Warum ist das Erste Semester der wichtigste Teil der Examensvorbereitung?

Sie sind also seit einigen Tagen unter die Juristen gefallen! Herzlich willkommen im 1. Semester des rechtswissenschaftlichen Studiums! Gestatten Sie mir nun vorweg einige Gedanken zu Ihrem Eintritt in das juristische Studentenleben. „Jura studieren?“ – Ja! Aber wie funktioniert dieses „Studieren?

Gleich zu Beginn zwei hoffentlich heiter stimmende Aufmunterungen: Der Nachteil dessen, dass Sie aus der Schule fast nichts für Jura mitbringen, ist umgekehrt auch ein großer Vorteil: Alle stehen am Start des Jurastudiums unter den gleichen Bedingungen! Jeder hat die gleiche Chance! Und: Denken Sie an den Allgemeinplatz, er gilt auch im Jurastudium: Ein Kilometer besteht aus 1000 Schritten. Es braucht jeden Schritt, um zum angestrebten Ziel des Examens zu kommen, und die ersten erfolgreichen Schritte tun Sie gerade mit diesem Blog, und zwar in die richtige Richtung.


Warum kommt es so entscheidend auf den Anfang an?

Weil Sie im ersten Semester alles falsch machen und alles für das weitere Studium Wesentliche verpassen können. Sie können aber auch alles richtig machen! Machen wir uns nichts vor: „Ich mach dann mal Jura!“ ist schnell gesagt, aber nur schwer in die Tat umzusetzen.

Ein kluger Italiener (Pareto mit Namen) hat vor ca. 150 Jahren die ökonomische 20:80-Regel aufgestellt. Sie besagt zweierlei:

  • Positiv: 20 % des Aufwandeinsatzes für eine Sache reichen schon für 80 % des Weges zum vorgenommenen Ziel.
  • Negativ: Um die restlichen 20 % des Weges zum vorgenommenen Ziel noch zu erreichen, muss man 80 % des Aufwandes einsetzen. (Daraus folgt die Volksweisheit: Das Ende trägt die Last.)


Also ran an das 1. Juristische Semester! Mit den ersten 20 % für die 80 % des Weges fangen wir jetzt an, um den Rest kümmern Sie sich später. Der Dumme tut erst am Ende das, was der Kluge gleich am Anfang tut. Nämlich eine Strategie für sein Jurastudium zu entwickeln, d.h. immer einige Schritte voraus zu sein. Zu einer solchen Strategie gehört die Kenntnis der Inhalte des 1. Semesters und eine gewissenhafte Planung dieses Streckenabschnitts.

Gerade zu Beginn des Jurastudiums wird vieles auf Sie einstürmen, auf das Sie niemand vorbereitet hat und was Ihnen Angst macht.


Hier einige Stichpunkte:

  • Stofffülle
  • Alleskönner
  • Panikkommilitonen (Furcht steckt an)
  • Zeitdruck
  • Informationslawine der Ausbildungsliteratur
  • Vorlesungsunverständnis
  • Selbstüberforderung
  • Curriculare Unübersichtlichkeit
  • Hörsaalüberfüllung
  • Dozentendrohungen
  • Klausurengespenster
  • Black Box: Inhalt und Korrektur
  • Fehlende Klausurentechnik
  • Bücherprobleme
  • Einschreibeformalitäten
  • Finanzierungsfragen
  • Nebenjobs
  • Studienplan
  • Infos en masse
  • Hörsaalsuche
  • Massenansturm
  • Mensaschlangen
  • Ein neues soziales Umfeld
  • Keine Ahnung von der Studienliteratur
  • Fehlende eigene Studienplanung
  • Horrorerzählungen der Altsemester
  • Anonymität · Isolationsangst
  • Ein Vorbeirauschen der Vorlesungsmonologe
  • Präsenz- und Digitalvorlesungsgewirr
  • Keine Lernkontrollen
  • Keine Lernstrategien
  • Akademische Freiheit oder Repetitorverlockungen
  • Keine Strukturierungen
  • Zeitdruck
  • Stoffdruck

Aber getrost! Die meisten Probleme lassen sich lösen! Machen Sie alles „nach und nach“ und nicht „alles gleichzeitig“ und „sofort“. Für den Studienanfänger ist das Studium gerade dann, wenn man am Anfang der juristischen Leiter steht, am härtesten. Dass im Anfang Zweifel an der Wahl auftauchen, Ängste vor den Klausuren, dem Lernstoff, manch einer Doppelbelastung, schlechten Noten bestehen oder Sorgen über die Finanzen oder beruflichen Chancen aufkommen, ist nur allzu verständlich. Unser Jura-Blog hilft Ihnen aber hoffentlich über diese Anfängerbefürchtungen hinweg und hält sie in Schach.

Um Studienerfolg zu haben, benötigen Sie von Beginn an Planungskompetenz! „Planen brauchen nur die Gestressten und die ständig an Zeitnot Leidenden.“

Umgekehrt wird ein Schuh draus: „Um nicht gestresst zu sein oder ständig in Zeitnot zu geraten, muss ich planen“. Studentische Freiheit heißt keineswegs Planlosigkeit.

Ein gutes Examen hängt immer mit einer optimalen Studienplanung, mit Strategie und Zeitmanagement zusammen.  Außerdem haben Sie ohne Planung ständig Gewissensbisse. Sie müssen vom ersten Tag an planen! Allgemeingehaltene Hinweise helfen allerdings kaum weiter. Gute Planung setzt voraus, dass Sie genau wissen, was von Ihnen wann verlangt wird. Sich von Semester zu Semester zu hangeln, ist jedenfalls keine Erfolg versprechende Strategie. Sie müssen sich zeitliche Ziele setzen für die Abarbeitung der Studieninhalte, die semesterbegleitenden Klausuren, für die Zwischenprüfung, die Examensvorbereitung, den Freischuss, den Repetitor und das Examen.


Sie sollten also von Beginn an fragen:

  1. Wie ist mein Jurastudium aufgebaut und wie gehe ich vor?
  2. Welche Leistungsnachweise müssen von mir wann erbracht werden?
  3. Welchem Semester ordne ich welche Rechtsgebiete zu, um zum „Freischuss“ zu kommen?
  4. Was muss ich tun, um erfolgreich Jura zu studieren?


Sie ergreifen mit dem Jurastudium wohl das lernintensivste Studium. Nun müssen Sie nur noch den dazu geeigneten Jura-Studenten schaffen, dem es gelingt, es mit Freude und Kompetenz in Angriff zu nehmen. Herzlich willkommen in „Jurististan“! 

Das Jurastudium ist nicht besser und schlechter als andere Studien auch. Es ist ein Himmel für den, der über den rechten Eintritt seine Inhalte, Wege, Ziele und Methoden kennen lernt und juristisches Verstehen selbstbewusst hervorbringt, und eine Hölle für den, der den Eintritt verpasst hat und nichts begreift. Wer das erste Knopfloch verfehlt, kommt mit dem Zuknöpfen nicht zu Rande.

Da die Rolle des grimmigen Lehrbuchschreibers, der einen freudlosen Jurabeginn für unausweichlich hält, schon von zahlreichen anderen Autoren besetzt ist, mache ich mit meinem Blog den Versuch, über den juristischen Anfang nachzudenken, indem ich Ihnen von ihm erzähle, so wie ich „erzählen“ verstehe: als Sichten und Sichtbarmachen der im Anfang notwendigen juristischen Wissensbestände, Fähigkeiten und Fertigkeiten nach dem Motto: „Jura kommt! Die Lust bleibt!“ Ich werde erzählen von den Leiden, viel mehr aber von den Freuden eines die Juristerei an den Hörnern packenden Einsteigers.

Ich werde erzählen von der Ordnung hinter der Vielzahl der Paragraphen, erzählen von der Lust des Anfangs, diesem lichterlohen Augenblick, wenn auch in der Juristerei alles so aussieht, als finge alles neu an.

Ich werde die Kreativität sichtbar machen, die im methodischen Puzzlespiel mit den Gesetzen und den Sachverhalten notwendig ist. Ich werde die methodische Harmonie aufzeigen, um aus den jeweils einzelnen juristischen Teilen ein immer wieder neues Ganzes und aus dem Ganzen immer wieder die Einzelteile zu formen.

Ich werde nicht abstrakt schreiben, sondern Ihnen die eckige Juristerei so einfach und so rund wie nur möglich anbieten.

Von meinem rechtsdidaktischen Standpunkt aus besteht mein Ziel darin, Ihre anfänglich noch undifferenzierten und unspezifischen schulischen Anlagen und Fertigkeiten für das juristische Studium aufzuschließen und mehr und mehr in fachlich zielgerichtete, methodisch und systematisch richtige, den juristischen Erfordernissen und klausurentechnischen Bedürfnissen punktgenau angepasste Verhaltensformen zu überführen nach dem Motto: „Ich lerne nicht wild drauflos, sondern weil ich weiß, wohin ich in meinem Studium unterwegs bin.“.

Manche, die frisch nach dem Abitur in das 1. Semester gehen, verspüren jeden neuen Tag bei jedem Schritt durch das Hochschulportal oder beim Einschalten des Computers das Gefühl von Frust, Alleingelassensein, Enttäuschung, Nicht-mehr-weiter-Wissen – ja: manchmal Verzweiflung. Das magische Abitur: Eben noch Hürde, jetzt schon blasse Erinnerung.

„Die Bewerber sollen in der Prüfung zeigen, dass sie das Recht mit Verständnis erfassen und anwenden können und über die hierzu erforderlichen Kenntnisse in den Pflichtfächern verfügen.“  

So heißt es in allen juristischen Prüfungsordnungen der Länder und menetekelhaft aus drohenden Dozenten- und Professorenmündern.

– Muss man das verstehen?

– Das gesamte „Recht“?

– Was bedeutet „Verständnis“?

– Welche „Erfassungsmittel“ bei welchen „Anwendungssituationen“?

– „Erforderlich“? Was ist erforderlich? Wer legt das fest?

– Was sind und welchen Inhalt haben „Pflichtfächer“?

– Und: „Kenntnisse“? In welchem Umfang? Alles? Grundzüge? Teilgebiete?

– Ist das Alles der Willkür der Prüfungsämter überlassen?



Wie kann man das alles schaffen?

Von selbst jedenfalls nicht! Dafür benötigen Sie zum Auftakt Wegbereiter, Hilfe von außen, da Jura nicht auf dem Lehrplan Ihres Gymnasiums gestanden hat.

Während die angehenden Studenten fast aller anderen Fakultäten schon in der Schule zumindest einen Einblick in ihr künftiges Studiengebiet erhalten, wird dem angehenden Juristen außer spärlichen Rechtskunde-AG‘s nichts geboten, was ihm sein späteres Juragebiet näher brächte. Es ist fast wie bei einem „blind date“! Viele fragen deshalb händeringend:

„Was muss ich eigentlich tun, um wirkungsvoll, schnell und erfolgreich in die juristische Anfangsszene‘ einzusteigen? – Es gibt so viele schlaue Bücher über alles Mögliche, aber kaum eines über das Brückenwissen vom Abi hin zum juristischen Denken und Arbeiten, keines über die Passagen von der Schule hin zu den speziellen Lehr- und Lernmethoden in der Juristerei, keines, das mit mir den Kampf gegen das Vergessen aufnimmt, keines, das praktisches juristisches Lernen vermittelt, keines, das meinen juraspezifischen Arbeitsalltag rhythmisiert, das Vorlesungslernen und Literaturlernen optimiert, keines, das bei Klausuren souffliert.

Hinzu kommen meine Fragen: 

Wie studieren?

– Was studieren?

– Womit studieren?

– Wofür studieren?

– Wann studieren?

– Wo studieren?

– Wie lange studieren?

Fragen über Fragen, durch die ich mich meist selbst navigieren muss, um Enttäuschungen und Umwege zu vermeiden. Schließlich geht es doch um das Fundament für mein ganzes Berufsleben. Weit und breit in der Literaturlandschaft kein solches Buch in Sicht!“

Das Jurastudium ist eine leere Studienchance, wenn die Koordinaten fehlen, die ihm Struktur geben. Zwar sind die für die angehenden Juristen einschlägig-anfänglichen, altehrwürdigen Gesetzeswerke, wie z.B. das GG, das BGB, die ZPO, die StPO und das StGB, beinahe von dem Augenblick ihres In-Kraft-Tretens an und dann durch die Jahrzehnte hin, studiert und bis in die letzten Winkel ausgeleuchtet, kommentiert, gefeiert, verflucht, richterlich und rechtswissenschaftlich durchpflügt und geistig erörtert worden wie – mit Ausnahme der Bibel – wohl kaum ein anderes Werk in Deutschland. Allein das gilt nicht für einfühlsame, rechtsdidaktisch, weil fallbasiert, angelegte Einführungswerke in die Kunst des Entdeckens des Anfangens in der Juristerei. Der neugierige Student bleibt beim Erlernen dieser Kunst meist allein! Zwar gibt es einige Einführungen in die für den Studenten neue Juristerei. Aber nur wenige davon werden freiwillig gelesen. Das liegt an ihrer Rezeptur: Kein „An-die-Hand-nehmen“ der Abiturienten, kein „Brückenbau“ von Schule zur Hochschule, keine „Brückenköpfe“ im fremden „Jurististan“ werden gebaut, zu denen man dann die Brücken des juristischen Verstehens schlagen könnte.

In den ersten Tagen und Wochen wird man als Student auch noch allzu oft mit Horrormeldungen von Dozenten, Assistenten und älteren Semestern überhäuft: Wie schwer ein Jurastudium sei. Wie schnell man für den „Freischuss“ studieren müsse. Wie hoch die Durchfallquote sei. Wie unendlich wichtig ein „Prädikatsexamen“ als Wertmarke für den juristischen Arbeitsmarkt sei. Wie unlösbar die Klausuren oft seien. Und so weiter und so fort. – Die Angst schleicht sich ein! Daraus kann leicht der Eindruck entstehen: „Das schaffe ich nie!“

Falsch! Jura ist keineswegs ein Studium nur für intellektuelle Überflieger, sondern lässt jedem Abiturienten eine Chance. Aber dann muss das 1. Semester auch ganz überwiegend dem Entdecken unumstößlicher juristischer „Gewissheiten“, methodisch-ewiger „Wahrheiten“,  jurastudentischer „Lern-Weisheiten“, dem erlernbaren und nachvollziehbaren „juristischen Denken“ und dem „methodischen Arbeiten“ am zivilrechtlichen und strafrechtlichen Fall gehören.


Dazu müssen Sie nach dem 1. Semester die folgenden juristischen Arbeitsweisen zwar nicht beherrschen, aber ihnen doch nicht nur flüchtig begegnet sein.


Die Arbeitsweisen

  • im Umgang mit den Gesetzeswerken des Anfangs, BGB AT und StGB AT,
  • im Umgang mit der Rechtsgewinnung aus den Gesetzen,
  • im Umgang mit den gutachtlichen Stilarten,
  • im Umgang mit der subsumtionsorientierten Fallbearbeitung,
  • im Umgang mit der Informationsgewinnung aus Literatur und Rechtsprechung,
  • im Umgang mit dem Lernen des effektiven juristischen Lernens (Lernhelfer)
  • sowie im Umgang mit den Techniken und Taktiken des Klausuren- und Hausarbeitenschreibens.


Leider wird der entdeckende Weg in dieses unbekannte Jura-Land „Jurististan“ von vielen Dozenten und auch in der Literatur oft so behandelt, als verstünde er sich von selbst. Es fühlt sich zu Beginn des Studiums keiner Ihrer Dozenten, die sich mit Bravour durch die Dickichte ihrer juristischen Spezialgebiete schlagen, „funktionell“ so richtig zuständig für den steinigen Weg des Erlernens dieser juristischen Denk- und Arbeitsweise, der nur der Juristerei eigenen Methodik, ihrer Sprach- und Stilmittel und der Umsetzung des Erlernten in juristische Leistungskontrollen, speziell in Klausuren, Referaten und Hausarbeiten. Jeder Dozent vertraut hinsichtlich der „Basics“ und der „Skills“ auf den anderen!  Es ist die universitäre Ausprägung des St. Florian-Prinzips. Und der arme Student ist verlassen! Allein gelassen im juristischen Paragraphendschungel ohne ein überlebenswichtiges „survival-package“. Dem lockeren „Ich mach dann mal Jura“ des Abiturienten und seinem „Hurra! Jura!“ folgt sehr bald ein fragendes „Jura?“ und nicht selten ein resigniertes „Das war’s dann mit Jura!“. Der wesentliche Grund für den häufig viel zu frühen Studienabbruch in Jura liegt in der erlebten und durchlittenen Diskrepanz zwischen den frohen Erwartungen der Abiturienten an das Jurastudium und ihren traurigen Erfahrungen im Anfang des Jurastudiums im Hinblick auf eine einfühlsame Hinführung zu der Komplexität des juristischen Stoffes, auf das schwierige Lehr- und Lernklima in den juristischen Massen-Hörsälen, auf die schweren Klausuren und Hausarbeiten und die daraus resultierenden Zweifel speziell an sich und ganz generell am Sinn ihres Jurastudiums. Der junge Mensch des 21. Jahrhunderts trifft auf eine juristische Fakultät des 20. Jahrhunderts und auf eine Lehre des 19. Jahrhunderts. Folge? Depressive Resignation über die Widersprüchlichkeit zwischen dem, was der junge Student erwartet, und dem, was ihn erwartet. An dieser These ist schon auf den ersten Blick viel dran – und bei näherem Hinsehen noch mehr.

Was fehlt, ist das „Missing Link“ zwischen der „Schul-Welt“ der frischen Abiturienten und der „Hochschul-Welt“ der jungen Jurastudenten. Es fehlt für ihren Aufbruch ein Orientierungsplan für ihr Jurastudium und ein Orientierungsrahmen für die juristisch-methodischen Entdeckungen im Anfang. Der juristische Geist wird viel zu früh von der Kette gelassen und irrt in den ersten Klausuren ziellos umher. Das Allmähliche ist die passende Gangart für das Orientierungswissen des ersten Semesters, nicht der Galopp.

Erfolgreich ist der Jurastudent, der sich klar definierte End- und Zwischenziele setzt und sich genau überlegt, in welcher Schrittfolge er sie wann erreichen will.  Dazu gibt es viele Ansätze! Nur eines muss man eben immer: den ersten Schritt tun. Deshalb ist das 1. Semester so wichtig!

Dem Anfänger fehlt aber in der Regel ein funktionierendes Ratgeber-Netzwerk für die so wichtige Studieneingangsphase, das ihn in seiner neuen Situation unterstützt. Bevor die Studenten in die höchst anspruchsvollen Jura-Großvorlesungen eintreten, müssten sie vorweg in sogenannten propädeutischen Übungen (Propädeutik: griech.: Einführung in die Vorkenntnisse zu einem wissenschaftlichen Studium) in Formalia, Lerntechniken, Klausurenaufbau, Gesetzesüberblicke, Gesetzeskunde, Gut-achtenstil, Methodik, Kleintechniken und Großtechniken der juristischen Denk- und Arbeitsweise  und in die spezifische Klausuren- und Hausarbeitstechnik eingewiesen worden sein.

Wenn die Vorlesungen am 15. Oktober begännen und hierzu nur zugelassen würde, wer ab dem 15. August diese Brückenkurse nachweislich besucht hat, wäre eine weit geringere Abbruchquote (vulgo: Scheitern) und eine weit höhere Effektivitätsquote garantiert. Die Idee ist so plausibel, dass man sich fragt, warum sie in den verkopften Universitäten scheitert. Vom „Propädeutiker“ zum „Professor“ muss die „algorithmische Devise“ lauten! Nur so geht es! Nur so sähe ein optimaler Anfang in einer Studieneingangsphase aus!

Ein wesentliches Merkmal des misslungenen Studieneingangs ist das Hineinstolpern in das 1. Semester. Wenn der juristische Problemzuwachs schneller steigt als die juristischen Problemverarbeitungskapazitäten des Studenten, ist der Einstieg missglückt. Eine Zeit der zwei Geschwindigkeiten: Der juristische Stoff bewegt sich viel schneller als das jurastudentische Bewusstsein. Weite Kreise der jungen Juraeinsteiger sind deshalb gerade im Anfang ständig Misserfolgserlebnissen ausgesetzt. Sie fühlen sich geradezu überrumpelt. Sie verstehen wenig und werden mutlos. Hinzu kommt, dass die Anfänger sich meist selbst für dumm halten, so dass schwer verständliche, ja geradezu vorbeifliegende Informationen in Vorlesung und Literatur sie nicht nur nicht informieren, sondern darüber hinaus ihr Selbstwertgefühl beschädigen. Die „Lehrwerkstätten“ der juristischen Ausbildung lassen die Studenten nicht selten am Anfang ihres Weges mutterseelenallein. Sie setzen offenbar stillschweigend voraus, dass der junge Abiturient die jurastudentischen Fertigkeiten „irgendwie“ von selbst herausbekommt, dass es ihm zufliegt, wie er seine Energie und Zeit im Umgang mit der juristischen Anfangsmaterie wirkungsvoll einsetzt. Die Verzweiflung wächst! Manch einer scheitert! Das muss keineswegs so sein. Es ist eben nicht normal, nach dem 1. Semester überhaupt keinen Durchblick zu haben.

Nach den ersten 90 Tagen des Jurastudiums (Studieneingangsphase) müsste jeder Jurastudent sagen können:

  •  „Ich kann mir das juristische Wissensangebot aus Vorlesung und Literatur selbstständig und  individuell aneignen!“ (Juristische Lerntechnik)
  • „Ich kann einen einfachen juristischen Fall mit meiner Klausurentechnik methodisch sicher und angstfrei angehen!“ (Juristische Klausurentechnik)
  • „Ich habe das juristisch-subsumierende Denken und gutachtliche Arbeiten im Prinzip begriffen!“ (Juristische Denk- und Arbeitsweise)
  • „Ich kann die wesentlichen Inhalte des GG, BGB und StGB  jeweils in ihrem Gesamtzusammenhang überblicken und blicke durch deren allgemeine Teile durch!“ (Juristisches Wissen)


Das kann aber leider kaum einer sagen! Denn es fehlt schlicht eine propädeutisch-juristische Orientierungsphase als erfolgreiche Studieneingangsphase.  Der Studierende findet oft auf seine Frage „Wo und wie, bitte, geht’s zur Juristerei?“ nicht die richtige Antwort. Der erste Elan ist schnell verpufft. Seine Bereitschaft, kluge Gedanken anderer über das Jurastudium als klug zu erkennen und den Rat und die Erfahrung dieser anderen anzunehmen, ist da, aber findet zu wenig Gegenliebe. Kein Strom ist durch sich selbst groß und mächtig geworden, sondern allein dadurch, dass er Nebenflüsse aufnimmt.

Sie sollten sich möglichst schnell in Ihrer neuen Lebensphase als Jurastudent des 1. Semesters einrichten und sich zur Lebensgestalt des freien Studenten emanzipieren. Sie sollten aber auf keinen Fall die Lebensgestalt des Studiums, wie von Karriere-Hunden gehetzt, überspringen. Es darf nicht sein, dass die Studentenphase so sehr auf die folgende Berufsphase zugeordnet ist, dass Sie sich gar nicht in ihrem eigentlichen Wesen als Student entfalten können.

Ihre neu beginnende jura-studentische Lebensphase ist als ein ganz wichtiger Teil  in Ihr ganzes Dasein eingeordnet und Ihr Studium gewinnt seinen vollen Sinn in Ihrem Leben nur dann, wenn sie sich auch wirklich auf Ihr Leben hin auswirkt. Wahrscheinlich ist das juristische Studium der Mittelpunkt Ihres ganzen Lebens. Alles Bisherige ist darauf zugelaufen, alles Folgende findet hier sein Fundament.

Ist im Anfang des 1. Semesters dem Jurabeginner „Jurististan“ noch nicht einmal in Umrissen bekannt, so schrumpfen die Geheimnisse dieser Welt mit dem Fortschritt im Auffinden und Entblößen des Unbekannten auf ein Minimum zusammen. Mit der Bezwingung der juristischen Lerngegenstände BGB AT, StGB AT und Grundrechte des GG, dem Erkunden der richtigen Lernwege und der Etablierung der gesetzesüberspannenden Rechtsanwendungs-Methodik werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, die „Decke“ der Nichtkenntnis mit bleibendem Erfolg aufzuheben – Jura eben zu „ent-decken“! Es ist eine schöne neue Welt, die Sie entdecken werden, und Sie können sie entdecken, wenn Sie bereit sind, mir in meinem Blog zu folgen. Ich lade Sie ein zu entdecken, wozu Sie selbst in Wirklichkeit fähig sind, wenn Sie erst einmal entdeckt haben, dass hinter der Vielzahl der Paragrafen eine Einheit steht, die viel einfacher ist als ihre Vielheit.

Lassen Sie sich auf Ihrem „ent“-deckenden Weg in die juristische Welt nicht entmutigen. So gut wie jedem Anfänger präsentiert sich das Recht mit seinen 100.000 Gesetzen als uneinnehmbare Wehrburg, deren Mauern scheinbar keinerlei Eindringen erlauben. Wenn Ihnen aber auf wundersame Weise mit unseren zu schmiedenden „Waffen“ der juristischen Methodik und Logik, einer systematischen Lerntechnik, vor allem aber Ihrem Fleiß und Ihrer Begeisterung der Zutritt gelungen ist, werden Sie die Erfahrung machen, dass die meisten Trakte der „Trutzburg Recht und Gesetz“ hervorragend gebaut, aber „einnehmbar“ sind. Auch sollten Sie nicht vor der dozentischen Besatzung in Hochachtung erstarren, vor diesen „klugen“ und „kreativen“ dozierenden Juristen, die auf den Zinnen sitzen. Keine Angst! Eine allgemein anerkannte Formel für juristische „Klugheit“ und „Kreativität“ gibt es nicht. Lassen Sie sich nichts von einem Jura-Gen erzählen! Nur eines scheint mir festzustehen: Ungewöhnlich kluge und kreative Studenten haben das 1. Semester einfach besser genutzt, fleissiger gelernt als die anderen und verfügen deshalb schlicht über mehr Wissen, Methodik und insbesondere Systemkenntnis und haben den Mut, diese auch einzusetzen.

Schöpferisches, kluges juristisches Denken ist keine angeborene spezifische Fähigkeit, sondern stellt einen Aspekt der Intelligenz im Allgemeinen dar: Jeder Abiturient hat sie und kann folglich dieses kluge, kreative juristische Denken der Juristen lernen. Jeder von Ihnen kann ein solch kluger Jurist werden, wenn er will!

Wie vieles gibt es im Anfang des juristischen Studiums doch, was der Student bekommt, aber nicht nötig hat und wie vieles gibt es, was er nötig hat, aber nicht bekommt – dazu zählt eine entdeckende Wegbereitung in die Juristerei! Unser Blog!

Die Rechtsordnung ist ein sinnvoll in sich gegliedertes, geordnetes, systematisches, methodisch erschließbares Ganzes. Das juristische Universum ist ein festgefügter Regelraum mit immanenten Schichten und Strukturen, letztlich ein durch Methodik und Systeme gebändigtes Chaos. Diese Bändigung der ungeordneten Urmasse der juristischen Welt werde ich Ihnen immer wieder deutlich machen! Ich werde Ihnen den Bauplan für die aus dem Chaos entstandene juristische Welt immer wieder vor Augen führen, Stufe um Stufe, Stein auf Stein. Die juristische Methode für den systematischen Umgang mit dem Gesetz, für das richtige juristische Lernen und die juristische Klausurentechnik ist heute weitgehend aus den Anfängervorlesungen verdrängt. Dabei gilt meines Erachtens der Dreiklang:

  • Systematisch-methodisch zu denken – d.h.: juristisch zu denken
  • Systematisch-methodisch zu arbeiten – d.h.: juristisch zu arbeiten
  • System und Methodik zu beherrschen – d.h.: die Juristerei zu beherrschen.


Didaktisch gewendet: Nur wer im Haus der Methodik und Systematik des BGB, StGB und GG, des disziplinierten Lernens und der Klausuren- und Hausarbeitstechnik wirklich zu Hause ist und diese Grundlagen als prägende Teile der eigenen juristischen Identität begriffen hat, kann sich fundiert und vorbehaltlos dem juristisch Neuen, Tieferen, Komplexeren der folgenden Semester öffnen. Nur wer sicher auf diesen Fundamenten steht, kann gefahrlos weiter aufbauen und die Hand ausstrecken nach den das eigene juristische Fortkommen fördernden und bereichernden Qualitäten. Der Student muss im 1. Semester den Bauplan dafür in die Hand bekommen!

Die anfängliche enorme Breite und Tiefe von juristischen Wissens- und Paragrafenangeboten aus BGB und StGB stiftet ständig neue Verwirrungen in den Studentenköpfen. Im raschen Pulsieren des juristischen Anfangs verlieren sie immer mehr den Überblick, wenn sie diese wuchernde Komplexität nicht durch ein fundierendes Orientierungswissen und einen systematischen Orientierungsrahmen reduzieren würden. Ich werde Ihnen beim Aufräumen des anfänglichen Durcheinanders ab jetzt helfen. Gesetze überleben sich. Die Sternbilder der Methodik und Systematik aber schimmern in ewiger Unvergänglichkeit über den Friedhöfen der Paragraphen, Gesetze und Entscheidungen. Aber nur an ihnen kann man sich orientieren.

Die fundierende Herstellung klarer Stufungen und methodischer Ordnungsstrukturen hat die Bedeutung einer Schutzmaßnahme gegen psychische und kognitive Des-organisation bei allen Nachfragern von juristischem Ausbildungswissen. Deshalb müssen wir jetzt den juristischen Anfängerstoff methodisch aufbauen und für Sie systematisch ordnen, um ihn dann für Ihre juristisch geschärften Augen sehen zu machen.

Auch Sie fühlen sich wahrscheinlich zu Beginn Ihres Aufbruchs in die juristische Welt im Bemühen um eine Strategie für ein Eindringen, geschweige für ein Durchdringung der Paragraphenwelt allein gelassen. Dieses Ohnmachtsgefühl teilen Sie mit fast allen Jurabeginnern. Die Aufbereitung des abstrakten Gegenstandes „Gesetz“ und seine konkrete methodische Anwendung im „Fall“ durch die methodische Operation der „Subsumtion“ – diesem Kraftwerk im Innersten der Juristerei – sind unter der Herrschaft jahrhundertealter Lehrtraditionen in den Universitäten voneinander abgefallen.

Das Ganze der juristischen Anfangs-Welt ist ohne Hilfe für Sie als Anfänger ganz einfach nicht mehr zu fassen, es ist zuviel geworden. Die zunehmende Stofffülle und zunehmende Kompliziertheit des Rechts lassen sich ohne Fremderfahrung nicht bewältigen. Es gibt juristische Bücher, die passen haargenau zu einem speziellen juristischen Thema – und es gibt Bücher, die passen immer!

Im Anfang der juristischen Ausbildung gibt es – so wie in der Kindheit auch – bestimmte „Entwicklungsfenster“, d.h. optimale Zeitpunkte für den Erwerb bestimmter kognitiver Grundfähigkeiten und eines Wissens, auf dem man aufbauen muss. Diese „Fenster“ muss man nutzen!Nach Ablauf bestimmter Zeitintervalle schließt sich nämlich ein solches Fenster, und der junge Student läuft ohne diese schützenden juristischen Prägungen seiner Studienzeit hinterher. Entwicklungsfenster für den Anfang der juristischen Ausbildung sind Entwicklungsfenster mit der Aufschrift

● „Juristische Denk- und Arbeitsweise“,

● „Juristische Wissensinhalte“,

● „Juristisches Lernen“ und

● „juristische Klausurentechnik“.


Die Traumstraßen und Irrwege zigtausender frustrierter Studienabbrecher in Jura haben mir die Erkenntnis hinterlassen, dass ganz am Anfang das Fundament gebaut werden muss, um darauf die Säulen der Juristerei zu errichten.

Die ungeheure Bedeutung des juristischen Anfangs wird einem deutlich, wenn man sich einmal bewusst macht, mit welchen juristischen Mängeln Sie als hilfloser Anfänger in die neue Welt Ihrer juristischen Ausbildung hineingeboren werden und welches Wissen und welche Erfahrungen erforderlich sind, um einer juristischen Klausur im BGB oder StGB erfolgreich zu trotzen. Noch fehlen Ihnen die meisten derjenigen Fähigkeiten und Fertigkeiten, die man für den juristischen Erfolg zur Verfügung haben muss. Gleichsam als Ersatz hierfür besitzen Sie aber Ihre unschätzbare menschliche Fähigkeit, lernen zu können, um Ihr Verhalten mit dieser Ihrer Lernfähigkeit jeweils den neuen Erfordernissen und Herausforderungen der Umwelt, d.h. jetzt konkret Ihrer juristischen Ausbildung, anpassen zu können.

Die „ersten 90 Tage“ Ihrer neuen Jurawelt müssen ganz überwiegend dem Entdecken dieser erlernbaren und nachvollziehbaren juristischen Kompetenzen gehören.Dieses Öffnen der Augen, um die Jurawelt hereinzulassen, ist ein allmählicher Prozess. Dazu gibt es viele Ansätze – nur eines muss man immer: den ersten Schritt tun. Jeder Anfang beginnt mit dem ersten Schritt. Deshalb ist er ja so unendlich wichtig, weil er die Richtung vorgibt.

Was Sie heute in Hochschulen sofort vermittelt bekommen, ist viel abstraktes Wissen, meist Spezialwissen. –Das juristisch unvorbereitete studentische Gehirn vermag so viele Gesetze, Paragraphen, ihre Absätze, Sätze und Wörter, ihre Ziele und Bedeutungen, ihre Kombinationen und Verweisungen, gar nicht einzeln zu speichern, geschweige denn bei Bedarf in der Klausur ins Bewusstsein zu holen. Was es aber leisten kann, ist, die generellen Weisen der Verknüpfung, die Knoten der Fäden, die die konkrete Methodik unter diesen Gesetzen und für die zu entscheidenden Fälle herstellen kann, zu verstehen. Damit kann der Student, der diese Kompetenzen beherrscht, jederzeit erkennen, dass jedes ihm neu begegnende Gesetz immer nach derselben Methodik (Konditionalprogramm) gebildet und nach derselben Methodik (Subsumtion) auf einen Lebenssachverhalt, einen Fall nämlich, sinnvoll anwendbar sind.

In der juristischen Anfängerausbildung nimmt diesen Platz meist sofort ein detailverliebtes, verdunkelndes, den Gesamtzusammenhang mehr verstellendes als aufklärendes Einzelwissen ein. Diese Art von juristischer Rechtsdidaktik muss sich den Einwand gefallen lassen, dass sie

  • das falsche Produkt:  Jura-Spezialwissen ohne methodisches und fachliches Grundlagenwissen,
  • zum falscher Zeitpunkt:    Jura-Anfängerstadium ohne methodische Vorkenntnisse
  • in falscher Weise:  Jura-Vorlesung ohne systematische Zusammenschau


behandelt.

Der junge Jurastudent geht dabei verloren, enttäuscht, weil getäuscht.

Die Juristerei wirkt gerade deshalb auf junge Jurastudenten im 1. Semester häufig labyrinthisch und rätselhaft. Sie spüren sehr schnell, dass es offensichtlich nur wenigen Dozenten und noch weniger Lehrbüchern möglich ist, dem grundsätzlichen studentischen Wunsch nach Einfachheit, Klarheit und vor allem Einheitlichkeit und dem dozentischen wissenschaftlichen Wunsch, alles und jedes mit einzubeziehen, zu genügen.

Die wahrhaft staunenswerte Fähigkeit des Juristen ist es doch

  • aus einem endlichen Reservoir von Gesetzen
  • unter Benutzung einer relativ kleinen Anzahl von methodischen Regeln,
  • eine unendliche Zahl von Fällen zu lösen.


Diese Fähigkeit ist das wahrhaft Bewunderungswerte an der Juristerei. Das Geheimnis der Juristen besteht eben in dieser Formel.

Was sind nun die zentralen juristischen Kompetenzen zur Beherrschung dieser Formel? – Und welche spezifischen Eigenschaften und Fähigkeiten muss man sich möglichst früh im Jurastudium aneignen, „zu eigen“ machen, um ein guter Jurist zu werden?

Jeder ahnt, was damit gemeint sein könnte, niemand hat etwas dagegen, aber keiner weiß Genaues. Gute Fachkenntnisse sind zwar notwendig, aber keinesfalls hinreichend. Gute Juristen müssen mehr können als nur Jura.

Also: „Hard-Skills“, das sind Ihre fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse. „Soft-Skills“, das sind Ihre überfachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse.

Was sind diese fachlichen und überfachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse? Etwas bescheidener gefragt: Was soll ein Jurastudent am Ende seines Jurastudiums wissen und können? – Was ist das real praktizierte Anforderungsprofil der Ersten juristischen Staatsprüfung und nicht die verpixelten Umrisse in den Juristenausbildungsordnungen?Vielen Jurastudenten fehlt es an diesem Wissen und Können, weil es ihnen niemand erklärt hat, sie es nie so richtig gelernt und verstanden haben und die Ziele ihres Studiums nicht kennen.

Ich studiere Jura“ heißt für Sie ab sofort, folgende drei Studienziele immer im Auge zu haben:

·  Erstens:Ich erlerne die Kunstfertigkeit des Juristen, zwischen strafbar oder nicht strafbar (Strafrecht), anspruchsbejahend oder anspruchsverneinend (Privatrecht), verwaltungsgemäß oder verwaltungswidrig (Öffentliches Recht), unterscheiden zu können.“

· Zweitens: Ich lerne, die unzähligen denkbaren und undenkbaren rechtlich relevanten Probleme in menschlichen Situationen – der Jurist nennt sie Lebenssachverhalte – mit der großen, aber überschaubaren Zahl von Gesetzen aus Privatrecht, Strafrecht oder öffentlichem Recht unter Zuhilfenahme einer Handvoll juristischer Methoden (Gutachten-, Subsumtions- und Auslegungsregeln) in Klausuren in Einklang zu bringen.“

· Drittens – ganz wichtig: „Ich richte mich und mein Studium von Beginn an streng an den Sekundärtugenden Fleiß, Ordnung und Disziplin aus.“


Diese ganzen Kompetenzen lassen sich nicht ausschließlich aus Büchern lernen, aber doch beschreiben. Sie müssen im Studium ständig trainiert werden! Ihr Erwerb hängt stark von Ihrer eigenen Reflexion und Ihrem ehrgeizigen Wunsch nach Vervollkommnung ab. Nutzen Sie alles, was Sie in den drei Studienzielen weiterbringt. Denken Sie am Ende des 1. Semesters darüber nach, was Sie schon können, was eher weniger gut und worin Sie Nachholbedarf für sich erkennen. Man nennt das ein „Stärken-Schwächen-Profil“ erstellen. Verfassen Sie ein solches für sich! Aber wie gesagt: Erst am Ende des 1. Semesters!

Seien Sie am Ende dieses 1. Beitrags gewarnt: Viele Juraprofessoren meinen, es sei nicht Aufgabe der Universitäten – im Gegensatz zu Schule und Fachhochschule – den Stoff umfassend zu vermitteln. Die „vorlesenden“ Damen und Herren Ihrer Fakultät geben Ihnen keine Garantie für die vollständige Behandlung des examensrelevanten und semesterbegleitenden Lehrstoffes. Sie sehen ihre Vorlesungen nur als Angebot, Anreiz, Hilfestellung, Leitfaden zur Vervollkommnung „Ihres“ Wissens. Seien Sie sich Ihrer Eigenverantwortung bezüglich der Aneignung der juristischen Inhalte immer bewusst. „Hat er nicht gebracht!“ geht nicht! Sie können tun und lassen, was Sie wollen an der Uni! Aber nur Sie allein haben ihr Studium auch zu „vertreten“ (juristischer Fachausdruck für „verantworten“). Nur Sie allein sind dafür verantwortlich, sich die zentralen juristischen Studienkompetenzen anzueignen. Übersetzt heißt das, die Fähigkeit zu erwerben, ungeheure juristische Stoffmengen zu verarbeiten, die Fähigkeit, Rechtswissenschaft zu betreiben, die Fähigkeit, juristische Klausuren erfolgreich zu schreiben und … das Examen erfolgreich zu bestehen.

Das wird Ihnen aber nur dann gelingen, wenn Sie – großes Prüfergeheimnis – bis zum Examen die zehn Kriterien aller erfahrenen Prüfer zu den fachlichen und überfachlichen Fertigkeiten und Kenntnissen der Examenskandidaten beherrschen. Sie lauten:

  • Der Kandidat kann die Besonderheiten der vorgegebenen Lebensausschnitte von Menschen (Sachverhalte) ausschöpfen.
  • Der Kandidat kann konkrete Probleme im menschlichen Zusammenleben erkennen und zielgenau ansprechen.
  • Der Kandidat kann die einschlägigen Gesetze auffinden.
  • Der Kandidat kann die juristischen Handwerkzeuge konsequent anwenden. Er kann sauber innerhalb des Gutachtens unter die jeweiligen Gesetze subsumieren. Er kann die Gesetze lückenlos und widerspruchsfrei auslegen.
  • Der Kandidat kann unter Konzentration auf die Schwerpunkte des konkreten Falles stimmig argumentieren.
  • Der Kandidat kann die erkannten und angesprochenen Probleme einer überwiegend am Gesetz orientierten, logisch aufgebauten tragfähigen und praktisch brauchbaren Lösung zuführen.
  • Der Kandidat kann neue Rechtsgebiete selbständig und zügig erarbeiten.
  • Der Kandidat kann seine Fähigkeit zum vertieften wissenschaftlichen Arbeiten beweisen.
  • Der Kandidat kann die Gesetze in ihren gesellschaftlichen Bezügen kritisch reflektieren.
  • Der Kandidat kann mit der juristischen Sprache umgehen.“

 

Diese 10 Punkte müssen Sie Ihr gesamtes Studium als ständiges „Hintergrundrauschen“ begleiten! So geht’s! Und genauso machen wir es!

 

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