor der endgültigen Notenfestsetzung und Rückgabe muss der Dozent die Arbeit analysieren. Es ist erforderlich, eine kritische Rückschau zu halten und zu überlegen, ob die Klausur oder Hausarbeit zu unerwarteten Ergebnissen nach oben oder unten geführt hat. Es ist in keiner Weise erstaunlich, dass Klausuren oder Hausarbeiten „ausreißen“. Da Ihr Dozent im Gegensatz zu anderen Berufen, die auch „messen“, sein „Messinstrument“ – die Leistungskontrolle – meist selbst herstellt, können durchaus auch ungeeignete „Messinstrumente“ hergestellt werden, insbesondere dann, wenn man aus Eitelkeit oder Chancengleichheitsgründen nicht auf bewährte Klausurenmodelle zurückgreift, sondern immer neue „baut“. Ist die Arbeit überdurchschnittlich schlecht oder zu gut ausgefallen, dann muss man als kritischer Dozent nicht immer nur die Studenten die Konsequenzen tragen lassen, sondern er muss sich die Fehler durch eine Analyse bewusst machen und insofern die Verantwortung dafür übernehmen, dass die geforderten Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Klausur vielleicht

  • in der Vorlesung nicht effektiv genug vermittelt worden sind,
  • keinen Abbildungscharakter des durchgenommenen Stoffes zeigen,
  • im Schwierigkeitsgrad über- oder unterschätzt worden sind,
  • eine Über- oder Unterforderung darstellten,
  • oder die Arbeit ganz einfach unglücklich angelegt war.


Dann ist es auch in keiner Weise ehrenrührig, die an der Sollpunktzahl festgemachte Note in Form eines „Pannenrabatts“ nachzubessern, weniger ehrenrührig jedenfalls, als eine infolge inadäquater Aufgabenstellung schlecht ausgefallene Arbeit mit massiven Vorwürfen den Studenten (nicht selten noch mit ironischen Bemerkungen) zurückzugeben, und diese seine Enttäuschung deutlich spüren zu lassen.

Da der Korrektor von Jupp Schmitz fünf unterschiedliche Kategorien (I. bis V.) verwendet, ergibt sich für ihn als abschließendes Problem die Zuordnung eines Gewichtungsfaktors zu den einzelnen Kategorien.


Im Regelfall können Sie sich bei Dozenten folgende Gewichtungen vorstellen:

Nun wird die Klausur vom Korrektor „gemessen“ anhand der in den Prüfungsordnungen vorgegebenen und oben vorgestellten Rangpunkte:

Nehmen wir an, unser fiktiver Klausurand Jupp Schmitz hat nach einer Bewertung folgende Rangpunkte zu den fünf KATEGORIEN erzielt:

  1. Sachverhaltserfassung:          
  2.  Rangpunkte = ausreichend glatt

II.  Aufbau + Gliederung:           

9 Rangpunkte = befriedigend plus

III. Problemerkennung, etc.:    

       13 Rangpunkte = gut minus

IV. Formale Gestaltung:         

V.   Stil und Methodik:                    

       4 Rangpunkte = ausreichend minus

Nehmen wir weiter an, der Dozent käme auf diese mathematisierte Weise bei unserem Musterstudenten Jupp Schmitz für die Hauptkategorie III. nach der Vergabe von 48 Einzel-Leistungspunkten von der beispielhaften 60 Gesamtleistungspunkten auf die Rangpunktzahl von 13 (gut minus).


Daraus ergäbe sich für „Jupp Schmitz“ folgende Gesamtberechnung:

Nun würde die Arbeit des Studenten Jupp Schmitz mit 11 Rangpunkten „gemessen“ und mit „vollbefriedigend glatt“ bewertet.


Nach der Rückgabe und der Besprechung einer Klausur machen Sie bitte noch lange nicht Schluss!

Ist Ihre Arbeit nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausgefallen, gibt Ihnen Ihr „verstimmter“ Verstand unter strikter Vermeidung subjektiver Umstimmungsversuche („war doch gar nicht so schlecht“ – „die Anderen sind auch nicht viel besser“ – „abhaken“ – „für den geringen Aufwand ist ‚ausreichend’ doch ein Erfolg“) bei der „Note“ zwei reelle Möglichkeiten:

  • zum einen, die Fehler auf Teufel komm heraus zu rechtfertigen (schönzureden)
  • oder aber sie sich einzugestehen.

Als kluger Student müssen Sie Ihre Arbeit Satz für Satz analysieren, um herauszubekommen, was Sie wo, wie und warum falsch oder richtig gemacht haben. Sie müssen sich Ihrer Note stellen und den Dozententext zur Begründung seiner Note genau analysieren! Das ist schwer, weil man sich insbesondere bei schlechten Arbeiten nicht gerne mit seinen eigenen Schwächen konfrontiert sieht. Auf die Nacharbeit muss man Mühe und Zeit – nur keine Tränen – verwenden. Eine Analyse erfordert Ihre Analysefähigkeit. Das heißt nichts anderes, als dass Sie die spezielle Eignung aufbauen müssen, Ihre Arbeit auf die Beurteilungskriterien hin zu untersuchen und Vor- und Nachteile klar heraus zu stellen, um eine neue Strategie für die zukünftigen Arbeiten zu entwickeln oder ihre alte, bewährte Strategie beizubehalten. Nicht immer ist, wie beim Lernen, der richtige (Lern-)Weg das Ziel, sondern manchmal bestimmt eben das Ziel auch den Weg. So ist es bei einer geschriebenen Klausur oder Hausarbeit auch. Eine entscheidende Arbeit der studienbegleitenden Prüfungsarbeiten findet nach der Arbeit statt. Nach dem Examen ist es allerdings zu spät! Das neue Ziel muss die neue Klausur sein, und der Weg dahin geht über die alte. Nach der Klausur ist vor der Klausur, alte Studentenweisheit!

Und kurz vor Schluss möchte ich Ihnen noch vier Charaktere von „Korrektoren“ Ihrer juristischen Arbeiten vorstellen, die Sie kennen sollten, um zu wissen, welchen Phänotypen Sie nach meiner Erfahrung begegnen und ausgeliefert sein können und um deren Ergebnisse entsprechend für sich werten und gewichten zu können.

· Der Gestrenge“. Er legt die Neigung an den Tag, schon kleine Mängel relativ streng zu gewichten und überwiegend negative Noten auszuurteilen.

Typ: der Oberlehrer Beurteilungsfehler: Er übertreibt die negativen und untertreibt die positiven Aspekte der Arbeit.

·  Der Milde“. Er ist die Kehrseite des Strengbeurteilers, der von schlechten Noten nur spärlichsten Gebrauch macht.

Typ: der Gutmütige Beurteilungsfehler: Er überhöht die positiven und untertreibt die negativen Aspekte der Arbeit.

·  Der Mittler“. Als Dritten im Bunde haben wir den, der sich scheut, extreme Noten überhaupt zu erteilen und alles in der Mitte der Notenskala zusammendrängt.

Typ: der Ängstliche und Entscheidungsunlustige Beurteilungsfehler: Er bestraft die guten Studenten und begünstigt die schlechten.

·  Der Extreme“. Als Letzten kennen wir den, bei dem die durchschnittlichen Noten nur selten, wohingegen die Extrembeurteilungen im guten und mangelhaften Bereich relativ häufig vorkommen.

Typ: der schnell Begeisterte und schnell Enttäuschte Beurteilungsfehler: Er übersieht in seiner Begeisterung Mängel und in seiner Enttäuschung gelungene Passagen.

...

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